II-II, q. 8 a. 6
Ob die Gabe des Verstandes von den anderen Gaben verschieden ist?
Quaestio 8 · Von der Gabe der Einsicht
Einwand 1: Es scheint, dass die Gabe des Verstandes nicht von den anderen Gaben verschieden ist. Denn es gibt keinen Unterschied zwischen Dingen, deren Gegenteile nicht verschieden sind. Nun ist „Weisheit das Gegenteil von Torheit, Verstand das Gegenteil von Stumpfheit, Rat das Gegenteil von Übereilung, Wissen das Gegenteil von Unwissenheit“, wie Gregor feststellt (Moral. ii, 49). Aber es scheint keinen Unterschied zwischen Torheit, Stumpfheit, Unwissenheit und Übereilung zu geben. Deshalb unterscheidet sich auch der Verstand nicht von den anderen Gaben.
Einwand 2: Ferner unterscheidet sich die intellektuelle Tugend des Verstandes von den anderen intellektuellen Tugenden dadurch, dass es ihr eigen ist, über an sich bekannte Prinzipien zu sein. Aber die Gabe des Verstandes ist nicht über irgendwelche an sich bekannten Prinzipien, da der natürliche Habitus der ersten Prinzipien hinsichtlich jener Angelegenheiten ausreicht, die von Natur aus an sich bekannt sind: während der Glaube hinsichtlich solcher Dinge ausreicht, die übernatürlich sind, da die Glaubensartikel wie erste Prinzipien in der übernatürlichen Erkenntnis sind, wie oben dargelegt (Quaestio [1], Artikel [7]). Deshalb unterscheidet sich die Gabe des Verstandes nicht von den anderen intellektuellen Gaben.
Einwand 3: Ferner ist alle intellektuelle Erkenntnis entweder spekulativ oder praktisch. Nun bezieht sich die Gabe des Verstandes auf beides, wie oben dargelegt (Artikel [3]). Deshalb ist sie nicht von den anderen intellektuellen Gaben verschieden, sondern umfasst sie alle.
Dagegen spricht, dass, wenn mehrere Dinge zusammen aufgezählt werden, sie auf irgendeine Weise voneinander verschieden sein müssen, weil Unterscheidung der Ursprung der Zahl ist. Nun wird die Gabe des Verstandes zusammen mit den anderen Gaben aufgezählt, wie aus Jes 11,2 hervorgeht. Deshalb ist die Gabe des Verstandes von den anderen Gaben verschieden.
Ich antworte darauf, dass der Unterschied zwischen der Gabe des Verstandes und drei der anderen, nämlich Frömmigkeit, Stärke und Furcht, offensichtlich ist, da die Gabe des Verstandes zum Erkenntnisvermögen gehört, während die drei zum Begehrungsvermögen gehören.
Aber der Unterschied zwischen dieser Gabe des Verstandes und den verbleibenden drei, nämlich Weisheit, Wissen und Rat, die ebenfalls zum Erkenntnisvermögen gehören, ist nicht so offensichtlich. Einigen [*Wilhelm von Auxerre, Sum. Aur. III, iii, 8] scheint es, dass die Gabe des Verstandes sich von den Gaben des Wissens und des Rates dadurch unterscheidet, dass diese zwei zur praktischen Erkenntnis gehören, während die Gabe des Verstandes zur spekulativen Erkenntnis gehört; und dass sie sich von der Gabe der Weisheit, die ebenfalls zur spekulativen Erkenntnis gehört, dadurch unterscheidet, dass Weisheit sich mit dem Urteil befasst, während der Verstand den Geist fähig macht, die Dinge zu erfassen, die vorgelegt werden, und in ihr Herz einzudringen. Und in diesem Sinne haben wir die Zahl der Gaben oben bestimmt (FS, Quaestio [68], Artikel [4]).
Aber wenn wir die Sache sorgfältig betrachten, befasst sich die Gabe des Verstandes nicht nur mit spekulativen, sondern auch mit praktischen Angelegenheiten, wie oben dargelegt (Artikel [3]), und ebenso betrifft die Gabe des Wissens beide Angelegenheiten, wie wir weiter unten zeigen werden (Quaestio [9], Artikel [3]), und folglich müssen wir ihre Unterscheidung auf eine andere Weise vornehmen. Denn alle diese vier Gaben sind auf die übernatürliche Erkenntnis hingeordnet, die in uns ihr Fundament im Glauben nimmt. Nun ist „der Glaube durch das Hören“ (Röm 10,17). Daher müssen dem Menschen einige Dinge zu glauben vorgelegt werden, nicht als gesehen, sondern als gehört, denen er durch den Glauben zustimmt. Aber der Glaube ist zuerst und hauptsächlich über die Erste Wahrheit, zweitens über gewisse Betrachtungen bezüglich der Geschöpfe, und erstreckt sich ferner auf die Lenkung menschlicher Handlungen, insofern er durch die Liebe wirkt, wie aus dem hervorgeht, was oben gesagt wurde (Quaestio [4], Artikel [2], ad 3).
Demgemäß sind aufseiten der Dinge, die dem Glauben zum Glauben vorgelegt werden, zwei Dinge unsererseits erforderlich: erstens, dass sie vom Intellekt durchdrungen oder erfasst werden, und dies gehört zur Gabe des Verstandes. Zweitens ist es notwendig, dass der Mensch diese Dinge richtig beurteilt, dass er einschätzt, dass er diesen Dingen anhängen und sich von ihren Gegenteilen zurückziehen soll: und dieses Urteil gehört in Bezug auf göttliche Dinge zur Gabe der Weisheit, aber in Bezug auf geschaffene Dinge zur Gabe des Wissens, und hinsichtlich seiner Anwendung auf individuelle Handlungen zur Gabe des Rates.
Zu Einwand 1: Der vorstehende Unterschied zwischen jenen vier Gaben stimmt klar mit der Unterscheidung jener Dinge überein, die Gregor als ihre Gegenteile zuweist. Denn Stumpfheit ist das Gegenteil von Schärfe, da ein Intellekt im Vergleich scharf genannt wird, wenn er fähig ist, in das Herz der Dinge einzudringen, die ihm vorgelegt werden. Daher ist es Stumpfheit des Geistes, die den Geist unfähig macht, in das Herz einer Sache zu dringen. Ein Mensch wird ein Tor genannt, wenn er falsch über das gemeinsame Ziel des Lebens urteilt, weshalb Torheit eigentlich der Weisheit entgegengesetzt ist, die uns richtig über die universale Ursache urteilen lässt. Unwissenheit impliziert einen Mangel im Geist, selbst über irgendwelche besonderen Dinge, sodass sie dem Wissen entgegengesetzt ist, das dem Menschen ein rechtes Urteil über besondere Ursachen gibt, nämlich über Geschöpfe. Übereilung ist klar dem Rat entgegengesetzt, wodurch der Mensch nicht zur Handlung schreitet, bevor er mit seiner Vernunft überlegt hat.
Zu Einwand 2: Die Gabe des Verstandes ist über die ersten Prinzipien jener Erkenntnis, die durch die Gnade verliehen wird; aber anders als der Glaube, weil es zum Glauben gehört, ihnen zuzustimmen, während es zur Gabe des Verstandes gehört, die Dinge, die gesagt werden, mit dem Geist zu durchdringen.
Zu Einwand 3: Die Gabe des Verstandes bezieht sich auf beide Arten der Erkenntnis, nämlich die spekulative und die praktische, nicht hinsichtlich des Urteils, sondern hinsichtlich der Erfassung, indem sie begreift, was gesagt wird.