II-II, q. 44 a. 2
Ob zwei Gebote der Liebe gegeben werden mussten?
Quaestio 44 · Von den Geboten der Liebe
Einwand 1: Es scheint, dass nicht zwei Gebote der Liebe gegeben werden mussten. Denn die Gebote des Gesetzes sind auf die Tugend hingeordnet, wie oben gesagt wurde (Artikel 1, Einwand 3). Nun ist die Liebe eine Tugend, wie oben gezeigt wurde (Quaestio 33, Artikel 5). Deshalb hätte nur ein Gebot der Liebe gegeben werden sollen.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Doctr. Christ. i, 22,27), dass die Liebe im Nächsten niemanden liebt als Gott. Nun werden wir durch das Gebot „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben“ hinreichend angeleitet, Gott zu lieben. Deshalb war es nicht nötig, das Gebot über die Liebe zum Nächsten hinzuzufügen.
Einwand 3: Ferner stehen verschiedene Sünden verschiedenen Geboten entgegen. Aber es ist keine Sünde, die Liebe zum Nächsten beiseitezulassen, vorausgesetzt, wir lassen nicht die Liebe zu Gott beiseite; in der Tat steht geschrieben (Lk 14,26): „Wenn jemand zu mir kommt und hasst nicht seinen Vater und seine Mutter ... der kann nicht mein Jünger sein.“ Deshalb ist das Gebot der Gottesliebe nicht verschieden vom Gebot der Nächstenliebe.
Einwand 4: Ferner sagt der Apostel (Röm 13,8): „Wer seinen Nächsten liebt, hat das Gesetz erfüllt.“ Aber ein Gesetz wird nicht erfüllt, wenn nicht alle seine Gebote beobachtet werden. Deshalb sind alle Gebote in der Liebe zum Nächsten enthalten: und folglich genügt das eine Gebot der Liebe zum Nächsten. Deshalb sollten nicht zwei Gebote der Liebe sein.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (1 Joh 4,21): „Dieses Gebot haben wir von Gott, dass, wer Gott liebt, auch seinen Bruder liebe.“
Ich antworte darauf: Wie oben gesagt wurde (I-II, Quaestio 91, Artikel 3; I-II, Quaestio 94, Artikel 2), als wir die Gebote behandelten, verhalten sich die Gebote zum Gesetz wie die Sätze zu den spekulativen Wissenschaften, denn in letzteren sind die Schlussfolgerungen virtuell in den ersten Prinzipien enthalten. Wer daher die Prinzipien in ihrem ganzen virtuellen Umfang kennt, braucht nicht, dass ihm die Schlussfolgerungen separat vorgelegt werden. Da jedoch einige, welche die Prinzipien kennen, nicht fähig sind, alles zu betrachten, was virtuell darin enthalten ist, ist es um ihretwillen notwendig, dass wissenschaftliche Schlussfolgerungen auf ihre Prinzipien zurückgeführt werden. Nun hat in praktischen Dingen, worin die Gebote des Gesetzes uns leiten, das Ziel den Charakter des Prinzips, wie oben gesagt wurde (Quaestio 23, Artikel 7, ad 2; Quaestio 26, Artikel 1, ad 1): und die Liebe zu Gott ist das Ziel, auf welches die Liebe zum Nächsten hingeordnet ist. Deshalb war es notwendig, dass wir Gebote nicht nur über die Liebe zu Gott, sondern auch über die Liebe zum Nächsten empfangen, wegen derer, die weniger einsichtig sind und nicht leicht verstehen, dass eines dieser Gebote im anderen enthalten ist.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl die Liebe eine Tugend ist, hat sie doch zwei Akte, von denen einer auf den anderen als auf sein Ziel hingeordnet ist. Nun werden Gebote über Tugendakte gegeben, und so musste es mehrere Gebote der Liebe geben.
Antwort auf Einwand 2: Gott wird im Nächsten geliebt, wie das Ziel in dem geliebt wird, was auf das Ziel hingeordnet ist; und doch war ein ausdrückliches Gebot über beides nötig, aus dem oben genannten Grund.
Antwort auf Einwand 3: Die Mittel beziehen ihre Güte aus ihrer Beziehung zum Ziel, und dementsprechend bezieht die Abwendung von den Mitteln ihre Bosheit aus derselben Quelle und keiner anderen.
Antwort auf Einwand 4: Die Liebe zum Nächsten schließt die Liebe zu Gott ein, wie das Ziel in den Mitteln eingeschlossen ist, und umgekehrt: und doch musste jedes Gebot ausdrücklich gegeben werden, aus dem oben genannten Grund.