II-II, q. 43 a. 7
Ob man auf geistliche Güter wegen des Ärgernisses verzichten sollte?
Quaestio 43 · Vom Ärgernis
Einwand 1: Es scheint, dass man auf geistliche Güter wegen des Ärgernisses verzichten sollte. Denn Augustinus (Contra Ep. Parmen. iii, 2) lehrt, dass „die Bestrafung der Sünde aufhören sollte, wenn die Gefahr eines Schismas befürchtet wird“. Aber die Bestrafung von Sünden ist ein geistliches Gut, da sie ein Akt der Gerechtigkeit ist. Daher ist auf ein geistliches Gut wegen des Ärgernisses zu verzichten.
Einwand 2: Ferner ist die Heilige Lehre eine höchst geistliche Sache. Doch sollte man davon ablassen wegen des Ärgernisses, gemäß Mt 7,6: „Gebt das Heilige nicht den Hunden, und werft eure Perlen nicht vor die Schweine, damit sie nicht ... sich gegen euch wenden und euch zerreißen.“ Daher sollte auf ein geistliches Gut wegen des Ärgernisses verzichtet werden.
Einwand 3: Ferner, da die brüderliche Zurechtweisung ein Akt der Nächstenliebe ist, ist sie ein geistliches Gut. Doch wird sie manchmal aus Nächstenliebe unterlassen, um zu vermeiden, anderen Ärgernis zu geben, wie Augustinus bemerkt (De Civ. Dei i, 9). Daher sollte auf ein geistliches Gut wegen des Ärgernisses verzichtet werden.
Einwand 4: Ferner sagt Hieronymus, dass wir, um Ärgernis zu vermeiden, auf alles verzichten sollten, was ohne Beeinträchtigung der dreifachen Wahrheit, d.h. „der Wahrheit des Lebens, der Gerechtigkeit und der Lehre“, unterlassen werden kann. Nun können die Befolgung der Räte und das Geben von Almosen oft ohne Beeinträchtigung der genannten dreifachen Wahrheit unterlassen werden, sonst wäre jeder, der sie unterließe, immer der Sünde schuldig, und doch sind solche Dinge die größten der geistlichen Werke. Daher sollten geistliche Werke wegen des Ärgernisses unterlassen werden.
Einwand 5: Ferner ist die Vermeidung jeder Sünde ein geistliches Gut, da jede Sünde dem Sünder geistlichen Schaden bringt. Nun scheint es, dass man manchmal eine lässliche Sünde begehen sollte, um zu vermeiden, seinem Nächsten Ärgernis zu geben, zum Beispiel, wenn man durch eine lässliche Sünde verhindern würde, dass jemand anderes eine Todsünde begeht: weil man verpflichtet ist, die Verdammnis seines Nächsten so weit wie möglich zu verhindern, ohne das eigene Heil zu beeinträchtigen, was durch eine lässliche Sünde nicht ausgeschlossen wird. Daher sollte man auf ein geistliches Gut verzichten, um Ärgernis zu vermeiden.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Hom. Super Ezech. vii): „Wenn Leute an der Wahrheit Ärgernis nehmen, ist es besser, die Entstehung des Ärgernisses zuzulassen, als die Wahrheit aufzugeben.“ Nun gehören geistliche Güter vor allen anderen zur Wahrheit. Daher ist auf geistliche Güter nicht wegen des Ärgernisses zu verzichten.
Ich antworte darauf, dass, da das Ärgernis zweifach ist, aktiv und passiv, die vorliegende Frage nicht auf das aktive Ärgernis zutrifft, denn da aktives Ärgernis „etwas minder recht Gesagtes oder Getanes“ ist, sollte nichts getan werden, was aktives Ärgernis impliziert. Die Frage trifft jedoch auf das passive Ärgernis zu, und dementsprechend müssen wir sehen, worauf verzichtet werden sollte, um Ärgernis zu vermeiden. Nun muss bei den geistlichen Gütern eine Unterscheidung getroffen werden. Denn einige von ihnen sind heilsnotwendig und können nicht ohne Todsünde aufgegeben werden: und es ist offensichtlich, dass kein Mensch eine Todsünde begehen sollte, um zu verhindern, dass ein anderer sündigt, weil gemäß der Ordnung der Nächstenliebe ein Mensch sein eigenes geistliches Wohl mehr lieben sollte als das eines anderen. Daher sollte man nicht auf das verzichten, was heilsnotwendig ist, um zu vermeiden, Ärgernis zu geben.
Wiederum scheint eine Unterscheidung bei den geistlichen Dingen notwendig, die nicht heilsnotwendig sind: weil das Ärgernis, das aus solchen Dingen entsteht, manchmal aus Bosheit hervorgeht, zum Beispiel wenn ein Mensch jene geistlichen Güter behindern will, indem er Ärgernis schürt. Dies ist das „Ärgernis der Pharisäer“, die an der Lehre unseres Herrn Ärgernis nahmen: und unser Herr lehrt (Mt 15,14), dass wir solches Ärgernis mit Verachtung behandeln sollten. Manchmal geht das Ärgernis aus Schwachheit oder Unwissenheit hervor, und solches ist das „Ärgernis der Kleinen“. Um diese Art von Ärgernis zu vermeiden, sollten geistliche Güter entweder verborgen oder manchmal sogar aufgeschoben werden (wenn dies ohne unmittelbare Gefahr geschehen kann), bis nach Erklärung der Sache das Ärgernis aufhört. Wenn jedoch das Ärgernis nach Erklärung der Sache fortdauert, scheint es auf Bosheit zurückzuführen zu sein, und dann wäre es nicht mehr richtig, auf jenes geistliche Gut zu verzichten, um solches Ärgernis zu vermeiden.
Antwort auf Einwand 1: Bei der Verhängung von Strafe ist nicht die Strafe selbst das Ziel, sondern ihre heilende Eigenschaft, die Sünde einzudämmen; weshalb die Strafe an der Natur der Gerechtigkeit teilhat, insofern sie die Sünde eindämmt. Aber wenn es offensichtlich ist, dass die Verhängung der Strafe dazu führen wird, dass zahlreichere und schwerere Sünden begangen werden, wird die Verhängung der Strafe nicht länger ein Teil der Gerechtigkeit sein. In diesem Sinne spricht Augustinus, wenn nämlich die Exkommunikation einiger weniger die Gefahr eines Schismas herbeizuführen droht, denn in diesem Fall wäre es gegen die Wahrheit der Gerechtigkeit, die Exkommunikation auszusprechen.
Antwort auf Einwand 2: In Bezug auf die Lehre eines Menschen müssen zwei Punkte betrachtet werden, nämlich die Wahrheit, die gelehrt wird, und der Akt des Lehrens. Das erste davon ist heilsnotwendig, nämlich dass derjenige, dessen Pflicht es ist zu lehren, nicht lehren sollte, was gegen die Wahrheit ist, und dass er die Wahrheit gemäß den Erfordernissen der Zeiten und Personen lehren sollte: weshalb er auf keinen Fall die Wahrheit unterdrücken und Irrtum lehren sollte, um irgendein Ärgernis zu vermeiden, das daraus entstehen könnte. Aber der Akt des Lehrens selbst ist eines der geistlichen Almosenwerke, wie oben dargelegt (Frage [32], Artikel [2]), und so gilt für ihn dasselbe wie für die anderen Werke der Barmherzigkeit, von denen wir weiter unten sprechen werden (ad 4).
Antwort auf Einwand 3: Wie oben dargelegt (Frage [33], Artikel [1]), zielt die brüderliche Zurechtweisung auf die Besserung eines Bruders, weshalb sie unter die geistlichen Güter zu rechnen ist, insofern dieses Ziel erreicht werden kann, was nicht der Fall ist, wenn der Bruder durch die Zurechtweisung Ärgernis nimmt. Und so wird, wenn die Zurechtweisung unterlassen wird, um Ärgernis zu vermeiden, auf kein geistliches Gut verzichtet.
Antwort auf Einwand 4: Die Wahrheit des Lebens, der Lehre und der Gerechtigkeit umfasst nicht nur das, was heilsnotwendig ist, sondern auch das, was ein Mittel ist, das Heil vollkommener zu erlangen, gemäß 1 Kor 12,31: „Eifert nach den besseren Gnadengaben.“ Weshalb weder die Räte noch sogar die Werke der Barmherzigkeit gänzlich unterlassen werden sollten, um Ärgernis zu vermeiden; sondern manchmal sollten sie verborgen oder aufgeschoben werden, wegen des Ärgernisses der Kleinen, wie oben dargelegt. Manchmal jedoch sind die Befolgung der Räte und die Erfüllung der Werke der Barmherzigkeit heilsnotwendig. Dies zeigt sich im Fall derer, die gelobt haben, die Räte zu halten, und derer, deren Pflicht es ist, die Not anderer zu lindern, entweder in zeitlichen Dingen (wie durch Speisung der Hungrigen) oder in geistlichen Dingen (wie durch Unterweisung der Unwissenden), ob solche Pflichten nun daraus entstehen, dass sie ihnen auferlegt sind wie im Fall der Prälaten, oder aus der Not aufseiten der bedürftigen Person; und dann gilt für diese Dinge dasselbe wie für andere, die heilsnotwendig sind.
Antwort auf Einwand 5: Einige haben gesagt, dass man eine lässliche Sünde begehen sollte, um Ärgernis zu vermeiden. Aber dies impliziert einen Widerspruch, denn wenn es getan werden sollte, ist es nicht länger böse oder sündhaft, denn eine Sünde kann nicht Gegenstand der Wahl sein. Es kann jedoch geschehen, dass aufgrund eines Umstands etwas keine lässliche Sünde ist, obwohl es eine wäre, wäre dieser Umstand nicht: so ist ein unnützes Wort eine lässliche Sünde, wenn es nutzlos geäußert wird; doch wenn es aus einem vernünftigen Grund geäußert wird, ist es weder unnütz noch sündhaft. Und obwohl die lässliche Sünde einen Menschen nicht der Gnade beraubt, die sein Mittel zum Heil ist, so tendiert sie doch, insofern sie ihn zur Todsünde disponiert, zum Verlust des Heils.