II-II, q. 43 a. 3
Ob das Ärgernis eine besondere Sünde ist?
Quaestio 43 · Vom Ärgernis
Einwand 1: Es scheint, dass das Ärgernis keine besondere Sünde ist. Denn Ärgernis ist „etwas minder recht Gesagtes oder Getanes“. Dies trifft aber auf jede Art von Sünde zu. Daher ist jede Sünde ein Ärgernis, und folglich ist das Ärgernis keine besondere Sünde.
Einwand 2: Ferner kann jede besondere Art von Sünde oder jede besondere Art von Ungerechtigkeit getrennt von anderen Arten gefunden werden, wie in Ethic. v, 3,5 dargelegt. Aber das Ärgernis ist nicht getrennt von anderen Sünden zu finden. Daher ist es keine besondere Art von Sünde.
Einwand 3: Ferner wird jede besondere Sünde durch etwas konstituiert, das den moralischen Akt spezifiziert. Aber der Begriff des Ärgernisses besteht darin, dass es etwas ist, das in Gegenwart anderer getan wird: und die Tatsache, dass eine Sünde offen begangen wird, scheint, obwohl es ein erschwerender Umstand ist, nicht die Spezies einer Sünde zu konstituieren. Daher ist das Ärgernis keine besondere Sünde.
Dagegen spricht, dass einer besonderen Tugend eine besondere Sünde entgegengesetzt ist. Aber das Ärgernis ist einer besonderen Tugend entgegengesetzt, nämlich der Nächstenliebe. Denn es steht geschrieben (Röm 14,15): „Wenn aber dein Bruder wegen deiner Speise betrübt wird, so wandelst du nicht mehr nach der Liebe.“ Daher ist das Ärgernis eine besondere Sünde.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [2]), das Ärgernis zweifach ist: aktiv und passiv. Passives Ärgernis kann keine besondere Sünde sein, weil ein Mensch durch das Wort oder die Tat eines anderen in jede Art von Sünde fallen kann: und die Tatsache, dass ein Mensch aus dem Wort oder der Tat eines anderen Anlass zur Sünde nimmt, konstituiert keine besondere Art von Sünde, weil es keine besondere Deformität im Gegensatz zu einer besonderen Tugend impliziert.
Andererseits kann aktives Ärgernis auf zwei Weisen verstanden werden: direkt und akzidentell. Das Ärgernis ist akzidentell, wenn es außerhalb der Absicht des Handelnden liegt, wie wenn ein Mensch durch seine ungeordnete Tat oder sein ungeordnetes Wort nicht beabsichtigt, den geistlichen Fall eines anderen zu veranlassen, sondern lediglich seinen eigenen Willen zu befriedigen. In einem solchen Fall ist selbst aktives Ärgernis keine besondere Sünde, weil eine Spezies nicht durch das konstituiert wird, was akzidentell ist.
Aktives Ärgernis ist direkt, wenn ein Mensch durch sein ungeordnetes Wort oder seine ungeordnete Tat beabsichtigt, einen anderen in die Sünde zu ziehen, und dann wird es zu einer besonderen Art von Sünde aufgrund der Absicht auf eine besondere Art von Ziel, weil moralische Handlungen ihre Spezies von ihrem Ziel erhalten, wie oben dargelegt (FS, Frage [1], Artikel [3]; FS, Frage [18], Artikel [4],6). Daher, so wie Diebstahl und Mord besondere Arten von Sünde sind, weil sie die Absicht bezeichnen, dem Nächsten einen besonderen Schaden zuzufügen: so ist auch das Ärgernis eine besondere Art von Sünde, weil ein Mensch dadurch einen besonderen Schaden für seinen Nächsten beabsichtigt, und es ist direkt der brüderlichen Zurechtweisung entgegengesetzt, durch die ein Mensch die Beseitigung einer besonderen Art von Schaden beabsichtigt.
Antwort auf Einwand 1: Jede Sünde kann die Materie des aktiven Ärgernisses sein, aber sie kann den formalen Aspekt einer besonderen Sünde von dem beabsichtigten Ziel ableiten, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: Aktives Ärgernis kann getrennt von anderen Sünden gefunden werden, wie wenn ein Mensch seinem Nächsten Ärgernis gibt durch eine Tat, die an sich keine Sünde ist, aber den Anschein des Bösen hat.
Antwort auf Einwand 3: Das Ärgernis leitet die Spezies einer besonderen Sünde nicht von dem fraglichen Umstand ab, sondern von der Absicht des Ziels, wie oben dargelegt.