II-II, q. 43 a. 2
Ob das Ärgernis eine Sünde ist?
Quaestio 43 · Vom Ärgernis
Einwand 1: Es scheint, dass das Ärgernis keine Sünde ist. Denn Sünden geschehen nicht aus Notwendigkeit, da alle Sünde freiwillig ist, wie oben dargelegt (FS, Frage [74], Artikel [1],2). Nun steht geschrieben (Mt 18,7): „Es ist notwendig, dass Ärgernisse kommen.“ Daher ist das Ärgernis keine Sünde.
Einwand 2: Ferner entsteht keine Sünde aus einem Gefühl der Pflicht, denn „ein guter Baum kann keine schlechten Früchte bringen“ (Mt 7,18). Aber Ärgernis kann aus einem Gefühl der Pflicht entstehen, denn unser Herr sagte zu Petrus (Mt 16,23): „Du bist mir ein Ärgernis“, worauf bezogen Hieronymus sagt, dass „der Irrtum des Apostels auf sein Pflichtgefühl zurückzuführen war, und ein solches wird niemals vom Teufel eingegeben“. Daher ist das Ärgernis nicht immer eine Sünde.
Einwand 3: Ferner bezeichnet Ärgernis ein Stolpern. Aber wer stolpert, fällt nicht immer. Daher kann das Ärgernis, welches ein geistlicher Fall ist, ohne Sünde sein.
Dagegen spricht, dass Ärgernis „etwas minder recht Gesagtes oder Getanes“ ist. Nun ist alles, dem es an Richtigkeit mangelt, eine Sünde. Daher ist das Ärgernis immer mit Sünde verbunden.
Ich antworte darauf, dass, wie bereits gesagt (Artikel [1], ad 4), das Ärgernis zweifacher Art ist: passives Ärgernis in der Person, die Ärgernis nimmt, und aktives Ärgernis in der Person, die Ärgernis gibt und so einen geistlichen Fall veranlasst. Dementsprechend ist passives Ärgernis immer eine Sünde in der Person, die Ärgernis nimmt; denn sie nimmt nur insofern Ärgernis, als sie einem geistlichen Fall erliegt, und das ist eine Sünde.
Doch kann es passives Ärgernis geben ohne Sünde aufseiten der Person, deren Handlung das Ärgernis veranlasst hat, wie zum Beispiel, wenn eine Person an der guten Tat eines anderen Ärgernis nimmt. In gleicher Weise ist aktives Ärgernis immer eine Sünde in der Person, die Ärgernis gibt, da entweder das, was sie tut, eine Sünde ist, oder, wenn es nur den Anschein der Sünde hat, es immer unterlassen werden sollte aus jener Liebe zu unserem Nächsten, die jeden verpflichtet, um das geistliche Wohl seines Nächsten besorgt zu sein; so dass, wenn er darauf beharrt, es zu tun, er gegen die Nächstenliebe handelt.
Doch kann es aktives Ärgernis geben ohne Sünde aufseiten der Person, die Ärgernis nimmt, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 4).
Antwort auf Einwand 1: Diese Worte, „Es ist notwendig, dass Ärgernisse kommen“, sind so zu verstehen, dass sie nicht die absolute, sondern die bedingte Notwendigkeit des Ärgernisses ausdrücken; in welchem Sinne es notwendig ist, dass alles, was Gott vorhersieht oder vorhersagt, geschehen muss, vorausgesetzt, es wird zusammen mit solchem Vorherwissen betrachtet, wie in der FP, Frage [14], Artikel [13], ad 3; FP, Frage [23], Artikel [6], ad 2 erklärt.
Oder wir können sagen, dass die Notwendigkeit des Auftretens von Ärgernissen eine Notwendigkeit des Endzwecks ist, weil sie nützlich sind, damit „die ... welche bewährt sind, offenbar werden“ (1 Kor 11,19).
Oder Ärgernisse müssen notwendigerweise auftreten angesichts des Zustands des Menschen, der es versäumt, sich vor der Sünde zu schützen. So könnte ein Arzt, der sieht, wie ein Mann ungeeignete Nahrung zu sich nimmt, sagen, dass ein solcher Mann notwendigerweise seine Gesundheit schädigen muss, was unter der Bedingung zu verstehen ist, dass er seine Ernährung nicht ändert. In gleicher Weise müssen Ärgernisse kommen, solange die Menschen es versäumen, ihre böse Lebensweise zu ändern.
Antwort auf Einwand 2: In jener Passage bezeichnet Ärgernis jede Art von Hindernis: denn Petrus wollte das Leiden unseres Herrn aus einem Gefühl der Pflicht gegenüber Christus verhindern.
Antwort auf Einwand 3: Kein Mensch stolpert geistlich, ohne etwas vom Fortschritt auf dem Weg Gottes abgehalten zu werden, und das ist zumindest eine lässliche Sünde.