II-II, q. 4 a. 2
Ob der Glaube im Intellekt seinen Sitz hat?
Quaestio 4 · Von der Tugend des Glaubens selbst
Einwand 1: Es scheint, dass der Glaube nicht im Intellekt seinen Sitz hat. Denn Augustinus sagt (De Praedest. Sanct. v), dass „der Glaube im Willen des Gläubigen sitzt“. Nun ist der Wille ein vom Intellekt verschiedenes Vermögen. Daher hat der Glaube seinen Sitz nicht im Intellekt.
Einwand 2: Ferner geht die Zustimmung des Glaubens, etwas zu glauben, aus dem Willen hervor, der Gott gehorcht. Daher scheint es, dass der Glaube all sein Lob dem Gehorsam verdankt. Nun ist der Gehorsam im Willen. Daher ist der Glaube im Willen und nicht im Intellekt.
Einwand 3: Ferner ist der Intellekt entweder spekulativ oder praktisch. Nun ist der Glaube nicht im spekulativen Intellekt, da dieser sich nicht mit Dingen befasst, die zu suchen oder zu meiden sind, wie in De Anima iii, 9 dargelegt wird, so dass er kein Prinzip des Handelns ist, wohingegen „der Glaube ... durch die Liebe wirksam ist“ (Gal 5,6). Ebenso ist er auch nicht im praktischen Intellekt, dessen Objekt irgendein wahres, kontingentes Ding ist, das gemacht oder getan werden kann. Denn das Objekt des Glaubens ist die Ewige Wahrheit, wie oben gezeigt wurde (Frage [1], Artikel [1]). Daher hat der Glaube seinen Sitz nicht im Intellekt.
Dagegen spricht, dass dem Glauben die himmlische Schau nachfolgt, gemäß 1 Kor 13,12: „Wir sehen jetzt durch einen Spiegel in einem dunklen Bild; dann aber von Angesicht zu Angesicht.“ Nun ist die Schau im Intellekt. Daher ist es der Glaube ebenfalls.
Ich antworte darauf, dass, da der Glaube eine Tugend ist, sein Akt notwendigerweise vollkommen sein muss. Nun müssen für die Vollkommenheit eines Aktes, der aus zwei aktiven Prinzipien hervorgeht, beide Prinzipien vollkommen sein: denn es ist nicht möglich, dass eine Sache gut gesägt wird, wenn nicht der Sägearbeiter die Kunst besitzt und die Säge gut zum Sägen geeignet ist. Nun ist in einem Seelenvermögen, das auf entgegengesetzte Objekte bezogen ist, eine Disposition, gut zu handeln, ein Habitus, wie oben dargelegt (FS, Frage [49], Artikel [4], ad 1,2,3). Weshalb ein Akt, der aus zwei solchen Vermögen hervorgeht, durch einen Habitus vervollkommnet werden muss, der in jedem von ihnen sitzt. Wiederum wurde oben dargelegt (Frage [2], Artikel [1],2), dass Glauben ein Akt des Intellekts ist, insofern der Wille ihn zur Zustimmung bewegt. Und dieser Akt geht aus dem Willen und dem Intellekt hervor, die beide eine natürliche Eignung haben, auf diese Weise vervollkommnet zu werden. Folglich muss, damit der Akt des Glaubens vollkommen sei, ein Habitus sowohl im Willen als auch im Intellekt sein: so wie auch der Habitus der Klugheit in der Vernunft sein muss, neben dem Habitus der Mäßigung im Begehrungsvermögen, damit der Akt jenes Vermögens vollkommen sei. Nun ist das Glauben unmittelbar ein Akt des Intellekts, weil das Objekt dieses Aktes „das Wahre“ ist, was eigentlich zum Intellekt gehört. Folglich muss der Glaube, der das eigentliche Prinzip dieses Aktes ist, notwendigerweise im Intellekt seinen Sitz haben.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus nimmt den Glauben für den Akt des Glaubens, der als vom Willen des Gläubigen abhängig beschrieben wird, insofern sein Intellekt den Glaubenswahrheiten auf Befehl des Willens zustimmt.
Antwort auf Einwand 2: Nicht nur muss der Wille bereit sein zu gehorchen, sondern auch der Intellekt muss gut disponiert sein, dem Befehl des Willens zu folgen, so wie auch das Begehrungsvermögen gut disponiert sein muss, um dem Befehl der Vernunft zu folgen; daher muss ein Habitus der Tugend nicht nur im befehlenden Willen, sondern auch im zustimmenden Intellekt sein.
Antwort auf Einwand 3: Der Glaube sitzt im spekulativen Intellekt, wie durch sein Objekt bewiesen wird. Aber da dieses Objekt, welches die Erste Wahrheit ist, das Ziel all unserer Wünsche und Handlungen ist, wie Augustinus beweist (De Trin. i, 8), folgt daraus, dass der Glaube durch die Liebe wirksam ist, so wie „der spekulative Intellekt durch Erweiterung praktisch wird“ (De Anima iii, 10).