II-II, q. 33 a. 3
Ob die brüderliche Zurechtweisung nur den Prälaten zukommt?
Quaestio 33 · Von der brüderlichen Zurechtweisung
Einwand 1: Es scheint, dass die brüderliche Zurechtweisung allein den Prälaten zukommt. Denn Hieronymus [*Origenes, Hom. vii in Joan.] sagt: „Lasst die Priester sich bemühen, dieses Wort des Evangeliums zu erfüllen: ‚Wenn dein Bruder gegen dich sündigt‘“, etc. Nun wurden Prälaten, die die Sorge für andere haben, gewöhnlich unter dem Namen Priester bezeichnet. Daher scheint es, dass die brüderliche Zurechtweisung allein den Prälaten zukommt.
Einwand 2: Ferner ist die brüderliche Zurechtweisung ein geistliches Almosen. Nun gehört das körperliche Almosengeben jenen, die in zeitlichen Dingen über anderen stehen, d.h. den Reichen. Daher gehört die brüderliche Zurechtweisung jenen, die in geistlichen Dingen über anderen stehen, d.h. den Prälaten.
Einwand 3: Ferner, wenn ein Mensch einen anderen zurechtweist, bewegt er ihn durch seinen Tadel zu etwas Besserem. Nun wird in der physischen Ordnung das Niedere vom Höheren bewegt. Daher gehört es auch in der Ordnung der Tugend, die der Ordnung der Natur folgt, allein den Prälaten zu, die Untergebenen zu korrigieren.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Dist. xxiv, qu. 3, Can. Tam Sacerdotes): „Sowohl Priester als auch alle übrigen Gläubigen sollten höchst besorgt um jene sein, die zugrunde gehen, damit ihr Tadel entweder ihre sündigen Wege korrigiere oder, wenn sie unverbesserlich sind, sie von der Kirche abschneide.“
Ich antworte darauf: Wie oben dargelegt (Artikel [1]), ist die Zurechtweisung zweifach. Die eine ist ein Akt der Liebe, der auf besondere Weise die Wiederherstellung eines irrenden Bruders mittels einer einfachen Warnung sucht: eine solche Zurechtweisung kommt jedem zu, der die Liebe besitzt, sei er Untergebener oder Prälat.
Aber es gibt eine andere Zurechtweisung, die ein Akt der Gerechtigkeit ist und das Gemeinwohl bezweckt, welches nicht nur durch die Warnung des Bruders, sondern manchmal auch durch seine Bestrafung erwirkt wird, damit andere aus Furcht von der Sünde ablassen. Eine solche Zurechtweisung kommt nur den Prälaten zu, deren Aufgabe es ist, nicht nur zu ermahnen, sondern auch mittels Strafen zu korrigieren.
Antwort auf Einwand 1: Selbst in Bezug auf jene brüderliche Zurechtweisung, die allen gemeinsam ist, haben die Prälaten eine schwere Verantwortung, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei i, 9): „Denn so wie ein Mensch zeitliche Gunsterweise besonders jenen gewähren sollte, für die er zeitliche Sorge trägt, so sollte er auch geistliche Gunsterweise, wie Zurechtweisung, Lehre und dergleichen, jenen gewähren, die seiner geistlichen Sorge anvertraut sind.“ Daher meint Hieronymus nicht, dass das Gebot der brüderlichen Zurechtweisung nur Priester betrifft, sondern dass es sie hauptsächlich betrifft.
Antwort auf Einwand 2: So wie derjenige, der die Mittel hat, um körperlichen Beistand zu geben, in dieser Hinsicht reich ist, so ist derjenige, dessen Vernunft mit einem gesunden Urteil begabt ist, so dass er das Fehlverhalten eines anderen korrigieren kann, in dieser Hinsicht als ein Überlegener anzusehen.
Antwort auf Einwand 3: Selbst in der physischen Ordnung wirken gewisse Dinge wechselseitig aufeinander ein, indem sie in gewisser Hinsicht höher als einander sind, insofern jedes etwas im Akt und etwas in der Potenz in Bezug auf ein anderes ist. In gleicher Weise kann ein Mensch einen anderen korrigieren, insofern er ein gesundes Urteil in einer Sache hat, worin der andere sündigt, auch wenn er nicht schlechthin sein Vorgesetzter ist.