II-II, q. 180 a. 1
Ob das beschauliche Leben nichts mit den Affekten zu tun hat und ganz zum Intellekt gehört?
Quaestio 180 · Vom beschaulichen Leben
Einwand 1: Es scheint, dass das beschauliche Leben nichts mit den Affekten zu tun hat und ganz zum Intellekt gehört. Denn der Philosoph sagt (Metaph. ii, text. 3), dass „das Ziel der Betrachtung die Wahrheit ist“. Nun gehört die Wahrheit ganz zum Intellekt. Daher scheint es, dass das beschauliche Leben ganz den Intellekt betrifft.
Einwand 2: Ferner sagt Gregor (Moral. vi, 37; Hom. xix in Ezech.), dass „Rahel, was als ‚Schau des Prinzips‘ gedeutet wird, das beschauliche Leben bezeichnet“. Nun gehört die Schau eines Prinzips eigentlich zum Intellekt. Daher gehört das beschauliche Leben eigentlich zum Intellekt.
Einwand 3: Ferner sagt Gregor (Hom. xiv in Ezech.), dass es zum beschaulichen Leben gehört, „vom äußeren Handeln zu ruhen“. Nun neigt die affektive oder begehrende Kraft zu äußeren Handlungen. Daher scheint es, dass das beschauliche Leben nichts mit der begehrenden Kraft zu tun hat.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Hom. xiv in Ezech.): „Das beschauliche Leben besteht darin, mit ganzem Sinn an der Liebe zu Gott und zum Nächsten zu hängen und nichts außer dem Schöpfer zu begehren.“ Nun gehören Begehren und Liebe zur affektiven oder begehrenden Kraft, wie oben dargelegt wurde (FS, Frage [25], Artikel [2]; FS, Frage [26], Artikel [2]). Daher hat das beschauliche Leben auch etwas mit der affektiven oder begehrenden Kraft zu tun.
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Frage [179], Artikel [1]), werden jene als Kontemplative bezeichnet, die vornehmlich auf die Betrachtung der Wahrheit bedacht sind. Nun ist die Absicht ein Akt des Willens, wie oben dargelegt (FS, Frage [12], Artikel [1]), weil die Absicht auf das Ziel gerichtet ist, welches das Objekt des Willens ist. Folglich gehört das beschauliche Leben hinsichtlich des Wesens der Handlung zum Intellekt, aber hinsichtlich der bewegenden Ursache zur Ausübung dieser Handlung gehört es zum Willen, der alle anderen Kräfte, sogar den Intellekt, zu ihren Handlungen bewegt, wie oben dargelegt (FP, Frage [82], Artikel [4]; FS, Frage [9], Artikel [1]).
Nun bewegt die begehrende Kraft jemanden dazu, Dinge entweder mit den Sinnen oder mit dem Intellekt zu betrachten, manchmal aus Liebe zu der gesehenen Sache, weil, wie geschrieben steht (Mt 6,21), „wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz“, manchmal aus Liebe zur Erkenntnis selbst, die man durch die Betrachtung erwirbt. Daher lässt Gregor das beschauliche Leben in der „Liebe Gottes“ bestehen, insofern wir durch die Liebe zu Gott entflammt sind, seine Schönheit zu schauen. Und da sich jeder freut, wenn er erlangt, was er liebt, folgt daraus, dass das beschauliche Leben in der Wonne endet, die ihren Sitz in der affektiven Kraft hat, was zur Folge hat, dass auch die Liebe intensiver wird.
Antwort auf Einwand 1: Gerade aus der Tatsache, dass die Wahrheit das Ziel der Betrachtung ist, hat sie den Aspekt eines begehrenswerten Gutes, das sowohl liebenswert als auch erfreulich ist, und in dieser Hinsicht gehört sie zur begehrenden Kraft.
Antwort auf Einwand 2: Wir werden zur Schau des ersten Prinzips, nämlich Gottes, durch die Liebe zu ihm gedrängt; weshalb Gregor sagt (Hom. xiv in Ezech.), dass „das beschauliche Leben alle Sorgen mit Füßen tritt und danach verlangt, das Angesicht seines Schöpfers zu sehen“.
Antwort auf Einwand 3: Die begehrende Kraft bewegt nicht nur die körperlichen Glieder zur Ausführung äußerer Handlungen, sondern auch den Intellekt zur Ausübung des Aktes der Betrachtung, wie oben dargelegt.