II-II, q. 158 a. 6
Ob der Zorn unter die Hauptlaster gerechnet werden sollte?
Quaestio 158 · Vom Zorn
Einwand 1: Es scheint, dass der Zorn nicht unter die Hauptsünden gerechnet werden sollte. Denn der Zorn wird aus der Traurigkeit geboren, welche ein Hauptlaster ist, bekannt unter dem Namen Trägheit (Acedia). Daher sollte der Zorn nicht als ein Hauptlaster gerechnet werden.
Einwand 2: Ferner ist Hass eine schwerere Sünde als Zorn. Daher sollte er eher als der Zorn als ein Hauptlaster gerechnet werden.
Einwand 3: Ferner sagt eine Glosse zu Spr 29,22 („Ein zorniger [Douay: ‚leidenschaftlicher‘] Mann provoziert Streit“): „Der Zorn ist die Tür zu allen Lastern: wenn sie geschlossen ist, ist der Frieden im Innern für alle Tugenden gesichert; wenn sie geöffnet ist, ist die Seele für jedes Verbrechen gewappnet.“ Nun ist kein Hauptlaster der Ursprung aller Sünden, sondern nur bestimmter definierter. Daher sollte der Zorn nicht unter die Hauptlaster gerechnet werden.
Dagegen spricht, dass Gregor (Moral. xxxi, 45) den Zorn unter die Hauptlaster platziert.
Ich antworte darauf, dass, wie oben (I-II, Q. 84, Art. 3, 4) gesagt, ein Hauptlaster als eines definiert wird, aus dem viele Laster entstehen. Nun gibt es zwei Gründe, aus denen viele Laster aus dem Zorn entstehen können. Der erste ist seitens seines Objekts, das viel vom Aspekt der Begehrenswertigkeit hat, insofern Rache unter dem Aspekt des Gerechten oder Ehrbaren* begehrt wird, was durch seine Vorzüglichkeit anziehend ist, wie oben (Art. 4) gesagt. [*Ehrbar (honestum) muss hier im weiten Sinne als synonym mit moralischer Güte genommen werden, unter dem Gesichtspunkt des Anstands; vgl. Q. 145, Art. 1]. Der zweite ist seitens seiner Ungestümheit, wodurch er den Geist in alle Arten von ungeordnetem Handeln stürzt. Daher ist es offensichtlich, dass der Zorn ein Hauptlaster ist.
Antwort auf den 1. Einwand: Die Traurigkeit, aus der der Zorn entsteht, ist zumeist nicht das Laster der Trägheit, sondern die Leidenschaft der Traurigkeit, die aus einem zugefügten Unrecht resultiert.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie oben gesagt (Q. 118, Art. 7; Q. 148, Art. 5; Q. 153, Art. 4; I-II, Q. 84, Art. 4), gehört es zum Begriff eines Hauptlasters, ein höchst begehrenswertes Ziel zu haben, so dass viele Sünden durch das Verlangen danach begangen werden. Nun hat der Zorn, der Übel unter dem Aspekt des Guten begehrt, ein begehrenswerteres Ziel als der Hass, da letzterer Übel unter dem Aspekt des Übels begehrt: weshalb der Zorn mehr ein Hauptlaster ist als der Hass.
Antwort auf den 3. Einwand: Der Zorn wird als die Tür zu den Lastern akzidentell bezeichnet, das heißt durch das Entfernen von Hindernissen, nämlich durch das Behindern des Urteils der Vernunft, wodurch der Mensch vom Bösen abgehalten wird. Er ist jedoch direkt die Ursache gewisser spezieller Sünden, die seine Töchter genannt werden.