II-II, q. 158 a. 4
Ob der Zorn die schwerste Sünde ist?
Quaestio 158 · Vom Zorn
Einwand 1: Es scheint, dass der Zorn die schwerste Sünde ist. Denn Chrysostomus sagt [Hom. xlviii in Joan.], dass „nichts abstoßender ist als der Anblick eines zornigen Mannes, und nichts hässlicher als ein unbarmherziges Gesicht, und am allermeisten als eine grausame Seele.“ [Der korrekte Text lautet: ‚Und wenn sein Gesicht hässlich ist, wie viel hässlicher ist seine Seele!‘]. Daher ist der Zorn die schwerste Sünde.
Einwand 2: Ferner scheint eine Sünde umso schlimmer zu sein, je schädlicher sie ist; da gemäß Augustinus (Enchiridion xii) „ein Ding böse genannt wird, weil es schadet.“ Nun ist der Zorn höchst schädlich, weil er den Menschen seiner Vernunft beraubt, durch die er Herr seiner selbst ist; denn Chrysostomus sagt (Hom. xlviii in Joan.), dass „der Zorn sich in keiner Weise vom Wahnsinn unterscheidet; er ist ein Dämon, solange er andauert, ja sogar lästiger als einer, der von einem Dämon geplagt wird.“ Daher ist der Zorn die schwerste Sünde.
Einwand 3: Ferner werden innere Bewegungen nach ihren äußeren Wirkungen beurteilt. Nun ist die Wirkung des Zorns der Mord, welcher eine höchst schwere Sünde ist. Daher ist der Zorn eine höchst schwere Sünde.
Dagegen spricht, dass der Zorn mit dem Hass verglichen wird wie der Splitter mit dem Balken; denn Augustinus sagt in seiner Regel (Ep. ccxi): „Damit nicht der Zorn zum Hass wächst und aus einem Splitter ein Balken wird.“ Daher ist der Zorn nicht die schwerste Sünde.
Ich antworte darauf, dass, wie oben (Art. 1, 2) gesagt, die Unordnung des Zorns in zweifacher Hinsicht betrachtet wird, nämlich in Bezug auf ein ungebührliches Objekt und in Bezug auf eine ungebührliche Art und Weise des Zürnens. Hinsichtlich des begehrenswerten Objekts, das er verlangt, scheint der Zorn die geringste der Sünden zu sein, denn der Zorn verlangt das Übel der Strafe für eine Person unter dem Aspekt eines Gutes, das die Rache ist. Daher stimmt die Sünde des Zorns seitens des Übels, das sie begehrt, mit jenen Sünden überein, die das Übel unseres Nächsten begehren, wie Neid und Hass; aber während der Hass das Übel des anderen schlechthin als solches begehrt und der Neidische das Übel des anderen aus Verlangen nach eigenem Ruhm begehrt, begehrt der Zornige das Übel des anderen unter dem Aspekt gerechter Rache. Weshalb es offensichtlich ist, dass Hass schwerwiegender ist als Neid, und Neid als Zorn: da es schlimmer ist, Übel als Übel zu begehren denn als Gut; und Übel als ein äußeres Gut wie Ehre oder Ruhm zu begehren denn unter dem Aspekt der Richtigkeit der Gerechtigkeit. Seitens des Guten, unter dessen Aspekt der Zornige ein Übel begehrt, trifft der Zorn mit der Sünde der Begierlichkeit zusammen, die auf ein Gut tendiert. Auch in dieser Hinsicht ist die Sünde des Zorns, absolut gesprochen, anscheinend weniger schwerwiegend als die der Begierlichkeit, insofern das Gut der Gerechtigkeit, das der Zornige begehrt, besser ist als das lustvolle oder nützliche Gut, das vom Subjekt der Begierlichkeit begehrt wird. Weshalb der Philosoph sagt (Ethic. vii, 4), dass „der Unbeherrschte in der Begierde schändlicher ist als der Unbeherrschte im Zorn.“
Andererseits, hinsichtlich der Unordnung, die die Art und Weise des Zürnens betrifft, scheint der Zorn einen gewissen Vorrang zu haben aufgrund der Stärke und Schnelligkeit seiner Bewegung, gemäß Spr 27,4: „Der Zorn hat keine Barmherzigkeit, noch die Wut, wenn sie ausbricht: und wer kann die Gewalt eines Gereizten ertragen?“ Daher sagt Gregor (Moral. v, 45): „Das Herz, das von den Stacheln des Zorns angestachelt wird, zuckt zusammen, der Körper zittert, die Zunge verheddert sich, das Gesicht entflammt, die Augen sind wütend und erkennen jene überhaupt nicht mehr, die wir kennen: die Zunge gibt zwar Laute von sich, aber es ist kein Sinn in ihrer Äußerung.“
Antwort auf den 1. Einwand: Chrysostomus spielt auf die Abstoßung der äußeren Gesten an, die aus der Ungestümheit des Zorns resultieren.
Antwort auf den 2. Einwand: Dieses Argument betrachtet die ungeordnete Bewegung des Zorns, die aus seiner Ungestümheit resultiert, wie oben gesagt.
Antwort auf den 3. Einwand: Mord resultiert aus Hass und Neid nicht weniger als aus Zorn: doch ist der Zorn weniger schwerwiegend, insofern er den Aspekt der Gerechtigkeit berücksichtigt, wie oben gesagt.