II-II, q. 147 a. 7
Ob die neunte Stunde angemessen für die Mahlzeit des Fastenden festgesetzt ist?
Quaestio 147 · Vom Fasten
Einwand 1: Es scheint, dass die neunte Stunde nicht angemessen für die Mahlzeit des Fastenden festgesetzt ist. Denn der Stand des Neuen Gesetzes ist vollkommener als der Stand des Alten Gesetzes. Nun fasteten sie im Alten Testament bis zum Abend, denn es steht geschrieben (Lev 23,32): „Es ist ein Sabbat ... ihr sollt eure Seelen kasteien“, und dann fährt der Text fort: „Vom Abend bis zum Abend sollt ihr eure Sabbate feiern.“ Viel mehr also sollte unter dem Neuen Testament das Fasten bis zum Abend angeordnet werden.
Einwand 2: Ferner ist das von der Kirche angeordnete Fasten für alle bindend. Aber nicht alle sind fähig, die neunte Stunde genau zu kennen. Daher scheint es, dass die Festsetzung der neunten Stunde keinen Teil des Gebotes zu fasten bilden sollte.
Einwand 3: Ferner ist das Fasten ein Akt der Tugend der Enthaltsamkeit, wie oben dargelegt (Art. 2). Nun gilt die Mitte der moralischen Tugend nicht für alle in gleicher Weise, da das, was für einen viel ist, für einen anderen wenig ist, wie in Ethic. ii, 6 dargelegt. Daher sollte die neunte Stunde nicht für jene festgesetzt werden, die fasten.
Dagegen spricht, dass das Konzil von Chalon-sur-Saône sagt: „Während der Fastenzeit sind jene keineswegs als Fastende anzusehen, die vor der Feier des Vesperoffiziums essen“, welches in der Fastenzeit nach der neunten Stunde gebetet wird. Also sollen wir bis zur neunten Stunde fasten.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Art. 1, 3, 5), das Fasten auf die Tilgung und Verhütung von Sünde gerichtet ist. Daher sollte es dem allgemeinen Brauch etwas hinzufügen, doch so, dass es keine schwere Last für die Natur ist. Nun ist es der rechte und allgemeine Brauch, dass Menschen etwa um die sechste Stunde essen: sowohl weil die Verdauung scheinbar beendet ist (da die natürliche Wärme zur Nachtzeit aufgrund der umgebenden Kälte der Nacht nach innen gezogen wird) und der Saft sich durch die Glieder verteilt hat (wozu die Wärme des Tages beiträgt, bis die Sonne ihren Zenit erreicht hat), als auch weil dann hauptsächlich die Natur des menschlichen Körpers Beistand gegen die äußere Hitze benötigt, die in der Luft ist, damit die Säfte im Inneren nicht austrocknen. Damit also jene, die fasten, einen gewissen Schmerz zur Genugtuung für ihre Sünden empfinden, ist die neunte Stunde angemessen für ihre Mahlzeit festgesetzt.
Überdies stimmt diese Stunde mit dem Geheimnis des Leidens Christi überein, welches zur neunten Stunde zu einem Ende gebracht wurde, als er „sein Haupt neigte und den Geist aufgab“ (Joh 19,30): weil jene, die fasten, indem sie ihr Fleisch bestrafen, dem Leiden Christi gleichgestaltet werden, gemäß Gal 5,24: „Die aber Christus angehören, haben ihr Fleisch gekreuzigt samt den Lastern und Begierden.“
Antwort auf Einwand 1: Der Stand des Alten Testaments wird mit der Nacht verglichen, während der Stand des Neuen Testaments mit dem Tag verglichen wird, gemäß Röm 13,12: „Die Nacht ist vorgerückt, der Tag aber ist nahe.“ Daher fasteten sie im Alten Testament bis zur Nacht, aber nicht im Neuen Testament.
Antwort auf Einwand 2: Das Fasten erfordert eine festgesetzte Stunde, die nicht auf einer strengen Berechnung, sondern auf einer groben Schätzung basiert: denn es genügt, dass es etwa die neunte Stunde ist, und dies ist für jeden leicht festzustellen.
Antwort auf Einwand 3: Ein wenig mehr oder ein wenig weniger kann nicht viel schaden. Nun ist es kein langer Zeitraum von der sechsten Stunde, zu der die Menschen meistens zu essen pflegen, bis zur neunten Stunde, die für jene festgesetzt ist, die fasten. Daher kann die Festsetzung einer solchen Zeit niemandem viel schaden, was auch immer seine Umstände sein mögen. Wenn dies jedoch für einen Menschen aufgrund von Krankheit, Alter oder einem ähnlichen Grund eine schwere Last wäre, sollte er vom Fasten dispensiert werden oder es sollte ihm erlaubt sein, der Stunde ein wenig zuvorzukommen.