II-II, q. 147 a. 2
Ob das Fasten ein Akt der Enthaltsamkeit ist?
Quaestio 147 · Vom Fasten
Einwand 1: Es scheint, dass das Fasten kein Akt der Enthaltsamkeit ist. Denn Hieronymus sagt im Kommentar zu Mt 17,20 („Diese Art von Dämonen“): „Zu fasten bedeutet, sich nicht nur von Speise, sondern auch von aller Art der Lüste zu enthalten.“ Dies aber gehört zu jeder Tugend. Also ist das Fasten nicht ausschließlich ein Akt der Enthaltsamkeit.
Einwand 2: Ferner sagt Gregor in einer Fastenhomilie, dass „das Fasten der Fastenzeit der Zehnte des ganzen Jahres ist.“ Den Zehnten zu zahlen ist aber ein Akt der Religion, wie oben dargelegt (Q. 87, Art. 1). Also ist das Fasten ein Akt der Religion und nicht der Enthaltsamkeit.
Einwand 3: Ferner ist die Enthaltsamkeit ein Teil der Mäßigkeit, wie oben dargelegt (Q. 143; 146, Art. 1, ad 3). Nun wird die Mäßigkeit unterschieden von der Tapferkeit, welcher es zukommt, Mühsal zu ertragen, und dies scheint sehr auf das Fasten zuzutreffen. Also ist das Fasten kein Akt der Enthaltsamkeit.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym. vi, 19): „Fasten ist Genügsamkeit in der Kost und Enthaltsamkeit von Speise.“
Ich antworte darauf, dass Habitus und Akt dieselbe Materie haben. Daher gehört jeder tugendhafte Akt über eine bestimmte Materie zu jener Tugend, welche die Mitte in dieser Materie bestimmt. Nun befasst sich das Fasten mit der Speise, worin die Mitte durch die Enthaltsamkeit bestimmt wird. Daher ist es offensichtlich, dass das Fasten ein Akt der Enthaltsamkeit ist.
Antwort auf Einwand 1: Eigentlich gesprochen besteht das Fasten in der Enthaltung von Speise, aber metaphorisch gesprochen bezeichnet es die Enthaltung von allem Schädlichen, und ein solches ist besonders die Sünde.
Wir können auch antworten, dass selbst eigentlich gesprochen das Fasten Enthaltsamkeit von aller Art der Lust ist, da, wie oben gesagt (Art. 1, ad 1), ein Akt durch die Verbindung mit irgendeinem Laster aufhört, tugendhaft zu sein.
Antwort auf Einwand 2: Nichts hindert daran, dass der Akt einer Tugend zu einer anderen Tugend gehört, insofern er auf das Ziel jener Tugend hingeordnet ist, wie oben erklärt (Q. 32, Art. 1, ad 2; Q. 85, Art. 3). Dementsprechend gibt es keinen Grund, warum das Fasten nicht ein Akt der Religion oder der Keuschheit oder irgendeiner anderen Tugend sein sollte.
Antwort auf Einwand 3: Es kommt der Tapferkeit als einer speziellen Tugend zu, nicht jede Art von Mühsal zu ertragen, sondern nur jene, die mit der Todesgefahr verbunden sind. Mühsal zu ertragen, die aus dem Entzug von Tastvergnügen resultiert, gehört zur Mäßigkeit und ihren Teilen: und solcher Art sind die Mühsale des Fastens.