II-II, q. 141 a. 5
Ob sich die Mäßigung auf die dem Geschmackssinn eigenen Vergnügungen bezieht?
Quaestio 141 · Von der Mäßigung
Einwand 1: Es scheint, dass sich die Mäßigung auf die dem Geschmackssinn eigenen Vergnügungen bezieht. Denn Vergnügungen des Geschmacks folgen aus Speise und Trank, die für das Leben des Menschen notwendiger sind als geschlechtliche Vergnügungen, die den Tastsinn betreffen. Aber gemäß dem, was gesagt wurde (Artikel [4]), bezieht sich die Mäßigung auf Vergnügungen an Dingen, die für das menschliche Leben notwendig sind. Also bezieht sich die Mäßigung eher auf Vergnügungen, die dem Geschmackssinn eigen sind, als auf jene, die dem Tastsinn eigen sind.
Einwand 2: Ferner bezieht sich die Mäßigung eher auf die Leidenschaften als auf die Dinge selbst. Nun ist gemäß De Anima ii, 3 "der Tastsinn der Sinn für die Nahrung", was die Substanz der Nahrung selbst betrifft, während der "Geschmack", der das eigentliche Objekt des Geschmackssinns ist, "die angenehme Qualität der Nahrung" ist. Also bezieht sich die Mäßigung eher auf den Geschmackssinn als auf den Tastsinn.
Einwand 3: Ferner, gemäß Ethic. vii, 4,7: "Mäßigung und Unmäßigkeit beziehen sich auf dieselben Dinge, und ebenso Enthaltsamkeit und Unenthaltsamkeit, Ausdauer und Verweichlichung", wozu die Leckerei gehört. Nun scheint die Leckerei das Ergötzen an Geschmäckern zu betreffen, die das Objekt des Geschmackssinns sind. Also bezieht sich die Mäßigung auf die dem Geschmackssinn eigenen Vergnügungen.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iii, 10), dass "Mäßigung und Unmäßigkeit anscheinend wenig, wenn überhaupt etwas, mit dem Geschmackssinn zu tun haben."
Ich antworte darauf, dass sich die Mäßigung, wie oben gesagt (Artikel [4]), auf die größten Vergnügungen bezieht, die hauptsächlich die Erhaltung des menschlichen Lebens entweder in der Art oder im Individuum betreffen. In diesen Angelegenheiten sind gewisse Dinge als prinzipiell und andere als sekundär zu betrachten. Das Prinzipielle ist der Gebrauch der notwendigen Mittel selbst, der Frau, die für die Erhaltung der Art notwendig ist, oder von Speise und Trank, die für die Erhaltung des Individuums notwendig sind: während mit dem Gebrauch dieser notwendigen Dinge selbst ein gewisses essentielles Vergnügen verbunden ist.
In Bezug auf jeden Gebrauch betrachten wir als sekundär alles, was den Gebrauch vergnüglicher macht, wie Schönheit und Schmuck bei der Frau, und einen angenehmen Geschmack und ebenso Geruch bei der Speise. Daher bezieht sich die Mäßigung hauptsächlich auf das Vergnügen des Tastsinns, das essentiell aus dem Gebrauch dieser notwendigen Dinge folgt, welcher Gebrauch in allen Fällen durch den Tastsinn erreicht wird. Sekundär jedoch beziehen sich Mäßigung und Unmäßigkeit auf Vergnügungen des Geschmacks-, Geruchs- oder Gesichtssinns, insofern die sinnlichen Objekte dieser Sinne zum vergnüglichen Gebrauch der notwendigen Dinge beitragen, die eine Beziehung zum Tastsinn haben. Aber da der Geschmackssinn dem Tastsinn verwandter ist als die anderen Sinne, folgt, dass sich die Mäßigung mehr auf den Geschmackssinn bezieht als auf die anderen Sinne.
Antwort auf Einwand 1: Der Gebrauch von Nahrung und das Vergnügen, das essentiell daraus folgt, gehören zum Tastsinn. Daher sagt der Philosoph (De Anima ii, 3), dass "der Tastsinn der Sinn für die Nahrung ist, denn Nahrung ist heiß oder kalt, feucht oder trocken." Zum Geschmackssinn gehört die Unterscheidung der Geschmäcker, welche die Nahrung angenehm zu essen machen, insofern sie Zeichen dafür sind, dass sie zur Ernährung geeignet ist.
Antwort auf Einwand 2: Das aus dem Geschmack resultierende Vergnügen ist sozusagen zusätzlich, während das Vergnügen des Tastsinns essentiell aus dem Gebrauch von Speise und Trank folgt.
Antwort auf Einwand 3: Leckerei betrifft prinzipiell die Substanz der Nahrung, aber sekundär betrifft sie ihren köstlichen Geschmack und die Art, wie sie serviert wird.