II-II, q. 141 a. 3
Ob sich die Mäßigung nur auf Begierden und Vergnügungen bezieht?
Quaestio 141 · Von der Mäßigung
Einwand 1: Es scheint, dass sich die Mäßigung nicht nur auf Begierden und Vergnügungen bezieht. Denn Tullius sagt (De Invent. Rhet. ii, 54), dass "Mäßigung die feste und maßvolle Herrschaft der Vernunft über die Wollust und andere zügellose Regungen des Gemüts ist." Nun werden alle Leidenschaften der Seele Regungen des Gemüts genannt. Daher scheint es, dass die Mäßigung nicht nur Begierden und Vergnügungen betrifft.
Einwand 2: Ferner bezieht sich "Tugend auf das Schwierige und das Gute" [*Ethic. ii, 3]. Nun scheint es schwieriger, die Furcht zu mäßigen, besonders im Hinblick auf Todesgefahren, als Begierden und Vergnügungen zu mäßigen, die wegen tödlicher Schmerzen und Gefahren verachtet werden, gemäß Augustinus (Fragen [83], qu. 36). Daher scheint es, dass die Tugend der Mäßigung nicht hauptsächlich Begierden und Vergnügungen betrifft.
Einwand 3: Ferner gehört nach Ambrosius (De Offic. i, 43) "die Gnade der Mäßigung zur Temperantia": und Tullius sagt (De Offic. ii, 27), dass "es Sache der Mäßigung ist, alle Störungen des Gemüts zu beruhigen und Maßhalten durchzusetzen." Nun ist Maßhalten nicht nur bei Begierden und Vergnügungen nötig, sondern auch bei äußeren Handlungen und allem, was zum Äußeren gehört. Daher bezieht sich die Mäßigung nicht nur auf Begierden und Vergnügungen.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym.) [Die zitierten Worte kommen in dem genannten Werk nicht vor; vgl. sein De Summo Bono xxxvii, xlii, und De Different. ii, 39]: dass "es die Mäßigung ist, wodurch Wollust und Begierde unter Kontrolle gehalten werden."
Ich antworte darauf, dass es, wie oben gesagt (Frage [123], Artikel [12]; Frage [136], Artikel [1]), zur moralischen Tugend gehört, das Gut der Vernunft gegen die Leidenschaften zu sichern, die gegen die Vernunft rebellieren. Nun ist die Bewegung der Leidenschaften der Seele zweifach, wie oben dargelegt (FS, Frage [23], Artikel [2]), als wir von den Leidenschaften handelten: die eine, wodurch das sinnliche Begehren sinnliche und körperliche Güter verfolgt, die andere, wodurch es vor sinnlichen und körperlichen Übeln flieht.
Die erste dieser Bewegungen des sinnlichen Begehrens rebelliert gegen die Vernunft hauptsächlich durch Mangel an Maß. Denn sinnliche und körperliche Güter stehen, ihrer Art nach betrachtet, nicht im Gegensatz zur Vernunft, sondern sind ihr als Werkzeuge unterworfen, die die Vernunft gebraucht, um ihr eigenes Ziel zu erreichen: und dass sie der Vernunft entgegengesetzt sind, liegt daran, dass das sinnliche Begehren nicht gemäß der Weise der Vernunft nach ihnen strebt. Daher gehört es eigentlich zur moralischen Tugend, jene Leidenschaften zu mäßigen, die ein Verfolgen des Guten bezeichnen.
Andererseits steht die Bewegung des sinnlichen Begehrens beim Fliehen vor sinnlichem Übel meist im Gegensatz zur Vernunft, nicht dadurch, dass sie maßlos ist, sondern hauptsächlich hinsichtlich ihrer Flucht: denn wenn ein Mensch vor sinnlichen und körperlichen Übeln flieht, die manchmal das Gut der Vernunft begleiten, ist das Ergebnis, dass er vor dem Gut der Vernunft flieht. Daher gehört es zur moralischen Tugend, den Menschen dazu zu bringen, im Gut der Vernunft fest zu bleiben, während er vor dem Übel flieht.
Dementsprechend, so wie die Tugend der Tapferkeit, die ihrer Natur nach Festigkeit verleiht, sich hauptsächlich mit der Leidenschaft befasst, nämlich der Furcht, die die Flucht vor körperlichen Übeln betrifft, und folglich mit dem Wagemut, der die Gegenstände der Furcht in der Hoffnung auf Erlangung eines Gutes angreift, so befasst sich auch die Mäßigung, die eine Art von Moderation bezeichnet, hauptsächlich mit jenen Leidenschaften, die auf sinnliche Güter tendieren, nämlich Begierde und Vergnügen, und folglich mit den Traurigkeiten, die aus der Abwesenheit jener Vergnügungen entstehen. Denn so wie der Wagemut Gegenstände der Furcht voraussetzt, so entsteht auch solche Traurigkeit aus der Abwesenheit der genannten Vergnügungen.
Antwort auf Einwand 1: Wie oben gesagt (FS, Frage [23], Artikel [1], 2; FS, Frage [25], Artikel [1]), als wir von den Leidenschaften handelten, setzen jene Leidenschaften, die zur Vermeidung des Übels gehören, die Leidenschaften voraus, die zur Verfolgung des Guten gehören; und die Leidenschaften des Zornvermögens setzen die Leidenschaften des Begehrungsvermögens voraus. Daher mäßigt die Mäßigung, während sie direkt die Leidenschaften des Begehrungsvermögens mäßigt, die zum Guten tendieren, als Konsequenz alle anderen Leidenschaften, insofern die Mäßigung der vorangehenden Leidenschaften zur Mäßigung der folgenden führt: denn wer nicht maßlos im Begehren ist, ist mäßig in der Hoffnung und trauert mäßig über die Abwesenheit der Dinge, die er begehrt.
Antwort auf Einwand 2: Begierde bezeichnet einen Impuls des Appetits hin zum Gegenstand des Vergnügens, und dieser Impuls bedarf der Kontrolle, was zur Mäßigung gehört. Andererseits bezeichnet Furcht ein Zurückweichen des Gemüts vor gewissen Übeln, wogegen der Mensch Festigkeit des Gemüts benötigt, welche die Tapferkeit verleiht. Daher bezieht sich die Mäßigung eigentlich auf Begierden und die Tapferkeit auf Ängste.
Antwort auf Einwand 3: Äußere Handlungen gehen aus den inneren Leidenschaften der Seele hervor: weshalb ihre Mäßigung von der Mäßigung der inneren Leidenschaften abhängt.