II-II, q. 141 a. 4
Ob sich die Mäßigung nur auf Begierden und Vergnügungen des Tastsinns bezieht?
Quaestio 141 · Von der Mäßigung
Einwand 1: Es scheint, dass sich die Mäßigung nicht nur auf Begierden und Vergnügungen des Tastsinns bezieht. Denn Augustinus sagt (De Morib. Eccl. xix), dass "die Funktion der Mäßigung darin besteht, die Begierden zu kontrollieren und zu unterdrücken, die uns zu den Dingen ziehen, welche uns von den Gesetzen Gottes und von der Frucht seiner Güte abziehen"; und etwas weiter fügt er hinzu, dass "es die Pflicht der Mäßigung ist, alle körperlichen Verlockungen und das Lob des Volkes zu verschmähen." Nun werden wir von Gottes Gesetzen nicht nur durch die Begierde nach Vergnügungen des Tastsinns abgezogen, sondern auch durch die Begierde nach Vergnügungen der anderen Sinne, denn auch diese gehören zu den körperlichen Verlockungen, und wiederum durch die Begierde nach Reichtümern oder nach weltlichem Ruhm: weshalb geschrieben steht (1 Tim 6,10): "Die Begierde [*'Cupiditas', was die Douay-Version ist, die dem griechischen {philargyria} folgt, übersetzt 'Geldgier'] ist die Wurzel aller Übel." Also bezieht sich die Mäßigung nicht nur auf Begierden nach Vergnügungen des Tastsinns.
Einwand 2: Ferner sagt der Philosoph (Ethic. iv, 3), dass "einer, der kleiner Dinge würdig ist und sich ihrer für würdig hält, mäßig ist, aber er ist nicht großartig." Nun sind Ehren, ob klein oder groß, von denen er dort spricht, ein Gegenstand des Vergnügens, nicht des Tastsinns, sondern in der Auffassung der Seele. Also bezieht sich die Mäßigung nicht nur auf Begierden nach Vergnügungen des Tastsinns.
Einwand 3: Ferner scheinen Dinge, die von derselben Gattung sind, unter einem selben Aspekt zur Materie einer bestimmten Tugend zu gehören. Nun sind anscheinend alle Sinnenvergnügungen von derselben Gattung. Also gehören sie alle gleichermaßen zur Materie der Mäßigung.
Einwand 4: Ferner sind geistige Vergnügungen größer als die Vergnügungen des Körpers, wie oben dargelegt (FS, Frage [31], Artikel [5]) in der Abhandlung über die Leidenschaften. Nun verlassen Menschen manchmal Gottes Gesetze und den Stand der Tugend durch Begierde nach geistigen Vergnügungen, zum Beispiel durch Neugier in Wissensdingen: weshalb der Teufel dem Menschen Wissen versprach, indem er sagte (Gen 3,5): "Ihr werdet sein wie Götter und wissen, was gut und böse ist." Also bezieht sich die Mäßigung nicht nur auf Vergnügungen des Tastsinns.
Einwand 5: Ferner, wenn Vergnügungen des Tastsinns die eigentliche Materie der Mäßigung wären, würde folgen, dass die Mäßigung sich auf alle Vergnügungen des Tastsinns bezieht. Aber sie bezieht sich nicht auf alle, zum Beispiel auf jene, die in Spielen vorkommen. Also sind Vergnügungen des Tastsinns nicht die eigentliche Materie der Mäßigung.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iii, 10), dass "die Mäßigung eigentlich Begierden nach Vergnügungen des Tastsinns betrifft."
Ich antworte darauf, dass sich die Mäßigung, wie oben gesagt (Artikel [3]), auf Begierden und Vergnügungen in derselben Weise bezieht wie die Tapferkeit auf Furcht und Wagemut. Nun bezieht sich die Tapferkeit auf Furcht und Wagemut im Hinblick auf die größten Übel, wodurch die Natur selbst aufgelöst wird; und solche sind Todesgefahren. Weshalb in gleicher Weise die Mäßigung sich notwendigerweise auf Begierden nach den größten Vergnügungen beziehen muss. Und da Vergnügen aus einer natürlichen Tätigkeit folgt, ist es umso größer, je mehr es aus einer natürlicheren Tätigkeit folgt. Nun sind für Tiere die natürlichsten Tätigkeiten jene, welche die Natur des Individuums mittels Speise und Trank und die Natur der Art durch die Vereinigung der Geschlechter erhalten. Daher bezieht sich die Mäßigung eigentlich auf Vergnügungen an Speise und Trank und geschlechtliche Vergnügungen. Nun folgen diese Vergnügungen aus dem Tastsinn. Weshalb folgt, dass sich die Mäßigung auf Vergnügungen des Tastsinns bezieht.
Antwort auf Einwand 1: In der zitierten Passage nimmt Augustinus die Mäßigung anscheinend nicht als eine spezielle Tugend, die eine bestimmte Materie hat, sondern als befasst mit der Mäßigung der Vernunft in jedweder Materie: und dies ist eine allgemeine Bedingung jeder Tugend. Wir können jedoch auch antworten, dass, wenn ein Mensch die größten Vergnügungen kontrollieren kann, er umso mehr geringere kontrollieren kann. Weshalb es hauptsächlich und eigentlich zur Mäßigung gehört, Begierden und Vergnügungen des Tastsinns zu mäßigen, und sekundär andere Vergnügungen.
Antwort auf Einwand 2: Der Philosoph nimmt Mäßigung als Bezeichnung für das Maßhalten in äußeren Dingen, wenn nämlich ein Mensch zu dem tendiert, was ihm angemessen ist, aber nicht als Bezeichnung für das Maßhalten in den Regungen der Seele, was zur Tugend der Mäßigung gehört.
Antwort auf Einwand 3: Die Vergnügungen der anderen Sinne spielen beim Menschen eine andere Rolle als bei anderen Tieren. Denn bei anderen Tieren folgen Vergnügungen aus den anderen Sinnen nur in Beziehung auf Wahrnehmbares des Tastsinns: so freut sich der Löwe, den Hirsch zu sehen oder seine Stimme zu hören, in Beziehung auf seine Nahrung. Andererseits zieht der Mensch Vergnügen aus den anderen Sinnen, nicht nur aus diesem Grund, sondern auch wegen der Angemessenheit des sinnlichen Objekts. Weshalb sich die Mäßigung auf die Vergnügungen der anderen Sinne in Beziehung auf Vergnügungen des Tastsinns bezieht, nicht prinzipiell, sondern konsequent: während insofern die sinnlichen Objekte der anderen Sinne aufgrund ihrer Angemessenheit angenehm sind, wie wenn ein Mensch sich an einem wohlklingenden Ton erfreut, dieses Vergnügen nichts mit der Erhaltung der Natur zu tun hat. Daher sind diese Leidenschaften nicht von solcher Wichtigkeit, dass die Mäßigung antonomastisch auf sie bezogen werden könnte.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl geistige Vergnügungen ihrer Natur nach größer sind als körperliche Vergnügungen, sind sie für die Sinne nicht so wahrnehmbar, und folglich affizieren sie das sinnliche Begehren nicht so stark, gegen dessen Impuls das Gut der Vernunft durch moralische Tugend gesichert wird. Wir können auch antworten, dass geistige Vergnügungen streng genommen in Übereinstimmung mit der Vernunft sind, weshalb sie keiner Kontrolle bedürfen, außer akzidentell, insofern ein geistiges Vergnügen ein Hindernis für ein anderes größeres und verbindlicheres ist.
Antwort auf Einwand 5: Nicht alle Vergnügungen des Tastsinns betreffen die Erhaltung der Natur, und folglich folgt nicht, dass sich die Mäßigung auf alle Vergnügungen des Tastsinns bezieht.