II-II, q. 118 a. 4
Ob der Geiz immer eine Todsünde ist?
Quaestio 118 · Von den der Freigebigkeit entgegengesetzten Lastern, und zwar zuerst vom Geiz.
Einwand 1: Es scheint, dass der Geiz immer eine Todsünde ist. Denn niemand ist des Todes würdig außer für eine Todsünde. Aber Menschen sind wegen des Geizes des Todes würdig. Denn der Apostel fügt, nachdem er gesagt hat (Röm 1,29): „Erfüllt mit aller Ungerechtigkeit ... Unzucht, Geiz“ [Douay: 'avarice'], etc., hinzu (Röm 1,32): „Die solche Dinge tun, sind des Todes würdig.“ Also ist der Geiz eine Todsünde.
Einwand 2: Ferner ist der geringste Grad des Geizes, am Eigenen ungeordnet festzuhalten. Aber dies ist anscheinend eine Todsünde: denn Basilius sagt (Serm. super. Luc. xii, 18): „Es ist das Brot des Hungrigen, das du zurückhältst, der Mantel des Nackten, den du hortest, das Geld des Bedürftigen, das du besitzt; daher beraubst du so viele, wie du unterstützen könntest.“
Nun ist es eine Todsünde, einem anderen Unrecht zu tun, da dies gegen die Nächstenliebe ist. Viel mehr ist daher jeder Geiz eine Todsünde.
Einwand 3: Ferner wird niemand mit geistiger Blindheit geschlagen außer durch eine Todsünde, denn diese beraubt den Menschen des Lichtes der Gnade. Aber gemäß Chrysostomus [*Hom. xv im Opus Imperfectum, fälschlicherweise dem hl. Chrysostomus zugeschrieben] „bringt die Gier nach Geld Finsternis über die Seele.“ Also ist der Geiz, welcher Gier nach Geld ist, eine Todsünde.
Dagegen spricht, was eine Glosse zu 1 Kor 3,12 sagt („Wenn jemand auf diesen Grund baut“), nämlich (vgl. Hl. Augustinus, De Fide et Oper. xvi), dass „derjenige Holz, Heu, Stroh baut, der in den Dingen der Welt denkt, wie er der Welt gefallen möge“, was zur Sünde des Geizes gehört. Nun sündigt derjenige, der Holz, Heu, Stroh baut, nicht tödlich, sondern lässlich, denn es wird von ihm gesagt, dass „er gerettet werden wird, doch so wie durch Feuer“. Also ist der Geiz manchmal eine lässliche Sünde.
Ich antworte darauf, dass der Geiz, wie oben dargelegt (Artikel [3]), zweifach ist. Auf eine Weise ist er der Gerechtigkeit entgegengesetzt, und so ist er seiner Gattung nach eine Todsünde. Denn in diesem Sinne besteht der Geiz im ungerechten Nehmen oder Zurückbehalten fremden Eigentums, und dies gehört zum Diebstahl oder Raub, welche Todsünden sind, wie oben dargelegt (Frage [66], Artikel [6],8). Doch kann in dieser Art von Geiz eine lässliche Sünde vorkommen aufgrund der Unvollkommenheit des Aktes, wie oben dargelegt (Frage [66], Artikel [6], ad 3), als wir vom Diebstahl handelten.
Auf eine andere Weise kann der Geiz als Gegensatz zur Freigebigkeit genommen werden: in welchem Sinne er eine ungeordnete Liebe zu Reichtümern bezeichnet. Wenn dementsprechend die Liebe zu Reichtümern so groß wird, dass sie der Liebe (Caritas) vorgezogen wird, dergestalt, dass ein Mensch aus Liebe zu Reichtümern sich nicht scheut, gegen die Liebe zu Gott und seinem Nächsten zu handeln, dann wird der Geiz eine Todsünde sein. Wenn andererseits die ungeordnete Natur seiner Liebe davor Halt macht, so dass er, obwohl er Reichtümer zu sehr liebt, dennoch die Liebe zu ihnen nicht der Liebe zu Gott vorzieht und nicht gewillt ist, um der Reichtümer willen irgendetwas gegen Gott oder seinen Nächsten zu tun, dann ist der Geiz eine lässliche Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Der Geiz wird zusammen mit den Todsünden aufgezählt aufgrund des Aspekts, unter dem er eine Todsünde ist.
Antwort auf Einwand 2: Basilius spricht von einem Fall, in dem ein Mensch durch eine gesetzliche Schuldigkeit verpflichtet ist, von seinen Gütern den Armen zu geben, entweder aus Furcht vor deren Not oder weil er zu viel hat.
Antwort auf Einwand 3: Die Gier nach Reichtümern bringt eigentlich Finsternis über die Seele, wenn sie das Licht der Liebe (Caritas) auslöscht, indem sie die Liebe zu Reichtümern der Liebe zu Gott vorzieht.