II-II, q. 118 a. 2
Ob der Geiz eine spezielle Sünde ist?
Quaestio 118 · Von den der Freigebigkeit entgegengesetzten Lastern, und zwar zuerst vom Geiz.
Einwand 1: Es scheint, dass der Geiz keine spezielle Sünde ist. Denn Augustinus sagt (De Lib. Arb. iii): „Geiz, der auf Griechisch {philargyria} heißt, bezieht sich nicht nur auf Silber oder Geld, sondern auch auf alles, was unmäßig begehrt wird.“ Nun gibt es in jeder Sünde ein unmäßiges Begehren nach etwas, weil die Sünde in der Abwendung vom unveränderlichen Gut und der Hinwendung zu veränderlichen Gütern besteht, wie oben dargelegt (FS, Frage [71], Artikel [6], Einwand [3]). Also ist der Geiz eine allgemeine Sünde.
Einwand 2: Ferner wird nach Isidor (Etym. x) „der Geizige [avarus]“ so genannt, weil er „gierig nach Erz [avidus aeris]“, d. h. Geld, ist: weshalb der Geiz im Griechischen {philargyria}, d. h. „Liebe zum Silber“, genannt wird. Nun bezeichnet Silber, das für Geld steht, alle äußeren Güter, deren Wert durch Geld gemessen werden kann, wie oben dargelegt (Frage [117], Artikel [2], ad 2). Also ist der Geiz ein Begehren nach irgendeinem äußeren Ding: und folglich scheint er eine allgemeine Sünde zu sein.
Einwand 3: Ferner sagt eine Glosse zu Röm 7,7 („Denn ich hätte die Begierde nicht erkannt“): „Das Gesetz ist gut, da es, indem es die Begierde verbietet, alles Böse verbietet.“ Nun scheint das Gesetz besonders die Begierde des Geizes zu verbieten; daher steht geschrieben (Ex 20,17): „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut.“ Also ist die Begierde des Geizes alles Böse, und so ist der Geiz eine allgemeine Sünde.
Dagegen spricht, dass der Geiz zusammen mit anderen speziellen Sünden aufgezählt wird (Röm 1,29), wo geschrieben steht: „Erfüllt mit aller Ungerechtigkeit, Bosheit, Unzucht, Geiz“ [Douay: 'avarice'], etc.
Ich antworte darauf, dass Sünden ihre Spezies von ihren Objekten erhalten, wie oben dargelegt (FS, Frage [72], Artikel [1]). Nun ist das Objekt einer Sünde das Gut, auf das ein ungeordnetes Begehren abzielt. Wo also ein spezieller Aspekt des Guten ungeordnet begehrt wird, da ist eine spezielle Art von Sünde. Nun unterscheidet sich das nützliche Gut im Aspekt vom ergötzlichen Gut. Und Reichtümer als solche fallen unter den Begriff des nützlichen Gutes, da sie unter dem Aspekt begehrt werden, dem Menschen nützlich zu sein. Folglich ist der Geiz eine spezielle Sünde, insofern er eine unmäßige Liebe zum Besitz ist, welcher unter dem Namen Geld zusammengefasst wird, wovon der Geiz [avaritia] benannt ist.
Da jedoch das Verb „haben“, das ursprünglich in Verbindung mit Besitzungen verwendet worden zu sein scheint, über die wir absolute Herren sind, auf viele andere Dinge angewendet wird (so sagt man, ein Mensch habe Gesundheit, eine Frau, Kleidung und so weiter, wie in De Praedicamentis dargelegt), wurde folglich der Begriff „Geiz“ erweitert, um jedes unmäßige Verlangen, irgendetwas zu haben, zu bezeichnen. So sagt Gregor in einer Homilie (xvi in Ev.), dass „Geiz nicht nur ein Verlangen nach Geld ist, sondern auch nach Wissen und hohen Stellungen, wenn Vorrang unmäßig angestrebt wird.“ Auf diese Weise ist der Geiz keine spezielle Sünde: und in diesem Sinne spricht Augustinus vom Geiz in der im ersten Einwand zitierten Passage. Dies genügt daher für die Antwort auf den ersten Einwand.
Antwort auf Einwand 2: Alle jene äußeren Dinge, die dem Gebrauch des menschlichen Lebens unterworfen sind, werden unter dem Begriff „Geld“ zusammengefasst, insofern sie den Aspekt des nützlichen Gutes haben. Aber es gibt gewisse äußere Güter, die durch Geld erlangt werden können, wie Vergnügungen, Ehren und so weiter, die unter einem anderen Aspekt begehrenswert sind. Daher wird das Verlangen nach solchen Dingen nicht eigentlich Geiz genannt, insofern er ein spezielles Laster ist.
Antwort auf Einwand 3: Diese Glosse spricht von der ungeordneten Begierde nach irgendetwas. Denn es ist leicht zu verstehen, dass, wenn es verboten ist, den Besitz eines anderen zu begehren, es auch verboten ist, jene Dinge zu begehren, die mittels dieses Besitzes erlangt werden können.