II-II, q. 118 a. 3
Ob der Geiz der Freigebigkeit entgegengesetzt ist?
Quaestio 118 · Von den der Freigebigkeit entgegengesetzten Lastern, und zwar zuerst vom Geiz.
Einwand 1: Es scheint, dass der Geiz nicht der Freigebigkeit entgegengesetzt ist. Denn Chrysostomus sagt im Kommentar zu Mt 5,6 („Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit“) (Hom. xv in Matth.), dass es zwei Arten von Gerechtigkeit gibt, eine allgemeine und eine spezielle, welcher der Geiz entgegengesetzt ist: und dasselbe sagt der Philosoph (Ethic. v, 2). Also ist der Geiz nicht der Freigebigkeit entgegengesetzt.
Einwand 2: Ferner besteht die Sünde des Geizes darin, dass ein Mensch das Maß in den Dingen, die er besitzt, überschreitet. Aber dieses Maß wird durch die Gerechtigkeit bestimmt. Also ist der Geiz direkt der Gerechtigkeit entgegengesetzt und nicht der Freigebigkeit.
Einwand 3: Ferner ist die Freigebigkeit eine Tugend, die die Mitte zwischen zwei entgegengesetzten Lastern einhält, wie der Philosoph feststellt (Ethic. i, 7; iv, 1). Aber der Geiz hat keine entgegengesetzte und gegenüberstehende Sünde, gemäß dem Philosophen (Ethic. v, 1,2). Also ist der Geiz nicht der Freigebigkeit entgegengesetzt.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Koh 5,9): „Ein Geiziger wird nicht satt am Geld, und wer Reichtum liebt, wird keinen Ertrag davon haben.“ Nun sind das Nicht-Sattwerden am Geld und das unmäßige Lieben desselben der Freigebigkeit entgegengesetzt, welche die Mitte im Begehren nach Reichtümern einhält. Also ist der Geiz der Freigebigkeit entgegengesetzt.
Ich antworte darauf, dass Geiz Unmäßigkeit in Bezug auf Reichtümer auf zwei Arten bezeichnet. Erstens unmittelbar in Bezug auf den Erwerb und das Behalten von Reichtümern. Auf diese Weise erlangt ein Mensch Geld über das ihm Gebührende hinaus, indem er das Eigentum eines anderen stiehlt oder zurückbehält. Dies ist der Gerechtigkeit entgegengesetzt, und in diesem Sinne wird der Geiz erwähnt (Ez 22,27): „Ihre Fürsten in ihrer Mitte sind wie Wölfe, die Beute reißen, um Blut zu vergießen ... und um Gewinn zu erjagen durch Geiz.“ Zweitens bezeichnet er Unmäßigkeit in den inneren Neigungen zu Reichtümern; zum Beispiel, wenn ein Mensch Reichtümer zu sehr liebt oder begehrt oder zu viel Vergnügen an ihnen findet, selbst wenn er nicht gewillt ist zu stehlen. Auf diese Weise ist der Geiz der Freigebigkeit entgegengesetzt, welche diese Neigungen mäßigt, wie oben dargelegt (Frage [117], Artikel [2], ad 3, Artikel [3], ad 3, Artikel [6]). In diesem Sinne wird vom Geiz gesprochen (2 Kor 9,5): „Dass sie ... diesen zuvor verheißenen Segen bereiten, damit er bereit sei, so als ein Segen, nicht als Geiz“, wo eine Glosse bemerkt: „Damit sie nicht bedauern, was sie gegeben haben, und nur wenig geben.“
Antwort auf Einwand 1: Chrysostomus und der Philosoph sprechen vom Geiz im ersten Sinne: Geiz im zweiten Sinne wird vom Philosophen Illiberalität [*{aneleutheria}] genannt.
Antwort auf Einwand 2: Es kommt eigentlich der Gerechtigkeit zu, das Maß im Erwerb und Behalten von Reichtümern unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Schuldigkeit zu bestimmen, so dass ein Mensch weder das Eigentum eines anderen nehmen noch zurückbehalten soll. Aber die Freigebigkeit bestimmt das Maß der Vernunft, hauptsächlich in den inneren Neigungen und folglich im äußeren Nehmen und Behalten von Geld sowie im Ausgeben desselben, insofern diese aus der inneren Neigung hervorgehen, wobei die Angelegenheit nicht unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen, sondern der moralischen Schuldigkeit betrachtet wird, welche letztere von der Regel der Vernunft abhängt.
Antwort auf Einwand 3: Der Geiz als Gegensatz zur Gerechtigkeit hat kein entgegengesetztes Laster: da er darin besteht, mehr zu haben, als man gemäß der Gerechtigkeit haben sollte, wovon das Gegenteil ist, weniger zu haben, als man sollte, und dies ist keine Sünde, sondern eine Strafe. Aber dem Geiz als Gegensatz zur Freigebigkeit ist das Laster der Verschwendung entgegengesetzt.