I-II, q. 87 a. 4
Ob die Sünde eine der Menge nach unendliche Strafschuld nach sich zieht?
Quaestio 87 · Von der Strafschuld
Einwand 1: Es scheint, dass die Sünde eine der Menge nach unendliche Strafschuld nach sich zieht. Denn es steht geschrieben (Jer 10,24): „Züchtige mich, Herr, doch mit Maßen: und nicht in Deinem Grimm, damit Du mich nicht zunichte machst.“ Nun bezeichnet Gottes Zorn oder Grimm metaphorisch die Rache der göttlichen Gerechtigkeit: und zunichte gemacht zu werden ist eine unendliche Strafe, so wie ein Ding aus dem Nichts zu machen unendliche Macht bedeutet. Daher wird der Sünde gemäß Gottes Rache eine der Menge nach unendliche Strafe zuerkannt.
Einwand 2: Ferner entspricht die Menge der Strafe der Menge der Schuld, gemäß Dtn 25,2: „Nach dem Maß der Sünde soll auch das Maß der Schläge sein.“ Nun ist eine Sünde, die gegen Gott begangen wird, unendlich: weil die Schwere einer Sünde entsprechend der Größe der Person zunimmt, gegen die gesündigt wird (so ist es eine schwerere Sünde, den Herrscher zu schlagen als eine Privatperson), und Gottes Größe ist unendlich. Daher ist für eine gegen Gott begangene Sünde eine unendliche Strafe geschuldet.
Einwand 3: Ferner kann ein Ding auf zwei Arten unendlich sein, in der Dauer und in der Menge. Nun ist die Strafe unendlich in der Dauer. Also ist sie auch unendlich in der Menge.
Dagegen spricht, dass, wenn dies der Fall wäre, die Strafen aller Todsünden gleich wären; weil ein Unendliches nicht größer ist als ein anderes.
Ich antworte darauf, dass die Strafe der Sünde proportional ist. Nun umfasst die Sünde zwei Dinge. Erstens gibt es die Abwendung vom unwandelbaren Gut, welches unendlich ist, weshalb die Sünde in dieser Hinsicht unendlich ist. Zweitens gibt es die ungeordnete Hinwendung zum wandelbaren Gut. In dieser Hinsicht ist die Sünde endlich, sowohl weil das wandelbare Gut selbst endlich ist, als auch weil die Bewegung der Hinwendung dazu endlich ist, da die Akte eines Geschöpfes nicht unendlich sein können. Dementsprechend ist, insofern die Sünde in der Abwendung von etwas besteht, ihre entsprechende Strafe die „Strafe des Verlustes“ (poena damni), die ebenfalls unendlich ist, weil sie der Verlust des unendlichen Gutes, d.h. Gottes, ist. Aber insofern sich die Sünde ungeordnet etwas zuwendet, ist ihre entsprechende Strafe die „Sinnenstrafe“ (poena sensus), die ebenfalls endlich ist.
Antwort auf Einwand 1: Es wäre unvereinbar mit der göttlichen Gerechtigkeit, dass der Sünder absolut zunichte gemacht würde, weil dies unvereinbar wäre mit der Fortdauer der Strafe, die die göttliche Gerechtigkeit erfordert, wie oben dargelegt (Artikel [3]). Der Ausdruck „zunichte gemacht werden“ wird auf jemanden angewendet, der der geistlichen Güter beraubt ist, gemäß 1 Kor 13,2: „Wenn ich ... die Liebe nicht habe, bin ich nichts.“
Antwort auf Einwand 2: Dieses Argument betrachtet die Sünde als Abwendung von etwas, denn so sündigt der Mensch gegen Gott.
Antwort auf Einwand 3: Die Dauer der Strafe entspricht der Dauer der Schuld, zwar nicht hinsichtlich des Aktes, aber seitens des Makels, denn solange dieser bleibt, bleibt die Strafschuld. Aber die Strafe entspricht der Schuld im Punkt der Schwere. Und eine Schuld, die irreparabel ist, ist so beschaffen, dass sie von selbst für immer andauert; weshalb sie eine ewige Strafe nach sich zieht. Aber sie ist nicht unendlich hinsichtlich des Dinges, dem sie sich zuwendet; weshalb sie in dieser Hinsicht keine Strafe von unendlicher Menge nach sich zieht.