I-II, q. 87 a. 1
Ob die Strafschuld eine Wirkung der Sünde ist?
Quaestio 87 · Von der Strafschuld
Einwand 1: Es scheint, dass die Strafschuld keine Wirkung der Sünde ist. Denn was sich akzidentell zu einer Sache verhält, scheint nicht deren eigentliche Wirkung zu sein. Nun verhält sich die Strafschuld akzidentell zur Sünde, denn sie liegt außerhalb der Absicht des Sünders. Also ist die Strafschuld keine Wirkung der Sünde.
Einwand 2: Ferner ist das Übel nicht die Ursache des Guten. Die Strafe aber ist gut, da sie gerecht ist und von Gott stammt. Daher ist sie keine Wirkung der Sünde, welche ein Übel ist.
Einwand 3: Ferner sagt Augustinus (Confess. i), dass „jede ungeordnete Neigung ihre eigene Strafe ist.“ Aber eine Strafe zieht keine weitere Strafschuld nach sich, weil dies dann ins Unendliche ginge. Also zieht die Sünde keine Strafschuld nach sich.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Röm 2,9): „Trübsal und Angst über jede Seele des Menschen, der das Böse tut.“ Das Böse tun aber heißt sündigen. Also zieht die Sünde eine Strafe nach sich, die durch die Worte „Trübsal und Angst“ bezeichnet wird.
Ich antworte darauf, dass es von den natürlichen Dingen auf die menschlichen Angelegenheiten übertragbar ist, dass, wann immer sich ein Ding gegen ein anderes erhebt, es dadurch einen Schaden erleidet. Denn wir beobachten in den natürlichen Dingen, dass, wenn ein Gegenteil hinzukommt, das andere mit größerer Energie wirkt, weshalb „heißes Wasser schneller gefriert“, wie in Meteor. i, 12 dargelegt wird. Daher finden wir, dass die natürliche Neigung des Menschen darin besteht, jene zurückzudrängen, die sich gegen ihn erheben. Nun ist es offensichtlich, dass alle Dinge, die in einer Ordnung enthalten sind, in gewisser Weise eins sind in Bezug auf das Prinzip dieser Ordnung. Folglich wird alles, was sich gegen eine Ordnung erhebt, von dieser Ordnung oder von deren Prinzip niedergehalten. Und weil die Sünde ein ungeordneter Akt ist, ist es offensichtlich, dass jeder, der sündigt, einen Verstoß gegen eine Ordnung begeht: weshalb er infolgedessen von eben dieser Ordnung niedergehalten wird, und diese Repression ist die Strafe.
Dementsprechend kann der Mensch mit einer dreifachen Strafe bestraft werden, entsprechend den drei Ordnungen, denen der menschliche Wille unterworfen ist. Erstens ist die Natur des Menschen der Ordnung seiner eigenen Vernunft unterworfen; zweitens ist sie der Ordnung eines anderen Menschen unterworfen, der ihn entweder in geistlichen oder in weltlichen Angelegenheiten regiert, als Mitglied entweder des Staates oder des Haushalts; drittens ist sie der universalen Ordnung der göttlichen Regierung unterworfen. Nun wird jede dieser Ordnungen durch die Sünde gestört, denn der Sünder handelt gegen seine Vernunft sowie gegen das menschliche und göttliche Gesetz. Daher zieht er sich eine dreifache Strafe zu: eine, die er sich selbst zufügt, nämlich den Gewissensbiss; eine andere, die vom Menschen verhängt wird; und eine dritte, die von Gott verhängt wird.
Antwort auf Einwand 1: Die Strafe folgt der Sünde, insofern diese ein Übel ist, weil sie ungeordnet ist. Daher ist, so wie das Übel dem Akt des Sünders akzidentell ist, da es außerhalb seiner Absicht liegt, auch die Strafschuld akzidentell.
Antwort auf Einwand 2: Ferner kann eine gerechte Strafe entweder von Gott oder vom Menschen verhängt werden: weshalb die Strafe selbst die Wirkung der Sünde ist, nicht direkt, sondern dispositiv. Die Sünde macht den Menschen jedoch strafwürdig, und das ist ein Übel: denn Dionysius sagt (Div. Nom. iv), dass „die Strafe kein Übel ist, wohl aber, die Strafe zu verdienen.“ Folglich wird die Strafschuld als direkte Wirkung der Sünde betrachtet.
Antwort auf Einwand 3: Diese Strafe der „ungeordneten Neigung“ ist der Sünde geschuldet, da sie die Ordnung der Vernunft umstürzt. Dennoch zieht die Sünde eine weitere Strafe nach sich, indem sie die Ordnung des göttlichen oder menschlichen Gesetzes stört.