I-II, q. 87 a. 3
Ob irgendeine Sünde eine Schuld ewiger Strafe nach sich zieht?
Quaestio 87 · Von der Strafschuld
Einwand 1: Es scheint, dass keine Sünde eine Schuld ewiger Strafe nach sich zieht. Denn eine gerechte Strafe ist der Schuld gleich, da Gerechtigkeit Gleichheit ist: weshalb geschrieben steht (Jes 27,8): „Nach Maß gegen Maß, wenn sie verworfen wird, wirst du sie richten.“ Nun ist die Sünde zeitlich. Daher zieht sie keine Schuld ewiger Strafe nach sich.
Einwand 2: Ferner sind „Strafen eine Art Heilmittel“ (Ethic. ii, 3). Aber kein Heilmittel sollte unendlich sein, weil es auf ein Ziel ausgerichtet ist, und „was auf ein Ziel ausgerichtet ist, ist nicht unendlich“, wie der Philosoph feststellt (Polit. i, 6). Daher sollte keine Strafe unendlich sein.
Einwand 3: Ferner tut niemand etwas immer, es sei denn, er freut sich daran um seiner selbst willen. Aber „Gott hat kein Gefallen am Untergang der Menschen“ [Vulg.: ‚der Lebenden‘]. Daher wird Er dem Menschen keine ewige Strafe auferlegen.
Einwand 4: Ferner ist nichts Akzidentelles unendlich. Aber die Strafe ist akzidentell, denn sie ist dem Bestraften nicht natürlich. Daher kann sie nicht von unendlicher Dauer sein.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Mt 25,46): „Diese werden in die ewige Strafe gehen“; und (Mk 3,29): „Wer aber gegen den Heiligen Geist lästert, der hat keine Vergebung in Ewigkeit, sondern ist einer ewigen Sünde schuldig.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1]), die Sünde durch die Störung einer Ordnung eine Strafschuld nach sich zieht. Aber die Wirkung bleibt, solange die Ursache bleibt. Solange also die Störung der Ordnung bleibt, muss notwendigerweise auch die Strafschuld bleiben. Nun ist die Störung einer Ordnung manchmal reparabel, manchmal irreparabel: weil ein Defekt, der das Prinzip zerstört, irreparabel ist, wohingegen, wenn das Prinzip bewahrt bleibt, Defekte kraft dieses Prinzips repariert werden können. Wenn zum Beispiel das Prinzip des Sehens zerstört ist, kann das Sehen nur durch göttliche Kraft wiederhergestellt werden; wohingegen, wenn das Prinzip des Sehens bewahrt bleibt, während gewisse Hindernisse für den Gebrauch des Sehens auftreten, diese durch die Natur oder durch Kunst behoben werden können. Nun gibt es in jeder Ordnung ein Prinzip, durch das man an dieser Ordnung teilnimmt. Folglich, wenn eine Sünde das Prinzip der Ordnung zerstört, durch das der Wille des Menschen Gott unterworfen ist, wird die Unordnung derart sein, dass sie an sich betrachtet irreparabel ist, obwohl es möglich ist, sie durch die Kraft Gottes zu reparieren. Nun ist das Prinzip dieser Ordnung das letzte Ziel, dem der Mensch durch die Liebe (Caritas) anhängt. Daher ziehen alle Sünden, die den Menschen von Gott abwenden, so dass sie die Liebe zerstören, an sich betrachtet eine Schuld ewiger Strafe nach sich.
Antwort auf Einwand 1: Die Strafe ist der Sünde hinsichtlich der Schwere proportional, sowohl in göttlichen als auch in menschlichen Gerichten. In keinem Gericht jedoch, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xxi, 11), ist es erforderlich, dass die Strafe der Schuld hinsichtlich der Dauer gleicht. Denn die Tatsache, dass Ehebruch oder Mord in einem Augenblick begangen werden, verlangt nicht nach einer augenblicklichen Strafe: tatsächlich werden sie manchmal mit lebenslanger Haft oder Verbannung bestraft – manchmal sogar mit dem Tod; wobei nicht die Zeit berücksichtigt wird, die für das Töten aufgewendet wurde, sondern vielmehr die Zweckmäßigkeit, den Mörder aus der Gemeinschaft der Lebenden zu entfernen, so dass diese Strafe auf ihre Weise die Ewigkeit der von Gott verhängten Strafe darstellt. Nun ist es nach Gregor (Dial. iv, 44) gerecht, dass derjenige, der in seiner eigenen Ewigkeit gegen Gott gesündigt hat, in Gottes Ewigkeit bestraft werden sollte. Man sagt, ein Mensch habe in seiner eigenen Ewigkeit gesündigt, nicht nur in Bezug auf das fortwährende Sündigen während seines ganzen Lebens, sondern auch, weil er allein durch die Tatsache, dass er sein Ziel in der Sünde festsetzt, den Willen hat, ewig zu sündigen. Weshalb Gregor sagt (Dial. iv, 44), dass die „Gottlosen ohne Ende leben möchten, damit sie für immer in ihren Sünden verharren könnten.“
Antwort auf Einwand 2: Selbst die Strafe, die nach menschlichen Gesetzen verhängt wird, ist nicht immer als Heilmittel für den Bestraften gedacht, sondern manchmal nur für andere: so geschieht es, wenn ein Dieb gehängt wird, nicht zu seiner eigenen Besserung, sondern um der anderen willen, damit sie zumindest aus Furcht vor der Strafe vom Verbrechen abgehalten werden, gemäß Spr 19,25: „Wenn der Gottlose gegeißelt wird, wird der Tor weiser.“ Dementsprechend sind die ewigen Strafen, die Gott den Verworfenen auferlegt, heilende Strafen für jene, die sich durch den Gedanken an diese Strafen von der Sünde enthalten, gemäß Ps 59,6: „Du hast denen, die Dich fürchten, ein Zeichen gegeben, dass sie fliehen vor dem Bogen, damit Deine Geliebten befreit werden.“
Antwort auf Einwand 3: Gott freut sich nicht an Strafen um ihrer selbst willen; aber Er freut sich an der Ordnung Seiner Gerechtigkeit, welche diese erfordert.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl die Strafe indirekt auf die Natur bezogen ist, ist sie dennoch wesentlich auf die Störung der Ordnung und auf Gottes Gerechtigkeit bezogen. Weshalb, solange die Störung andauert, die Strafe währt.