I-II, q. 77 a. 8
Ob eine aus Leidenschaft begangene Sünde eine Todsünde sein kann?
Quaestio 77 · Von der Ursache der Sünde von seiten des sinnlichen Begehrungsvermögens
Einwand 1: Es scheint, dass eine aus Leidenschaft begangene Sünde keine Todsünde sein kann. Denn die lässliche Sünde wird gegen die Todsünde abgegrenzt. Nun ist eine aus Schwachheit begangene Sünde lässlich, da sie in sich selbst ein Motiv für Verzeihung [venia] hat. Da also eine aus Leidenschaft begangene Sünde eine Sünde aus Schwachheit ist, scheint es, dass sie keine Todsünde sein kann.
Einwand 2: Ferner ist die Ursache mächtiger als ihre Wirkung. Aber Leidenschaft kann keine Todsünde sein, denn es gibt keine Todsünde in der Sinnlichkeit, wie oben dargelegt (Quaestio [74], Artikel [4]). Daher kann eine aus Leidenschaft begangene Sünde keine Todsünde sein.
Einwand 3: Ferner ist Leidenschaft ein Hindernis für die Vernunft, wie oben erklärt (Artikel [1], 2). Nun gehört es zur Vernunft, sich Gott zuzuwenden oder sich von Ihm abzuwenden, was das Wesen einer Todsünde ist. Daher kann eine aus Leidenschaft begangene Sünde keine Todsünde sein.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 7,5), dass „die Leidenschaften der Sünden ... in unseren Gliedern wirkten [Vulg.: ‚wirkten‘], um Frucht zu bringen für den Tod.“ Nun ist es der Todsünde eigen, Frucht für den Tod zu bringen. Daher kann eine aus Leidenschaft begangene Sünde eine Todsünde sein.
Ich antworte darauf, Todsünde besteht, wie oben dargelegt (Quaestio [72], Artikel [5]), in der Abwendung von unserem letzten Ziel, welches Gott ist, welche Abwendung zur überlegenden Vernunft gehört, deren Funktion es auch ist, auf das Ziel hinzulenken. Daher kann das, was dem letzten Ziel entgegengesetzt ist, nur dann keine Todsünde sein, wenn die überlegende Vernunft nicht zu Hilfe kommen kann, was bei plötzlichen Bewegungen der Fall ist. Wenn nun jemand aus Leidenschaft zu einem sündhaften Akt oder zu einer überlegten Zustimmung schreitet, geschieht dies nicht plötzlich: und so kann die überlegende Vernunft hier zu Hilfe kommen, da sie die Leidenschaft vertreiben oder zumindest verhindern kann, dass sie ihre Wirkung hat, wie oben dargelegt: weshalb, wenn sie nicht zu Hilfe kommt, eine Todsünde vorliegt; und so sehen wir, dass viele Morde und Ehebruche aus Leidenschaft begangen werden.
Zu Einwand 1: Eine Sünde kann auf dreifache Weise lässlich sein. Erstens durch ihre Ursache, d.h. dadurch, dass sie einen Grund hat, vergeben zu werden, welcher Grund die Sünde mindert; so wird eine Sünde, die aus Schwachheit oder Unwissenheit begangen wird, lässlich genannt. Zweitens durch ihren Ausgang; so wird jede Sünde durch Reue lässlich, d.h. empfängt Verzeihung [veniam]. Drittens durch ihre Gattung, z.B. ein unnützes Wort. Dies ist die einzige Art von lässlicher Sünde, die der Todsünde entgegengesetzt ist: wohingegen der Einwand die erste Art betrachtet.
Zu Einwand 2: Leidenschaft verursacht Sünde in Bezug auf das Anhaften an etwas. Aber dass dies eine Todsünde ist, betrifft die Abwendung, welche akzidentell aus dem Anhaften folgt, wie oben dargelegt (Artikel [6], ad 1): daher beweist das Argument nichts.
Zu Einwand 3: Leidenschaft hindert den Akt der Vernunft nicht immer gänzlich: folglich bleibt die Vernunft im Besitz ihres freien Willens, um sich von Gott abzuwenden oder sich Ihm zuzuwenden. Wenn jedoch der Gebrauch der Vernunft gänzlich weggenommen wird, ist die Sünde nicht länger entweder Todsünde oder lässliche Sünde.