I-II, q. 77 a. 1
Ob der Wille durch eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens bewegt wird?
Quaestio 77 · Von der Ursache der Sünde von seiten des sinnlichen Begehrungsvermögens
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille nicht durch eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens bewegt wird. Denn kein passives Vermögen wird bewegt außer durch seinen Gegenstand. Nun ist der Wille ein zugleich passives und aktives Vermögen, insofern er bewegend und bewegt ist, wie der Philosoph über das Begehrungsvermögen im Allgemeinen sagt (De Anima iii, text. 54). Da also der Gegenstand des Willens nicht eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens ist, sondern das von der Vernunft bestimmte Gute, scheint es, dass eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens den Willen nicht bewegt.
Einwand 2: Ferner wird das höhere Bewegende nicht vom niederen bewegt; so wird die Seele nicht vom Körper bewegt. Nun verhält sich der Wille, welcher das vernünftige Begehrungsvermögen ist, zum sinnlichen Begehrungsvermögen wie ein höheres Bewegendes zu einem niederen: denn der Philosoph sagt (De Anima iii, text. 57), dass „das vernünftige Begehrungsvermögen das sinnliche bewegt, wie in den Himmelskörpern eine Sphäre die andere bewegt.“ Daher kann der Wille nicht durch eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens bewegt werden.
Einwand 3: Ferner kann nichts Immaterielles von dem bewegt werden, was materiell ist. Nun ist der Wille ein immaterielles Vermögen, weil er sich keines körperlichen Organs bedient, da er in der Vernunft ist, wie in De Anima iii, text. 42 gesagt wird: wohingegen das sinnliche Begehrungsvermögen eine materielle Kraft ist, da es seinen Sitz in einem Organ des Körpers hat. Daher kann eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens das geistige Begehrungsvermögen nicht bewegen.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Dan 13,56): „Die Begierde hat dein Herz verkehrt.“
Ich antworte darauf, dass eine Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens den Willen nicht direkt ziehen oder bewegen kann; wohl aber kann sie dies indirekt tun, und zwar auf zweifache Weise. Erstens durch eine Art Ablenkung: Da nämlich alle Kräfte der Seele in der einen Wesenheit der Seele verwurzelt sind, folgt notwendigerweise, dass, wenn eine Kraft in ihrem Akt angespannt ist, eine andere Kraft in ihrem Akt nachlässt oder sogar gänzlich gehindert wird; dies sowohl deshalb, weil jede Kraft geschwächt wird, wenn sie zerstreut ist, so dass sie im Gegenteil, wenn sie auf eine Sache konzentriert ist, weniger auf mehrere gerichtet werden kann; als auch deshalb, weil bei den Tätigkeiten der Seele eine gewisse Aufmerksamkeit erforderlich ist, und wenn diese fest auf eine Sache gerichtet ist, einer anderen weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auf diese Weise muss durch eine Art Ablenkung, wenn die Bewegung des sinnlichen Begehrungsvermögens in Bezug auf irgendeine Leidenschaft verstärkt wird, die eigentliche Bewegung des vernünftigen Begehrungsvermögens oder Willens notwendigerweise nachlassen oder gänzlich gehindert werden.
Zweitens kann dies geschehen von seiten des Gegenstandes des Willens, welcher das von der Vernunft erfasste Gute ist. Denn das Urteil und die Auffassung der Vernunft werden behindert aufgrund einer heftigen und ungeordneten Auffassung der Einbildungskraft und des Urteils des schätzenden Vermögens (vis aestimativa), wie es bei denen erscheint, die von Sinnen sind. Nun ist es offensichtlich, dass die Auffassung der Einbildungskraft und das Urteil des schätzenden Vermögens der Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens folgen, so wie das Urteil des Geschmacks der Disposition der Zunge folgt: Aus diesem Grund beobachten wir, dass diejenigen, die sich in irgendeiner Leidenschaft befinden, ihre Einbildungskraft nicht leicht von dem Gegenstand ihrer Erregung abwenden, was zur Folge hat, dass das Urteil der Vernunft oft der Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens folgt und folglich auch die Bewegung des Willens ihr folgt, da er eine natürliche Neigung hat, immer dem Urteil der Vernunft zu folgen.
Zu Einwand 1: Obwohl die Leidenschaft des sinnlichen Begehrungsvermögens nicht der direkte Gegenstand des Willens ist, veranlasst sie doch eine gewisse Änderung im Urteil über den Gegenstand des Willens, wie dargelegt.
Zu Einwand 2: Das höhere Bewegende wird nicht direkt vom niederen bewegt; aber in gewisser Weise kann es indirekt von ihm bewegt werden, wie dargelegt.
Der dritte Einwand wird auf gleiche Weise gelöst.