I-II, q. 77 a. 7
Ob die Leidenschaft gänzlich von der Sünde entschuldigt?
Quaestio 77 · Von der Ursache der Sünde von seiten des sinnlichen Begehrungsvermögens
Einwand 1: Es scheint, dass die Leidenschaft gänzlich von der Sünde entschuldigt. Denn was bewirkt, dass ein Akt unfreiwillig ist, entschuldigt gänzlich von der Sünde. Aber die Begierde des Fleisches, welche eine Leidenschaft ist, macht einen Akt unfreiwillig, gemäß Gal 5,17: „Das Fleisch begehrt auf gegen den Geist ... so dass ihr nicht das tut, was ihr wollt.“ Daher entschuldigt Leidenschaft gänzlich von der Sünde.
Einwand 2: Ferner verursacht Leidenschaft eine gewisse Unwissenheit in einer besonderen Angelegenheit, wie oben dargelegt (Artikel [2]; Quaestio [76], Artikel [3]). Aber Unwissenheit in einer besonderen Angelegenheit entschuldigt gänzlich von der Sünde, wie oben dargelegt (Quaestio [6], Artikel [8]). Daher entschuldigt Leidenschaft gänzlich von der Sünde.
Einwand 3: Ferner ist Krankheit der Seele schwerwiegender als Krankheit des Körpers. Aber körperliche Krankheit entschuldigt gänzlich von der Sünde, wie im Fall von Wahnsinnigen. Viel mehr also tut dies die Leidenschaft, welche eine Krankheit der Seele ist.
Dagegen spricht, dass der Apostel (Röm 7,5) von den Leidenschaften als „Leidenschaften der Sünden“ spricht, aus keinem anderen Grund, als dass sie Sünde verursachen: was nicht der Fall wäre, wenn sie gänzlich von der Sünde entschuldigten. Daher entschuldigt Leidenschaft nicht gänzlich von der Sünde.
Ich antworte darauf, Ein Akt, der seiner Gattung nach böse ist, kann nicht gänzlich von der Sünde entschuldigt werden, es sei denn, er wird gänzlich unfreiwillig gemacht. Folglich, wenn die Leidenschaft derart ist, dass sie den nachfolgenden Akt gänzlich unfreiwillig macht, entschuldigt sie gänzlich von der Sünde; andernfalls entschuldigt sie nicht gänzlich. In dieser Angelegenheit sollten anscheinend zwei Punkte beachtet werden: erstens, dass eine Sache freiwillig sein kann entweder „an sich“, wie wenn der Wille direkt auf sie tendiert; oder „in ihrer Ursache“, wenn der Wille auf jene Ursache tendiert und nicht auf die Wirkung; wie es der Fall ist bei einem, der sich vorsätzlich betrinkt, denn in diesem Fall wird angesehen, dass er freiwillig tut, was immer er tut, weil er betrunken ist. Zweitens müssen wir beachten, dass eine Sache „direkt“ oder „indirekt“ freiwillig genannt wird; direkt, wenn der Wille auf sie tendiert; indirekt, wenn der Wille sie hätte verhindern können, es aber nicht tat.
Dementsprechend müssen wir also eine Unterscheidung treffen: weil eine Leidenschaft manchmal so stark ist, dass sie den Gebrauch der Vernunft gänzlich wegnimmt, wie im Fall derer, die durch Liebe oder Zorn wahnsinnig sind; und wenn dann eine solche Leidenschaft von Anfang an freiwillig war, wird der Akt als Sünde gerechnet, weil er in seiner Ursache freiwillig ist, wie wir in Bezug auf Trunkenheit dargelegt haben. Wenn jedoch die Ursache nicht freiwillig, sondern natürlich ist, zum Beispiel wenn jemand durch Krankheit oder eine ähnliche Ursache in eine solche Leidenschaft fällt, die ihn des Gebrauchs der Vernunft beraubt, wird sein Akt gänzlich unfreiwillig gemacht, und er ist gänzlich von der Sünde entschuldigt. Manchmal jedoch ist die Leidenschaft nicht derart, dass sie den Gebrauch der Vernunft gänzlich wegnimmt; und dann kann die Vernunft die Leidenschaft vertreiben, indem sie sich anderen Gedanken zuwendet, oder sie kann sie daran hindern, ihre volle Wirkung zu haben; da die Glieder nicht zur Arbeit angehalten werden, außer durch die Zustimmung der Vernunft, wie oben dargelegt (Quaestio [17], Artikel [9]): weshalb eine solche Leidenschaft nicht gänzlich von der Sünde entschuldigt.
Zu Einwand 1: Die Worte „So dass ihr nicht das tut, was ihr wollt“ sind nicht auf äußere Taten zu beziehen, sondern auf die innere Bewegung der Begierde; denn ein Mensch möchte niemals Böses begehren, in welchem Sinne wir die Worte von Röm 7,19 verstehen sollen: „Das Böse, das ich nicht will, das tue ich.“ Oder wiederum können sie auf den Willen bezogen werden, wie er der Leidenschaft vorausgeht, wie es der Fall ist bei den Unenthaltsamen, die aufgrund ihrer Begierde gegen ihren Vorsatz handeln.
Zu Einwand 2: Die besondere Unwissenheit, die gänzlich entschuldigt, ist Unwissenheit über einen Umstand, den ein Mensch selbst nach Anwendung gebührender Vorsicht nicht wissen kann. Aber Leidenschaft verursacht Unwissenheit des Gesetzes in einem besonderen Fall, indem sie verhindert, dass allgemeines Wissen auf einen besonderen Akt angewendet wird, welche Leidenschaft die Vernunft vertreiben kann, wie dargelegt.
Zu Einwand 3: Körperliche Krankheit ist unfreiwillig: es gäbe jedoch einen Vergleich, wenn sie freiwillig wäre, wie wir über Trunkenheit dargelegt haben, welche eine Art körperliche Krankheit ist.