I-II, q. 6 a. 6
Ob Furcht Unfreiwilligkeit schlechthin verursacht?
Quaestio 6 · Vom Freiwilligen und Unfreiwilligen
Einwand 1: Es scheint, dass Furcht Unfreiwilligkeit schlechthin verursacht. Denn so wie Gewalt das betrifft, was dem Willen zum Zeitpunkt entgegengesetzt ist, so betrifft Furcht ein zukünftiges Übel, das dem Willen widerstrebt. Aber Gewalt verursacht Unfreiwilligkeit schlechthin. Also verursacht auch Furcht Unfreiwilligkeit schlechthin.
Einwand 2: Ferner bleibt das, was aus sich selbst heraus so beschaffen ist, so beschaffen, was auch immer hinzugefügt wird: so ist das, was aus sich selbst heraus heiß ist, solange es bleibt, immer noch heiß, was auch immer hinzugefügt wird. Aber das, was aus Furcht getan wird, ist an sich unfreiwillig. Also ist es, selbst mit der Hinzufügung von Furcht, unfreiwillig.
Einwand 3: Ferner ist das, was unter einer Bedingung so beschaffen ist, in gewisser Hinsicht so beschaffen; wohingegen das, was ohne irgendeine Bedingung so beschaffen ist, schlechthin so beschaffen ist: so ist das, was unter einer Bedingung notwendig ist, in gewisser Hinsicht notwendig: aber was absolut notwendig ist, ist schlechthin notwendig. Aber das, was aus Furcht getan wird, ist absolut unfreiwillig; und ist nicht freiwillig, außer unter einer Bedingung, nämlich damit das gefürchtete Übel vermieden werde. Also ist das, was aus Furcht getan wird, schlechthin unfreiwillig.
Dagegen spricht, Gregor von Nyssa [*Nemesius, De Nat. Hom. xxx.] und der Philosoph (Ethic. iii, 1) sagen, dass solche Dinge, die aus Furcht getan werden, „eher freiwillig als unfreiwillig“ sind.
Ich antworte darauf, Wie der Philosoph sagt (Ethic. iii) und ebenso Gregor von Nyssa in seinem Buch über den Menschen (Nemesius, De Nat. Hom. xxx), sind solche Dinge, die aus Furcht getan werden, „von gemischtem Charakter“, da sie teils freiwillig und teils unfreiwillig sind. Denn das, was aus Furcht getan wird, ist, an sich betrachtet, nicht freiwillig; aber es wird in diesem besonderen Fall freiwillig, nämlich um das gefürchtete Übel zu vermeiden.
Aber wenn die Sache richtig betrachtet wird, sind solche Dinge eher freiwillig als unfreiwillig; denn sie sind schlechthin freiwillig, aber in gewisser Hinsicht unfreiwillig. Denn ein Ding wird als schlechthin seiend bezeichnet, insofern es im Akt ist; aber insofern es nur in der Auffassung ist, ist es nicht schlechthin, sondern in gewisser Hinsicht. Nun ist das, was aus Furcht getan wird, im Akt, insofern es getan wird. Denn da Handlungen sich mit Einzeldingen befassen; und das Einzelne als solches hier und jetzt ist; ist das, was getan wird, im Akt, insofern es hier und jetzt und unter anderen individuierenden Umständen ist. Und das, was aus Furcht getan wird, ist freiwillig, insofern es hier und jetzt ist, das heißt, insofern es unter den Umständen ein größeres Übel verhindert, das gefürchtet wurde; so wird das Abwerfen der Ladung ins Meer während des Sturms freiwillig durch die Furcht vor der Gefahr: weshalb klar ist, dass es schlechthin freiwillig ist. Und daher kommt es, dass das, was aus Furcht getan wird, wesentlich freiwillig ist, weil sein Prinzip im Inneren liegt. Aber wenn wir das, was aus Furcht getan wird, als außerhalb dieses besonderen Falles betrachten, und insofern es dem Willen widerstrebt, ist dies lediglich eine Betrachtung des Geistes. Und folglich ist das, was aus Furcht getan wird, in jener Hinsicht betrachtet unfreiwillig, das heißt, außerhalb der tatsächlichen Umstände des Falles.
Antwort auf Einwand 1: Dinge, die aus Furcht und Zwang getan werden, unterscheiden sich nicht nur gemäß der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit, sondern auch darin, dass der Wille nicht zustimmt, sondern gänzlich gegen das bewegt wird, was durch Zwang getan wird: wohingegen das, was aus Furcht getan wird, freiwillig wird, weil der Wille darauf zu bewegt wird, wenn auch nicht um seiner selbst willen, sondern wegen etwas anderem, das heißt, um ein Übel zu vermeiden, das gefürchtet wird. Denn die Bedingungen einer freiwilligen Handlung sind erfüllt, wenn sie wegen etwas anderem Freiwilligen getan wird: da das Freiwillige nicht nur das ist, was wir um seiner selbst willen als Ziel wünschen, sondern auch das, was wir um eines anderen willen als Ziel wünschen. Es ist daher klar, dass bei dem, was aus Zwang geschieht, der Wille innerlich nichts tut; wohingegen bei dem, was aus Furcht geschieht, der Wille etwas tut. Dementsprechend wird, wie Gregor von Nyssa [*Nemesius, De Nat. Hom. xxx.] sagt, um Dinge auszuschließen, die aus Furcht getan werden, eine gewaltsame Handlung definiert als nicht nur eine, „deren Prinzip von außen ist“, sondern mit dem Zusatz, „bei welcher derjenige, der Gewalt erleidet, überhaupt nicht mitwirkt“; weil der Wille dessen, der in Furcht ist, etwas zu dem beiträgt, was er aus Furcht tut.
Antwort auf Einwand 2: Dinge, die absolut so beschaffen sind, bleiben so, was auch immer ihnen hinzugefügt wird; zum Beispiel ein kaltes Ding oder ein weißes Ding: aber Dinge, die relativ so beschaffen sind, variieren je nachdem, wie sie mit verschiedenen Dingen verglichen werden. Denn was im Vergleich zu einem Ding groß ist, ist im Vergleich zu einem anderen klein. Nun wird ein Ding freiwillig genannt, nicht nur um seiner selbst willen, gleichsam absolut; sondern auch um eines anderen willen, gleichsam relativ. Dementsprechend hindert nichts ein Ding, das im Vergleich zu einem Ding nicht freiwillig war, daran, freiwillig zu werden, wenn es mit einem anderen verglichen wird.
Antwort auf Einwand 3: Das, was aus Furcht getan wird, ist freiwillig ohne irgendeine Bedingung, das heißt, insofern es tatsächlich getan wird: aber es ist unfreiwillig unter einer gewissen Bedingung, das heißt, wenn eine solche Furcht nicht drohen würde. Folglich beweist dieses Argument eher das Gegenteil.