I-II, q. 6 a. 2
Ob es bei vernunftlosen Tieren etwas Freiwilliges gibt?
Quaestio 6 · Vom Freiwilligen und Unfreiwilligen
Einwand 1: Es scheint, dass es bei vernunftlosen Tieren nichts Freiwilliges gibt. Denn ein Ding wird „freiwillig“ (voluntarium) genannt vom „Willen“ (voluntas). Da nun der Wille in der Vernunft ist (De Anima iii, 9), kann er nicht in vernunftlosen Tieren sein. Also gibt es auch nichts Freiwilliges in ihnen.
Einwand 2: Ferner wird der Mensch, insofern menschliche Handlungen freiwillig sind, als Herr seiner Handlungen bezeichnet. Vernunftlose Tiere aber sind nicht Herren ihrer Handlungen; denn „sie handeln nicht; vielmehr werden sie gehandelt“, wie Damascenus sagt (De Fide Orth. ii, 27). Also gibt es so etwas wie eine freiwillige Handlung bei vernunftlosen Tieren nicht.
Einwand 3: Ferner sagt Damascenus (De Fide Orth. 24), dass „freiwillige Handlungen zu Lob und Tadel führen“. Aber weder Lob noch Tadel gebührt den Handlungen vernunftloser Wesen. Also sind solche Handlungen nicht freiwillig.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iii, 2), dass „sowohl Kinder als auch vernunftlose Tiere am Freiwilligen teilhaben“. Dasselbe sagen Damascenus (De Fide Orth. 24) und Gregor von Nyssa [*Nemesius, De Nat. Hom. xxxii.].
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Artikel [1]), ist es für die freiwillige Handlung wesentlich, dass ihr Prinzip im Handelnden liegt, zusammen mit einer gewissen Kenntnis des Ziels. Nun ist die Kenntnis des Ziels zweifach; vollkommen und unvollkommen. Die vollkommene Kenntnis des Ziels besteht nicht nur darin, das Ding zu erfassen, welches das Ziel ist, sondern es auch unter dem Aspekt des Ziels zu erkennen, sowie die Beziehung der Mittel zu diesem Ziel. Und eine solche Kenntnis kommt nur der vernunftbegabten Natur zu. Die unvollkommene Kenntnis des Ziels aber besteht in der bloßen Erfassung des Ziels, ohne es unter dem Aspekt des Ziels oder die Beziehung einer Handlung zum Ziel zu erkennen. Eine solche Kenntnis des Ziels wird von vernunftlosen Tieren durch ihre Sinne und ihre natürliche Schätzkraft (vis aestimativa) ausgeübt.
Folglich führt die vollkommene Kenntnis des Ziels zum vollkommen Freiwilligen; insofern ein Mensch, nachdem er das Ziel erfasst hat, durch Überlegung über das Ziel und die Mittel dazu bewegt werden kann oder nicht, um jenes Ziel zu erreichen. Die unvollkommene Kenntnis des Ziels aber führt zum unvollkommen Freiwilligen; insofern das Agens das Ziel erfasst, aber nicht überlegt und sofort zum Ziel bewegt wird. Daher gehört das Freiwillige in seiner Vollkommenheit nur der vernunftbegabten Natur an: wohingegen das unvollkommen Freiwillige auch in die Kompetenz vernunftloser Tiere fällt.
Antwort auf Einwand 1: Der Wille ist der Name des vernunftgemäßen Strebevermögens; und folglich kann er nicht in Dingen sein, die der Vernunft entbehren. Aber das Wort „freiwillig“ leitet sich von „voluntas“ [Wille] ab und kann auf jene Dinge ausgedehnt werden, in denen es eine gewisse Teilhabe am Willen gibt, im Wege der Ähnlichkeit dazu. So wird vernunftlosen Tieren freiwilliges Handeln zugeschrieben, insofern sie durch eine Art von Erkenntnis auf ein Ziel hin bewegt werden.
Antwort auf Einwand 2: Die Tatsache, dass der Mensch Herr seiner Handlungen ist, beruht darauf, dass er über sie beraten kann: denn da die beratende Vernunft sich indifferent zu gegensätzlichen Dingen verhält, kann der Wille zu beidem geneigt sein. Aber so verhält es sich nicht mit der Freiwilligkeit bei vernunftlosen Tieren, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 3: Lob und Tadel sind das Ergebnis der freiwilligen Handlung, worin das vollkommen Freiwillige liegt; solches ist bei vernunftlosen Tieren nicht zu finden.