I-II, q. 46 a. 4
Erfordert der Zorn einen Akt der Vernunft?
Quaestio 46 · Vom Zorn an sich
Einwand 1: Es scheint, dass der Zorn keinen Akt der Vernunft erfordert. Denn da der Zorn eine Leidenschaft ist, befindet er sich im sinnlichen Begehren. Das sinnliche Begehren aber folgt einer Erkenntnis, nicht der Vernunft, sondern des sinnlichen Vermögens. Also erfordert der Zorn keinen Akt der Vernunft.
Einwand 2: Ferner sind stumme Tiere ohne Vernunft: und doch sieht man, dass sie zornig sind. Also erfordert der Zorn keinen Akt der Vernunft.
Einwand 3: Ferner fesselt Trunkenheit die Vernunft; wohingegen sie dem Zorn förderlich ist. Also erfordert der Zorn keinen Akt der Vernunft.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. vii, 6), dass „der Zorn gewissermaßen auf die Vernunft hört“.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [2]), der Zorn ein Verlangen nach Rache ist. Nun impliziert Rache einen Vergleich zwischen der zuzufügenden Strafe und dem zugefügten Schaden; weshalb der Philosoph sagt (Ethic. vii, 6), dass „der Zorn, als ob er den Schluss gezogen hätte, er müsse mit einer solchen Person streiten, deshalb sofort aufgebracht ist.“ Nun ist das Vergleichen und Schlussfolgern ein Akt der Vernunft. Daher erfordert der Zorn gewissermaßen einen Akt der Vernunft.
Antwort auf Einwand 1: Die Bewegung des Begehrungsvermögens kann einem Akt der Vernunft auf zweifache Weise folgen. Auf die erste Weise folgt sie der Vernunft, insofern die Vernunft befiehlt: und so folgt der Wille der Vernunft, weshalb er das rationale Begehren genannt wird. Auf eine andere Weise folgt sie der Vernunft, insofern die Vernunft anzeigt, und so folgt der Zorn der Vernunft. Denn der Philosoph sagt (De Problem. xxviii, 3), dass „der Zorn der Vernunft folgt, nicht im Gehorsam gegenüber dem Befehl der Vernunft, sondern als Ergebnis dessen, dass die Vernunft die Verletzung anzeigt.“ Denn das sinnliche Begehren ist der Vernunft unterworfen, nicht unmittelbar, sondern durch den Willen.
Antwort auf Einwand 2: Stumme Tiere haben einen natürlichen Instinkt, der ihnen von der Göttlichen Vernunft verliehen wurde, kraft dessen sie mit Bewegungen begabt sind, sowohl inneren als auch äußeren, die den rationalen Bewegungen ähnlich sind, wie oben dargelegt (Frage [40], Artikel [3]).
Antwort auf Einwand 3: Wie in Ethic. vii, 6 dargelegt, „hört der Zorn gewissermaßen auf die Vernunft“, insofern die Vernunft die zugefügte Verletzung anzeigt, „aber er hört nicht vollkommen“, weil er nicht die Regel der Vernunft bezüglich des Maßes der Rache beachtet. Der Zorn erfordert daher einen Akt der Vernunft; und doch erweist er sich als Hindernis für die Vernunft. Weshalb der Philosoph sagt (De Problem. iii, 2,27), dass jene, die sehr betrunken sind, so dass sie unfähig zum Gebrauch der Vernunft sind, nicht zornig werden: aber jene, die leicht betrunken sind, werden zornig, weil sie noch fähig sind, wenn auch behindert, ein Urteil der Vernunft zu bilden.