I, q. 84 a. 8
: Ob das Urteil des Intellekts durch die Fesselung der sinnlichen Kräfte behindert wird?
Quaestio 84 · Wie die Seele, während sie mit dem Leibe verbunden ist, die körperlichen Dinge erkennt, die unter ihr stehen.
Einwand 1: Es scheint, dass das Urteil des Intellekts nicht durch die Fesselung der sinnlichen Kräfte behindert wird. Denn das Höhere hängt nicht vom Niederen ab. Aber das Urteil des Intellekts ist höher als die Sinne. Also wird das Urteil des Intellekts nicht durch die Fesselung der Sinne behindert.
Einwand 2: Ferner ist das Syllogisieren ein Akt des Intellekts. Aber während des Schlafes sind die Sinne gefesselt, wie in De Somn. et Vigil. i gesagt wird, und doch geschieht es uns manchmal, dass wir im Schlaf syllogisieren. Also wird das Urteil des Intellekts nicht durch die Fesselung der Sinne behindert.
Dagegen spricht, dass das, was ein Mensch im Schlaf gegen das moralische Gesetz tut, ihm nicht als Sünde angerechnet wird; wie Augustinus sagt (Gen. ad lit. xii, 15). Aber dies wäre nicht der Fall, wenn der Mensch im Schlaf den freien Gebrauch seiner Vernunft und seines Intellekts hätte. Also wird das Urteil des Intellekts durch die Fesselung der Sinne behindert.
Ich antworte darauf, dass, wie wir oben gesagt haben (Artikel [7]), das eigentümliche und proportionierte Objekt unseres Intellekts die Natur eines sensiblen Dinges ist. Nun kann ein vollkommenes Urteil über irgendetwas nicht gebildet werden, wenn nicht alles bekannt ist, was zur Natur dieses Dinges gehört; besonders wenn das ignoriert wird, was der Terminus und das Ziel des Urteils ist. Nun sagt der Philosoph (De Coel. iii), dass „wie das Ziel einer praktischen Wissenschaft das Handeln ist, so das Ziel der Naturwissenschaft das ist, was hauptsächlich durch die Sinne wahrgenommen wird“; denn der Schmied sucht keine Erkenntnis eines Messers außer zum Zweck des Handelns, damit er ein gewisses individuelles Messer hervorbringen kann; und in gleicher Weise sucht der Naturphilosoph nicht die Natur eines Steines und eines Pferdes zu erkennen, außer zum Zweck der Erkenntnis der wesentlichen Eigenschaften jener Dinge, die er mit seinen Sinnen wahrnimmt. Nun ist es klar, dass ein Schmied nicht vollkommen über ein Messer urteilen kann, wenn er nicht die Wirkung des Messers kennt: und in gleicher Weise kann der Naturphilosoph nicht vollkommen über natürliche Dinge urteilen, wenn er nicht die sensiblen Dinge kennt. Aber im gegenwärtigen Zustand des Lebens erkennen wir, was immer wir verstehen, durch Vergleich mit natürlichen sensiblen Dingen. Folglich ist es für unseren Intellekt nicht möglich, ein vollkommenes Urteil zu bilden, während die Sinne gefesselt sind, durch welche uns sensible Dinge bekannt sind.
Zu Einwand 1: Obwohl der Intellekt den Sinnen überlegen ist, empfängt er dennoch in gewisser Weise von den Sinnen, und seine ersten und vornehmsten Objekte sind in sensiblen Dingen begründet. Und deshalb bringt die Fesselung der Sinne notwendigerweise eine Behinderung des Urteils des Intellekts mit sich.
Zu Einwand 2: Die Sinne sind im Schlafenden durch gewisse Ausdünstungen und das Entweichen gewisser Dämpfe gefesselt, wie wir in De Somn. et Vigil. iii lesen. Und deshalb sind die Sinne gemäß der Menge solcher Ausdünstung mehr oder weniger gefesselt. Denn wenn die Menge beträchtlich ist, sind nicht nur die Sinne gefesselt, sondern auch die Einbildungskraft, so dass es keine Phantasmen gibt; so geschieht es, besonders wenn ein Mensch nach reichlichem Essen und Trinken einschläft. Wenn jedoch die Ausdünstung etwas geringer ist, erscheinen Phantasmen, aber verzerrt und ohne Folge; so geschieht es in einem Fall von Fieber. Und wenn die Ausdünstung noch verdünnter ist, werden die Phantasmen eine gewisse Folge haben: so geschieht es besonders gegen Ende des Schlafes bei nüchternen Menschen und jenen, die mit einer starken Einbildungskraft begabt sind. Wenn die Ausdünstung sehr gering ist, behält nicht nur die Einbildungskraft ihre Freiheit, sondern auch der Gemeinsinn ist teilweise befreit; so dass manchmal ein Mensch im Schlaf urteilen kann, dass das, was er sieht, ein Traum ist, indem er gleichsam zwischen Dingen und ihren Bildern unterscheidet. Dennoch bleibt der Gemeinsinn teilweise gefesselt; und deshalb, obwohl er einige Bilder von der Realität unterscheidet, wird er doch immer in irgendeinem Punkt getäuscht. Daher ist, während der Mensch schläft, je nachdem wie Sinn und Einbildungskraft frei sind, auch das Urteil seines Intellekts ungefesselt, wenngleich nicht gänzlich. Folglich, wenn ein Mensch im Schlaf syllogisiert, erkennt er beim Aufwachen unweigerlich einen Fehler in irgendeiner Hinsicht.