I, q. 77 a. 4
Ob unter den Seelenvermögen eine Ordnung besteht?
Quaestio 77 · Von dem, was zu den Seelenvermögen im Allgemeinen gehört.
Einwand 1: Es scheint, dass es keine Ordnung unter den Seelenvermögen gibt. Denn in jenen Dingen, die unter eine Einteilung fallen, gibt es kein Vorher und Nachher, sondern alle sind von Natur aus gleichzeitig. Aber die Seelenvermögen werden gegeneinander unterschieden. Also gibt es keine Ordnung unter ihnen.
Einwand 2: Ferner werden die Seelenvermögen auf ihre Objekte und auf die Seele selbst bezogen. Seitens der Seele gibt es keine Ordnung unter ihnen, weil die Seele eins ist. In gleicher Weise sind die Objekte verschieden und unähnlich, wie Farbe und Ton. Also gibt es keine Ordnung unter den Seelenvermögen.
Einwand 3: Ferner finden wir dort, wo Ordnung unter Vermögen besteht, dass die Tätigkeit des einen von der Tätigkeit des anderen abhängt. Aber die Handlung eines Seelenvermögens hängt nicht von der eines anderen ab; denn das Sehen kann unabhängig vom Hören handeln, und umgekehrt. Also gibt es keine Ordnung unter den Seelenvermögen.
Dagegen spricht, dass der Philosoph (De Anima ii, 3) die Teile oder Vermögen der Seele mit Figuren vergleicht. Aber Figuren haben eine Ordnung untereinander. Also haben die Seelenvermögen eine Ordnung.
Ich antworte darauf, Da die Seele eins ist und die Vermögen viele sind; und da eine Anzahl von Dingen, die aus einem hervorgehen, in einer gewissen Ordnung hervorgehen müssen; muss es eine gewisse Ordnung unter den Seelenvermögen geben. Dementsprechend können wir eine dreifache Ordnung unter ihnen beobachten, von denen zwei der Abhängigkeit eines Vermögens von einem anderen entsprechen; während die dritte von der Ordnung der Objekte genommen ist. Nun kann die Abhängigkeit eines Vermögens von einem anderen auf zwei Weisen genommen werden; gemäß der Ordnung der Natur, insofern vollkommene Dinge ihrer Natur nach vor unvollkommenen Dingen sind; und gemäß der Ordnung der Zeugung und Zeit; insofern ein Ding vom Unvollkommensein zum Vollkommensein gelangt. So sind gemäß der ersten Art der Ordnung unter den Vermögen die intellektuellen Vermögen vor den sinnlichen Vermögen; weshalb sie diese leiten und ihnen befehlen. Ebenso sind die sinnlichen Vermögen in dieser Ordnung vor den Vermögen der vegetativen Seele.
In der zweiten Art der Ordnung verhält es sich umgekehrt. Denn die Vermögen der vegetativen Seele sind im Wege der Zeugung vor den Vermögen der sinnlichen Seele; für welche sie daher den Körper bereiten. Dasselbe ist von den sinnlichen Vermögen in Bezug auf die intellektuellen zu sagen. Aber in der dritten Art der Ordnung sind gewisse sinnliche Vermögen untereinander geordnet, nämlich Sehen, Hören und Riechen. Denn das Sichtbare kommt von Natur aus zuerst; da es den höheren und niederen Körpern gemeinsam ist. Aber der Ton ist hörbar in der Luft, welche von Natur aus vor der Vermischung der Elemente ist, aus der der Geruch resultiert.
Antwort auf Einwand 1: Die Spezies einer gegebenen Gattung verhalten sich zueinander wie Vorher und Nachher, wie Zahlen und Figuren, wenn sie in ihrer Natur betrachtet werden; obwohl sie als gleichzeitig bezeichnet werden können, insofern sie die Prädikation der gemeinsamen Gattung empfangen.
Antwort auf Einwand 2: Diese Ordnung unter den Seelenvermögen besteht sowohl seitens der Seele (welche, obwohl sie gemäß ihrem Wesen eins ist, eine gewisse Eignung zu verschiedenen Akten in einer gewissen Ordnung hat) als auch seitens der Objekte, und ferner seitens der Akte, wie wir oben gesagt haben.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument bewahrheitet sich in Bezug auf jene Vermögen, unter denen eine Ordnung der dritten Art existiert. Jene Vermögen, unter denen die zwei anderen Arten der Ordnung existieren, sind so beschaffen, dass die Handlung des einen vom anderen abhängt.