I, q. 23 a. 6
Ob die Vorherbestimmung gewiss ist?
Quaestio 23 · Von der Vorherbestimmung
Einwand 1: Es scheint, dass die Vorherbestimmung nicht gewiss ist. Denn zu den Worten „Halte fest, was du hast, damit niemand deine Krone nehme“ (Offb 3,11) sagt Augustinus (De Corr. et Grat. 15): „Ein anderer wird sie nicht empfangen, wenn dieser sie nicht verliert.“ Daher kann die Krone, die die Wirkung der Vorherbestimmung ist, sowohl erworben als auch verloren werden. Also kann die Vorherbestimmung nicht gewiss sein.
Einwand 2: Ferner folgt aus dem Möglichen nichts Unmögliches. Aber es ist möglich, dass ein Vorherbestimmter – z.B. Petrus – sündigt und dann getötet wird. Wenn dies aber so wäre, würde folgen, dass die Wirkung der Vorherbestimmung vereitelt würde. Dies ist also nicht unmöglich. Daher ist die Vorherbestimmung nicht gewiss.
Einwand 3: Ferner, was immer Gott in der Vergangenheit tun konnte, kann er jetzt tun. Aber er hätte den nicht vorherbestimmen können, den er vorherbestimmt hat. Also ist er jetzt fähig, ihn nicht vorherzubestimmen. Also ist die Vorherbestimmung nicht gewiss.
Dagegen spricht, dass eine Glosse zu Röm 8,29: „Die er vorherwusste, die hat er auch vorherbestimmt“, sagt: „Vorherbestimmung ist das Vorherwissen und die Vorbereitung der Wohltaten Gottes, durch die jene, die befreit werden, ganz gewiss befreit werden.“
Ich antworte darauf, dass die Vorherbestimmung ganz gewiss und unfehlbar ihre Wirkung hat; doch legt sie keine Notwendigkeit auf, so dass nämlich ihre Wirkung aus Notwendigkeit eintreten würde. Denn es wurde oben gesagt (Artikel [1]), dass Vorherbestimmung ein Teil der Vorsehung ist. Aber nicht alle Dinge, die der Vorsehung unterworfen sind, sind notwendig; einige Dinge geschehen aus Kontingenz, gemäß der Natur der nächsten Ursachen, die die göttliche Vorsehung für solche Wirkungen geordnet hat. Doch ist die Ordnung der Vorsehung unfehlbar, wie oben gezeigt wurde (Frage [22], Artikel [4]). So ist auch die Ordnung der Vorherbestimmung gewiss; doch wird der freie Wille nicht zerstört; weshalb die Wirkung der Vorherbestimmung ihre Kontingenz hat. Überdies muss alles, was über das göttliche Wissen und den göttlichen Willen gesagt wurde (Frage [14], Artikel [13]; Frage [19], Artikel [4]), ebenfalls in Betracht gezogen werden; da sie die Kontingenz in den Dingen nicht zerstören, obwohl sie selbst höchst gewiss und unfehlbar sind.
Zu Einwand 1: Die Krone kann einer Person auf zwei Weisen zugesprochen werden; erstens durch Gottes Vorherbestimmung, und so verliert niemand seine Krone: zweitens durch das Verdienst der Gnade; denn was wir verdienen, ist in gewisser Weise unser; und so kann jeder seine Krone durch Todsünde verlieren. Eine andere Person empfängt jene so verlorene Krone, insofern sie den Platz des Ersteren einnimmt. Denn Gott lässt nicht zu, dass einige fallen, ohne andere zu erheben; gemäß Ijob 34,24: „Er wird viele und unzählige zerschmettern und andere an ihrer Statt aufstellen.“ So werden Menschen an die Stelle der gefallenen Engel gesetzt; und die Heiden an die der Juden. Derjenige, der an die Stelle eines anderen im Stand der Gnade gesetzt wird, empfängt auch die Krone des Gefallenen, indem er sich im ewigen Leben über das Gute freuen wird, das der andere getan hat, in welchem Leben er sich über alles Gute freuen wird, ob es von ihm selbst oder von anderen getan wurde.
Zu Einwand 2: Obwohl es für einen Vorherbestimmten, in sich selbst betrachtet, möglich ist, in Todsünde zu sterben, ist es doch nicht möglich, unter der Voraussetzung, wie es tatsächlich vorausgesetzt ist, dass er vorherbestimmt ist. Daher folgt nicht, dass die Vorherbestimmung ihre Wirkung verfehlen kann.
Zu Einwand 3: Da Vorherbestimmung den göttlichen Willen einschließt, wie oben festgestellt (Artikel [4]), und die Tatsache, dass Gott irgendein geschaffenes Ding will, unter der Voraussetzung notwendig ist, dass Er es so will, aufgrund der Unveränderlichkeit des göttlichen Willens, aber nicht absolut notwendig ist; so muss dasselbe von der Vorherbestimmung gesagt werden. Deshalb sollte man nicht sagen, dass Gott fähig ist, jemanden nicht vorherzubestimmen, den er vorherbestimmt hat, wenn man es im zusammengesetzten Sinne nimmt, obwohl Gott, absolut gesprochen, vorherbestimmen kann oder nicht. Aber auf diese Weise wird die Gewissheit der Vorherbestimmung nicht zerstört.