I, q. 23 a. 3
Ob Gott irgendeinen Menschen verwirft?
Quaestio 23 · Von der Vorherbestimmung
Einwand 1: Es scheint, dass Gott keinen Menschen verwirft. Denn niemand verwirft, was er liebt. Aber Gott liebt jeden Menschen, gemäß (Weish 11,25): „Du liebst alles, was ist, und du hassest nichts von den Dingen, die du gemacht hast.“ Also verwirft Gott keinen Menschen.
Einwand 2: Ferner, wenn Gott irgendeinen Menschen verwirft, wäre es notwendig, dass die Verwerfung dieselbe Beziehung zu den Verworfenen hat wie die Vorherbestimmung zu den Vorherbestimmten. Aber Vorherbestimmung ist die Ursache des Heils der Vorherbestimmten. Also wird die Verwerfung gleichermaßen die Ursache des Verlustes der Verworfenen sein. Aber dies ist falsch. Denn es heißt (Osee 13,9): „Dein Verderben kommt aus dir, Israel; deine Hilfe ist nur in mir.“ Gott verwirft also keinen Menschen.
Einwand 3: Ferner sollte niemandem etwas angerechnet werden, was er nicht vermeiden kann. Aber wenn Gott jemanden verwirft, muss dieser zugrunde gehen. Denn es heißt (Pred 7,14): „Betrachte die Werke Gottes, dass niemand korrigieren kann, wen er verachtet hat.“ Deshalb könnte es keinem Menschen angerechnet werden, wenn er zugrunde ginge. Aber dies ist falsch. Also verwirft Gott niemanden.
Dagegen spricht, dass es heißt (Malachias 1,2.3): „Ich habe Jakob geliebt, aber Esau habe ich gehasst.“
Ich antworte darauf, dass Gott einige verwirft. Denn es wurde oben gesagt (Artikel [1]), dass Vorherbestimmung ein Teil der Vorsehung ist. Zur Vorsehung gehört es jedoch, gewisse Mängel in jenen Dingen zuzulassen, die der Vorsehung unterworfen sind, wie oben gesagt wurde (Frage [22], Artikel [2]). So wie nun die Menschen durch die Vorsehung Gottes zum ewigen Leben hingeordnet werden, so ist es ebenfalls Teil dieser Vorsehung, zuzulassen, dass einige von diesem Ziel abfallen; dies wird Verwerfung genannt. So wie also Vorherbestimmung ein Teil der Vorsehung ist in Bezug auf jene, die zum ewigen Heil hingeordnet sind, so ist Verwerfung ein Teil der Vorsehung in Bezug auf jene, die sich von diesem Ziel abwenden. Daher impliziert Verwerfung nicht nur Vorherwissen, sondern auch etwas mehr, wie es die Vorsehung tut, wie oben gesagt wurde (Frage [22], Artikel [1]). Deshalb, wie die Vorherbestimmung den Willen einschließt, Gnade und Herrlichkeit zu verleihen, so schließt auch die Verwerfung den Willen ein, zuzulassen, dass eine Person in Sünde fällt, und die Strafe der Verdammnis wegen dieser Sünde aufzuerlegen.
Zu Einwand 1: Gott liebt alle Menschen und alle Geschöpfe, insofern er ihnen allen irgendein Gut wünscht; aber er wünscht nicht jedem jedes Gut. Insofern er also dieses besondere Gut – nämlich das ewige Leben – nicht wünscht, sagt man, er hasse oder verwerfe sie.
Zu Einwand 2: Die Verwerfung unterscheidet sich in ihrer Kausalität von der Vorherbestimmung. Letztere ist die Ursache sowohl dessen, was im zukünftigen Leben von den Vorherbestimmten erwartet wird – nämlich der Herrlichkeit – als auch dessen, was in diesem Leben empfangen wird – nämlich der Gnade. Die Verwerfung jedoch ist nicht die Ursache dessen, was in der Gegenwart ist – nämlich der Sünde; sondern sie ist die Ursache der Verlassung durch Gott. Sie ist jedoch die Ursache dessen, was in der Zukunft zugewiesen wird – nämlich der ewigen Strafe. Aber die Schuld geht aus dem freien Willen der Person hervor, die verworfen und von der Gnade verlassen ist. Auf diese Weise ist das Wort des Propheten wahr – nämlich: „Dein Verderben kommt aus dir, Israel.“
Zu Einwand 3: Die Verwerfung durch Gott nimmt nichts von der Macht der verworfenen Person weg. Wenn es daher heißt, dass der Verworfene die Gnade nicht erlangen kann, darf dies nicht so verstanden werden, als impliziere es absolute Unmöglichkeit, sondern nur bedingte Unmöglichkeit: wie oben gesagt wurde (Frage [19], Artikel [3]), dass der Vorherbestimmte notwendigerweise gerettet werden muss; doch eine bedingte Notwendigkeit, die die Freiheit der Wahl nicht aufhebt. Daher, obwohl jemand, der von Gott verworfen ist, die Gnade nicht erwerben kann, kommt es dennoch aus dem Gebrauch seines freien Willens, dass er in diese oder jene besondere Sünde fällt. Daher wird es ihm zu Recht als Schuld angerechnet.