I, q. 113 a. 5
Ob dem Menschen von seiner Geburt an ein Engel zum Schutz beigegeben wird?
Quaestio 113 · Vom Schutz der guten Engel
Einwand 1: Es scheint, dass dem Menschen nicht von seiner Geburt an ein Engel zum Schutz beigegeben wird. Denn Engel sind „ausgesandt zum Dienst um derer willen, die das Erbe des Heils empfangen sollen“, wie der Apostel sagt (Hebr 1,14). Aber Menschen beginnen das Erbe des Heils zu empfangen, wenn sie getauft werden. Daher wird ein Engel bestellt, um einen Menschen vom Zeitpunkt seiner Taufe an zu behüten, nicht von seiner Geburt an.
Einwand 2: Ferner werden Menschen von Engeln insofern beschützt, als Engel sie erleuchten und unterweisen. Aber Kinder sind nicht fähig zur Unterweisung, sobald sie geboren sind, denn sie haben nicht den Gebrauch der Vernunft. Daher werden Engel nicht bestellt, um Kinder zu behüten, sobald sie geboren sind.
Einwand 3: Ferner hat ein Kind eine vernunftbegabte Seele schon einige Zeit vor der Geburt, ebenso wie danach. Aber es scheint nicht, dass ein Engel bestellt wird, um ein Kind vor seiner Geburt zu behüten, denn sie werden dann nicht zu den Sakramenten der Kirche zugelassen. Daher werden Engel nicht bestellt, um Menschen vom Augenblick ihrer Geburt an zu behüten.
Dagegen spricht, dass Hieronymus sagt (siehe A. 4), dass „jede Seele einen Engel hat, der bestellt ist, sie von ihrer Geburt an zu behüten“.
Ich antworte darauf, dass es, wie Origenes bemerkt (Tract. v, super Matt.), zwei Meinungen in dieser Angelegenheit gibt. Denn einige haben behauptet, dass der Schutzengel zum Zeitpunkt der Taufe bestellt wird, andere, dass er zum Zeitpunkt der Geburt bestellt wird. Die letztere Meinung billigt Hieronymus (siehe A. 4), und mit Recht. Denn jene Wohltaten, die dem Menschen von Gott als einem Christen verliehen werden, beginnen mit seiner Taufe; wie der Empfang der Eucharistie und dergleichen. Aber jene, die dem Menschen von Gott als einem vernunftbegabten Wesen verliehen werden, werden ihm bei seiner Geburt zuteil, denn dann ist es, dass er jene Natur empfängt. Zu den letzteren Wohltaten müssen wir den Schutz der Engel zählen, wie wir oben gesagt haben (Artikel 1 und 4). Weshalb dem Menschen vom ersten Augenblick seiner Geburt an ein Schutzengel beigegeben ist.
Antwort auf Einwand 1: Engel werden zum Dienst gesandt, und zwar in der Tat wirksam, für jene, die das Erbe des Heils empfangen sollen, wenn wir die letzte Wirkung ihres Schutzes betrachten, welche die Verwirklichung jenes Erbes ist. Aber dennoch werden die englischen Dienste für andere nicht entzogen, obwohl sie nicht so wirksam sind, dass sie diese zum Heil bringen: wirksam sind sie dennoch, insofern sie viele Übel abwehren.
Antwort auf Einwand 2: Der Schutz ist auf die Erleuchtung durch Unterweisung als seine letzte und hauptsächliche Wirkung hingeordnet. Dennoch hat er viele andere Wirkungen, die mit der Kindheit vereinbar sind; zum Beispiel die Dämonen abzuwehren und sowohl körperlichen als auch geistigen Schaden zu verhindern.
Antwort auf Einwand 3: Solange das Kind im Schoß der Mutter ist, ist es nicht gänzlich getrennt, sondern aufgrund einer gewissen innigen Verbindung noch Teil von ihr: so wie die Frucht, solange sie am Baum hängt, Teil des Baumes ist. Und deshalb kann mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der Engel, der die Mutter behütet, das Kind behütet, solange es im Mutterleib ist. Aber bei seiner Geburt, wenn es von der Mutter getrennt wird, wird ihm ein Schutzengel bestellt; wie Hieronymus, oben zitiert, sagt.