Der Unterschied zwischen den Sakramenten des Alten und des Neuen Gesetzes.
Da derlei sichtbare Sakramente aufgrund des Leidens Christi wirksam sind und es in gewisser Weise vergegenwärtigen, so gilt es weiterhin zu beachten, daß sie so beschaffen sein müssen, daß sie dem Heil entsprechen, das durch Christus geschaffen wurde. Vor der Inkarnation Christi jedoch und vor seinem Tod war dieses Heil zwar zugesagt, jedoch nicht dargeboten. Das Wort, das sich inkarnierte und litt, hat dieses Heil erwirkt. Folglich mußten die Sakramente, die der Inkarnation Christi vorweggingen, so beschaffen sein, daß sie auf das Heil verwiesen und es gewissermaßen versprachen. Die auf die Inkarnation Christi folgenden Sakramente jedoch mußten so beschaffen sein, daß sie den Menschen das Heil darboten und nicht nur darauf verwiesen.
Damit vermeidet man auch die Ansicht der Juden, welche glauben, daf man an den Sakramenten des Gesetzes deswegen, weil sie von Gott eingesetzt sind, auf Ewigkeit festzuhalten hat, da Gott weder etwas bereut noch sich selbst ändert.
Doch geschieht es ohne Veränderung oder Reue des Anordnenden, wenn er jeweils verschiedene Anordnungen trifft, die jeweils verschiedenen Zeiten angemessen sind. Gleichwie der Familienvater seinem Kind jeweils verschiedene Anweisungen gibt, wenn es noch klein und wenn es erwachsen ist, so gab auch Gott angemessenerweise vor der Inkarnation die einen Sakramente und Anweisungen zum Verweis auf Zukünftiges, und die anderen nach der Inkarnation, um Gegenwärtiges darzubieten und an Vergangenes zu erinnern.
Weit absurder ist der Irrtum der Nazaräer und Ebioniten, die sagten, man müsse zugleich an den Sakramenten des Gesetzes und am Evangelium festhalten. Dieser Irrtum impliziert Widersprüchliches. Während sie nämlich an den Sakramenten des Evangeliums festhalten, bekennen sie, daß die Inkarnation und andere Mysterien Christi bereits erfüllt sind. Bewahren sie aber die Sakramente des Gesetzes, so bekennen sie, dies liege erst in der Zukunft.
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