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Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch nicht gehalten ist, einem anderen zu gehorchen. Denn nichts darf gegen die göttliche Anordnung geschehen. Gott aber hat es so geordnet, dass der Mensch durch seinen eigenen Rat gelenkt wird, gemäß Sirach 15,14: „Gott hat den Menschen am Anfang geschaffen und ihn der Hand seines eigenen Rates überlassen.“ Also ist der eine Mensch nicht gehalten, dem anderen zu gehorchen.
Einwand 2: Ferner, wenn ein Mensch gehalten wäre, einem anderen zu gehorchen, müsste er den Willen des Befehlenden als Regel seines Handelns betrachten. Nun ist aber allein Gottes Wille, der immer recht ist, die Regel des menschlichen Handelns. Also ist der Mensch gehalten, niemandem außer Gott zu gehorchen.
Einwand 3: Ferner, je freiwilliger ein Dienst ist, desto annehmbarer ist er. Was aber ein Mensch aus Pflicht tut, ist nicht freiwillig. Wenn also ein Mensch aus Pflicht gehalten wäre, anderen im Vollbringen guter Werke zu gehorchen, so würden eben dadurch seine guten Werke weniger annehmbar, da sie aus Gehorsam geschehen. Also ist der eine Mensch nicht gehalten, dem anderen zu gehorchen.
Dagegen spricht, was vorgeschrieben ist (Hebr 13,17): „Gehorcht euren Vorstehern und ordnet euch ihnen unter.“
Ich antworte darauf, dass, so wie die Handlungen der natürlichen Dinge aus natürlichen Kräften hervorgehen, so die menschlichen Handlungen aus dem menschlichen Willen. In den natürlichen Dingen geziemte es sich, dass das Höhere das Niedere durch die Vorzüglichkeit der von Gott verliehenen natürlichen Kraft zu dessen Handlungen bewege: und so muss auch in den menschlichen Angelegenheiten das Höhere das Niedere durch seinen Willen kraft einer göttlich eingesetzten Autorität bewegen. Durch Vernunft und Willen zu bewegen heißt aber befehlen. Daher sind, so wie kraft der göttlich eingesetzten natürlichen Ordnung die niederen natürlichen Dinge der Bewegung der höheren unterworfen sein müssen, so auch in den menschlichen Angelegenheiten kraft der Ordnung des natürlichen und göttlichen Gesetzes die Untergebenen gehalten, ihren Vorgesetzten zu gehorchen.
Antwort auf Einwand 1: Gott überließ den Menschen der Hand seines eigenen Rates, nicht als ob es ihm erlaubt wäre, alles zu tun, was er will, sondern weil er, anders als die vernunftlosen Geschöpfe, nicht durch natürliche Notwendigkeit gezwungen ist, das zu tun, was er tun soll, sondern ihm die freie Wahl gelassen ist, die aus seinem eigenen Rat hervorgeht. Und so wie er in anderen Dingen nach eigenem Rat vorgehen muss, so auch in dem Punkt, seinen Vorgesetzten zu gehorchen. Denn Gregor sagt (Moral. xxxv): „Wenn wir uns demütig der Stimme eines anderen fügen, überwinden wir uns selbst in unserem eigenen Herzen.“
Der Wille Gottes ist die erste Regel, durch welche alle vernunftbegabten Willen geregelt werden: und dieser Regel nähert sich ein Wille mehr als der andere, gemäß einer göttlich bestimmten Ordnung. Daher kann der Wille des einen Menschen, der einen Befehl erteilt, wie eine zweite Regel für den Willen dieses anderen Menschen sein, der ihm gehorcht.
Antwort auf Einwand 3: Eine Sache kann auf zweierlei Weise als freiwillig erachtet werden. Auf eine Weise seitens der Tat selbst, weil man nämlich nicht verpflichtet ist, sie zu tun; auf eine andere Weise seitens des Handelnden, weil er sie aus eigenem freien Willen tut. Nun wird eine Tat tugendhaft, lobenswert und verdienstvoll, hauptsächlich insofern sie aus dem Willen hervorgeht. Daher, obwohl der Gehorsam eine Pflicht ist, wird, wenn jemand mit bereitwilligem Willen gehorcht, sein Verdienst aus diesem Grund nicht gemindert, besonders vor Gott, der nicht nur die äußere Tat, sondern auch den inneren Willen sieht.
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