Die Zahl der Sakramente des neuen Gesetzes
Da die Mittel für das geistliche Heil, wie es hieß (IV 56), den Menschen unter sinnlich wahrnehmbaren Zeichen überliefert sind, so folgte ebenfalls daraus, daß sich die Mittel, die dem geistlichen Leben dienen, auf ähnliche Weise voneinander unterscheiden, wie es beim leiblichen Leben der Fall ist. Nun finden wir beim leiblichen Leben eine zweifache Ordnung. So gibt es einerseits jene, welche leibliches Leben auf andere fortpflanzen und ordnen; andererseits gibt es solche, die hinsichtlich ihres leiblichen Lebens hervorgebracht und geordnet werden. Nun sind drei Dinge für das leibliche und natürliche Leben wesentlich erforderlich, ein viertes ist beiläufig erforderlich.
Erstens muß etwas durch Zeugung oder Geburt Leben annehmen.
Zweitens muß durch Wachstum zur Vollgestalt auch Kraft hinzukommen.
Drittens ist für die Erhaltung des derart gezeugten und entwickelten Lebens Nahrung erforderlich. Dies ist für ein natürliches Leben wesentlich erforderlich, denn ohne dies kann sich leibliches Leben nicht realisieren. Daher werden auch der vegetativen Seele, die das Prinzip des Lebens ist, drei natürliche Kräfte zugeschrieben, die Zeugungskraft, die Wachstumskraft und die Ernährungskraft. Da das leibliche Leben jedoch auf Hemmnisse stößt, wodurch eine lebendige Sache erkrankt, so ist viertens beiläufig erforderlich, daß es hierfür Heilung gibt.
Mithin gibt es auch beim geistlichen Leben erstens eine geistliche Entstehung durch die Taufe. Zweitens gibt es ein geistliches Wachstum, das zur vollkommenen Stärke führt, durch das Sakrament der Firmung. Drittens gibt es eine geistliche Nahrung durch das Sakrament der Eucharistie.
Viertens verbleibt die geistliche Heilung durch das Bußsakrament, die nur in der Seele geschieht; oder sie geht, wenn es geraten ist, durch die letzte Ölung von der Seele auf den Körper über. Mithin betreffen diese (Sakramente) jene, welche zum geistlichen Leben gebracht und in ihm erhalten werden. Jene, welche das leibliche Leben fortpflanzen und ordnen, sind unter zwei Hinsichten erforderlich, nämlich hinsichtlich des natürlichen Ursprungs, welcher Sache der Eltern ist, und hinsichtlich der politischen Leitung, der gemäß das Leben des Menschen friedlich verläuft; dies ist Sache von Königen und Regierungsoberhäuptern. Folglich verhält es sich im geistlichen Leben ebenso. Es gibt nämlich jene, welche lediglich durch geistlichen Dienst das geistliche Leben fortpflanzen und ordnen. Ihnen entspricht das Weihesakrament. Einige leisten zugleich einen leiblichen und einen geistlichen Dienst. Dies geschieht durch das Sakrament der Ehe, bei dem Mann und Frau vereint Nachkommenschaft erzeugen und sie zur Gottesverehrung erziehen.
.jpg&w=3840&q=75)