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Gratisschriften zum katholischen Glauben — Nimm und lies! · Die aufgeführten Schriften besitzen die kirchliche Druckerlaubnis. Sie eignen sich für Schriftenstände, den Unterricht und die Katechese sowie für jede Form von Apostolat.
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Weil Christus selbst den Aposteln die Vollmacht gab: „Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben“ (Joh 20,23), und der Katechismus bezeugt: „Die Beichte aller schweren Sünden … ist dem Beichtenden nach göttlichem Recht auferlegt“ (KKK 1456). Thomas von Aquin erklärt: „Niemand außer dem Priester ist Diener des Bußsakraments … der Diener kann kein passendes Heilmittel anwenden, wenn er die Sünde nicht kennt, und diese Kenntnis erlangt er durch das Bekenntnis“ (Summa Theologiae, Suppl. q.8, a.1; q.6, a.1).
Das bedeutet, dass Thomas von Aquin das Bußsakrament nicht als bloße private Zwiesprache zwischen Gott und dem Einzelnen versteht, sondern als wirkliches, von Christus eingesetztes Heilmittel, das er selbst durch den geweihten Diener – den Priester – spendet.
Wenn Aquin sagt: „Niemand außer dem Priester ist Diener des Bußsakraments“, meint er: Nur der Priester hat von Christus die sakramentale Vollmacht erhalten, die Sünden gültig zu vergeben. Diese Vollmacht ist Teil der „Schlüsselgewalt“, die Jesus in Joh 20,23 den Aposteln anvertraut hat.
Wenn er hinzufügt: „Der Diener kann kein passendes Heilmittel anwenden, wenn er die Sünde nicht kennt“, benutzt er ein medizinisches Bild. So wie ein Arzt keine wirksame Medizin verschreiben kann, ohne die Krankheit zu kennen, so kann der Priester als geistlicher Arzt keine angemessene Buße auferlegen oder die sakramentale Lossprechung erteilen, ohne zu wissen, worin die Schuld liegt.
Und wenn er sagt: „Diese Kenntnis erlangt er durch das Bekenntnis“, ist das die Begründung für die mündliche Beichte: Das Bekenntnis macht die Sünde im geistlichen Gericht offenbar, damit der Priester im Auftrag Christi handeln kann. Für Aquin ist also die persönliche Beichte beim Priester kein menschlicher Zusatz, sondern ein notwendiger Bestandteil des von Gott eingesetzten Bußsakraments.
Joh 20,21–23
„Da sprach Jesus noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.“
Jak 5,16
„Bekennt also einander eure Sünden und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet.“
Lev 5,5–6 (Vorausbild im Alten Bund)
„Wenn er sich also einer dieser Sünden schuldig gemacht hat, soll er bekennen, worin er gesündigt hat, und als Sühneopfer … zum Priester bringen; der Priester soll für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde.“
2 Kor 5,18–20
„Das alles aber stammt von Gott, der uns durch Christus mit sich versöhnt und uns den Dienst der Versöhnung aufgetragen hat. … So sind wir Gesandte an Christi statt, und Gott ist es, der durch uns mahnt.“
(Summa Theologiae, Supplementum, q.8, a.1):
„Die Gnade, die in den Sakramenten geschenkt wird, fließt vom Haupt zu den Gliedern. Deshalb ist nur derjenige, der einen Dienst am wahren Leib Christi ausübt, Diener der Sakramente … Dies kommt allein dem Priester zu, der die Eucharistie zu konsekrieren vermag. Da nun im Sakrament der Buße Gnade verliehen wird, ist niemand außer dem Priester Diener dieses Sakraments; folglich ist das sakramentale Bekenntnis … nur einem Priester zu machen.“
(Supplementum, q.6, a.1):
„… indem er seine Sünde bekennt, unterstellt sich der Mensch einem Diener der Kirche, damit er durch das von ihm gespendete Sakrament der Buße Vergebung erlange; der Diener kann aber kein passendes Heilmittel anwenden, wenn er die Sünde nicht kennt, und diese Kenntnis erlangt er durch das Bekenntnis des Büßers.“
KKK 1456:
„Die Beichte aller schweren Sünden, an die man sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung erinnert, ist dem Beichtenden nach göttlichem Recht auferlegt. Die Kirche verlangt daher von allen Gläubigen, daß sie die noch nicht gebeichteten schweren Sünden, deren sie sich bewußt sind, nach ihrer Art und Zahl im Bußsakrament beichten.“
KKK 1461:
„Da Christus seinen Aposteln den Auftrag und die Vollmacht gegeben hat, alle Sünden zu vergeben, ist die Kirche durch die Bischöfe und deren Mitarbeiter, die Priester, Beauftragte der Versöhnung … Die Priester setzen die Sendung zur Versöhnung fort, die der Herr seinen Aposteln und deren Nachfolgern anvertraut hat.“
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