Suppl., q. 83 a. 6
Ob der verklärte Leib aufgrund seiner Feinheit ungreifbar sein wird?
Quaestio 83 · Von der Feinheit der Leiber der Seligen
Einwand 1: Es scheint, dass der verklärte Leib aufgrund seiner Feinheit ungreifbar ist. Denn Gregor sagt (Hom. xxv in Evang.): „Was greifbar ist, muss notwendigerweise verweslich sein.“ Aber der verklärte Leib ist unverweslich. Daher ist er ungreifbar.
Einwand 2: Ferner widersteht alles, was greifbar ist, dem, der es handhabt. Aber das, was mit einem anderen am selben Ort sein kann, widersteht ihm nicht. Da also ein verklärter Leib mit einem anderen Körper am selben Ort sein kann, wird er nicht greifbar sein.
Einwand 3: Ferner ist jeder greifbare Körper tastbar. Nun hat jeder tastbare Körper tastbare Qualitäten im Übermaß zu den Qualitäten desjenigen, der ihn berührt. Da also in den verklärten Leibern die tastbaren Qualitäten nicht im Übermaß sind, sondern auf einen höchsten Grad der Gleichheit zurückgeführt sind, scheint es, dass sie ungreifbar sind.
Dagegen spricht, dass unser Herr mit einem verklärten Leib auferstand; und doch war Sein Leib greifbar, wie aus Lk 24,39 hervorgeht: „Fasst an und seht; denn ein Geist hat nicht Fleisch und Knochen.“ Daher werden auch die verklärten Leiber greifbar sein.
Ferner ist dies die Häresie des Eutychius, Bischof von Konstantinopel, wie Gregor feststellt (Moral. xxiv): denn er sagte, dass in der Herrlichkeit der Auferstehung unsere Leiber ungreifbar sein werden.
Ich antworte darauf, dass jeder greifbare Körper tastbar ist, aber nicht umgekehrt. Denn jeder Körper ist tastbar, der Qualitäten hat, durch die der Tastsinn eine natürliche Eignung hat, affiziert zu werden: weshalb Luft, Feuer und dergleichen tastbare Körper sind: aber ein greifbarer Körper widersteht zusätzlich dazu der Berührung; weshalb die Luft, die niemals dem widersteht, was durch sie hindurchgeht, und am leichtesten durchstochen wird, zwar tastbar, aber nicht greifbar ist. Dementsprechend ist es klar, dass ein Körper aus zwei Gründen greifbar genannt wird, nämlich aufgrund seiner tastbaren Qualitäten und aufgrund seines Widerstands gegen das, was ihn berührt, um es daran zu hindern, ihn zu durchstechen. Und da die tastbaren Qualitäten heiß und kalt und so weiter sind, die nur in schweren und leichten Körpern gefunden werden, welche, da sie einander entgegengesetzt sind, daher verweslich sind, folgt daraus, dass die Himmelskörper, die ihrer Natur nach unverweslich sind, für den Sehsinn wahrnehmbar, aber nicht tastbar sind, und daher sind sie auch nicht greifbar. Dies ist es, was Gregor meint, wenn er sagt (Hom. xxv in Evang.), dass „alles, was greifbar ist, notwendigerweise verweslich sein muss“. Dementsprechend hat der verklärte Leib von Natur aus jene Qualitäten, die eine natürliche Eignung haben, den Tastsinn zu affizieren, und doch, da der Leib dem Geist gänzlich unterworfen ist, steht es in seiner Macht, dadurch den Tastsinn zu affizieren oder nicht zu affizieren. In gleicher Weise ist er von Natur aus kompetent, jedem anderen vorbeigehenden Körper zu widerstehen, so dass letzterer nicht zusammen mit ihm am selben Ort sein kann: obwohl es nach seinem Belieben durch die göttliche Macht geschehen kann, dass er denselben Ort mit einem anderen Körper einnimmt und so einem vorbeigehenden Körper keinen Widerstand leistet. Weshalb der verklärte Leib seiner Natur nach greifbar ist, aber es ihm zukommt, für einen nicht verklärten Leib durch eine übernatürliche Kraft ungreifbar zu sein. Daher sagt Gregor (Hom. xxv in Evang.), dass „unser Herr sein Fleisch darbot, um angefasst zu werden, das er durch die verschlossenen Türen hereingebracht hatte, um einen vollständigen Beweis zu liefern, dass nach seiner Auferstehung sein Leib in der Natur unverändert war, wenngleich verändert in der Herrlichkeit.“
Antwort auf Einwand 1: Die Unverweslichkeit eines verklärten Leibes resultiert nicht aus der Natur seiner Bestandteile; und aufgrund jener Natur ist alles, was greifbar ist, verweslich, wie oben festgestellt. Daher beweist das Argument nicht.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl es auf eine Weise möglich ist, dass ein verklärter Leib mit einem anderen Körper am selben Ort ist: dennoch hat der verklärte Leib es in seiner Macht, nach Willen jedem zu widerstehen, der ihn berührt, und so ist er greifbar.
Antwort auf Einwand 3: In den verklärten Leibern werden die tastbaren Qualitäten nicht auf das reale Mittelmaß zurückgeführt, das gemäß gleichem Abstand von den Extremen gemessen wird, sondern auf das proportionale Mittelmaß, so wie es der menschlichen Komplexion in jedem Teil am meisten geziemt. Weshalb die Berührung jener Leiber höchst ergötzlich sein wird, weil eine Kraft sich immer an einem geziemenden Objekt ergötzt und durch Übermaß geschmerzt wird.