Suppl., q. 69 a. 6
Ob der Limbus der Kinder dasselbe ist wie der Limbus der Väter?
Quaestio 69 · Von den Dingen, die die Auferstehung betreffen, und zuerst vom Ort, an dem sich die Seelen nach dem Tode befinden.
Einwand 1: Es scheint, dass der Limbus der Kinder dasselbe ist wie der Limbus der Väter. Denn die Strafe sollte der Sünde entsprechen. Nun wurden die Väter im Limbus für dieselbe Sünde festgehalten wie die Kinder, nämlich für die Erbsünde. Daher sollte der Ort der Strafe für beide derselbe sein.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (Enchir. xciii): „Die Strafe der Kinder, die in keiner anderen als der Erbsünde sterben, ist die mildeste.“ Aber keine Strafe ist milder als die der heiligen Väter. Daher ist der Ort der Strafe für beide derselbe.
Dagegen spricht: Ebenso wie zeitliche Strafe im Fegefeuer und ewige Strafe in der Hölle der aktuellen Sünde geschuldet sind, so waren zeitliche Strafe im Limbus der Väter und ewige Strafe im Limbus der Kinder der Erbsünde geschuldet. Wenn daher Hölle und Fegefeuer nicht dasselbe sind, scheint es, dass auch der Limbus der Kinder und der Limbus der Väter nicht dasselbe sind.
Ich antworte darauf: Der Limbus der Väter und der Limbus der Kinder unterscheiden sich ohne Zweifel hinsichtlich der Qualität der Strafe oder des Lohnes. Denn die Kinder haben keine Hoffnung auf das selige Leben, wie die Väter im Limbus sie hatten, in denen überdies das Licht des Glaubens und der Gnade hervorleuchtete. Aber hinsichtlich ihrer Lage gibt es Grund zu glauben, dass der Ort beider derselbe ist; außer dass der Limbus der Väter höher gelegen ist als der Limbus der Kinder, so wie wir es in Bezug auf Limbus und Hölle dargelegt haben (Artikel [5]).
Antwort auf Einwand 1: Die Väter standen nicht in derselben Beziehung zur Erbsünde wie die Kinder. Denn in den Vätern war die Erbsünde gesühnt, insofern sie die Person infizierte, während ein Hindernis seitens der Natur verblieb, aufgrund dessen ihre Genugtuung noch nicht vollständig war. Andererseits gibt es bei den Kindern ein Hindernis sowohl seitens der Person als auch seitens der Natur: und aus diesem Grund werden den Vätern und den Kindern verschiedene Wohnsitze bestimmt.
Antwort auf Einwand 2: Augustinus spricht von Strafen, die jemandem aufgrund seiner Person geschuldet sind. Von diesen sind die mildesten jenen geschuldet, die mit keiner anderen als der Erbsünde belastet sind. Aber noch leichter ist die Strafe, die jenen geschuldet ist, die vom Empfang der Herrlichkeit durch keinen persönlichen Defekt, sondern nur durch einen Defekt der Natur ausgeschlossen sind, so dass eben diese Verzögerung der Herrlichkeit eine Art Strafe genannt wird.