Suppl., q. 6 a. 6
Ob man von der Beichte dispensiert werden kann?
Quaestio 6 · Von der Beichte hinsichtlich ihrer Notwendigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass man davon dispensiert werden kann, seine Sünden einem Menschen zu beichten. Denn Vorschriften des positiven Gesetzes unterliegen der Dispens durch die Prälaten der Kirche. Nun ist die Beichte eine solche, wie aus dem hervorgeht, was oben gesagt wurde (Artikel [3]). Daher kann man von der Beichte dispensiert werden.
Einwand 2: Ferner kann ein Mensch eine Dispens in dem gewähren, was von einem Menschen eingesetzt wurde. Aber wir lesen, dass die Beichte nicht von Gott, sondern von einem Menschen eingesetzt wurde (Jakobus 5,16): „Bekennt einander eure Sünden.“ Nun hat der Papst die Vollmacht zur Dispens in Dingen, die von den Aposteln eingesetzt wurden, wie in der Angelegenheit der Bigamisten erscheint. Daher kann er auch einen Menschen von der Beichte dispensieren.
Dagegen spricht, dass die Buße, wovon die Beichte ein Teil ist, ein notwendiges Sakrament ist, so wie die Taufe es ist. Da daher niemand von der Taufe dispensiert werden kann, kann man auch nicht von der Beichte dispensiert werden.
Ich antworte darauf, dass die Diener der Kirche in der Kirche ernannt werden, die von Gott gegründet ist. Daher müssen sie von der Kirche ernannt werden, bevor sie ihren Dienst ausüben, so wie das Werk der Schöpfung dem Werk der Natur vorausgesetzt ist. Und da die Kirche auf dem Glauben und den Sakramenten gegründet ist, haben die Diener der Kirche keine Vollmacht, neue Glaubensartikel zu veröffentlichen oder jene abzuschaffen, die bereits veröffentlicht sind, oder neue Sakramente einzusetzen oder jene abzuschaffen, die eingesetzt sind, denn dies gehört zur Exzellenzgewalt, die Christus allein zukommt, der das Fundament der Kirche ist. Folglich kann der Papst weder einen Menschen so dispensieren, dass er ohne Taufe gerettet werden kann, noch dass er ohne Beichte gerettet werden kann, insofern sie kraft des Sakraments verpflichtend ist. Er kann jedoch von der Beichte dispensieren, insofern sie kraft des Gebotes der Kirche verpflichtend ist; sodass ein Mensch die Beichte länger aufschieben kann als die von der Kirche vorgeschriebene Frist.
Antwort auf Einwand 1: Die Gebote des göttlichen Gesetzes binden nicht weniger als jene des Naturgesetzes: weshalb, so wie keine Dispens vom Naturgesetz möglich ist, es auch keine vom positiven göttlichen Gesetz geben kann.
Antwort auf Einwand 2: Das Gebot über die Beichte wurde nicht zuallererst von einem Menschen eingesetzt, obwohl es von Jakobus verkündet wurde: es wurde von Gott eingesetzt, und obwohl wir es nicht ausdrücklich lesen, so war es doch etwas vorausgeschattet in der Tatsache, dass jene, die durch die Taufe des Johannes auf die Gnade Christi vorbereitet wurden, ihm ihre Sünden bekannten, und dass der Herr die Aussätzigen zu den Priestern sandte, und obwohl sie keine Priester des Neuen Bundes waren, so war doch das Priestertum des Neuen Bundes in ihnen vorausgeschattet.