Suppl., q. 6 a. 2
Ob die Beichte dem Naturgesetz entspricht?
Quaestio 6 · Von der Beichte hinsichtlich ihrer Notwendigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Beichte dem Naturgesetz entspricht. Denn Adam und Kain waren an nichts anderes gebunden als an die Vorschriften des Naturgesetzes, und doch werden sie getadelt, weil sie ihre Sünde nicht bekannt haben. Daher entspricht das Bekenntnis der Sünde dem Naturgesetz.
Einwand 2: Ferner entsprechen jene Vorschriften, die dem Alten und dem Neuen Gesetz gemeinsam sind, dem Naturgesetz. Aber die Beichte war im Alten Gesetz vorgeschrieben, wie aus Jes 43,26 entnommen werden kann: „Erzähle, wenn du etwas hast, um dich zu rechtfertigen.“ Daher entspricht sie dem Naturgesetz.
Einwand 3: Ferner war Ijob nur dem Naturgesetz unterworfen. Aber er bekannte seine Sünden, wie aus seinen Worten hervorgeht (Ijob 31,33): „Wenn ich wie ein Mensch meine Sünde verborgen habe.“ Daher entspricht die Beichte dem Naturgesetz.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym. v.), das Naturgesetz sei bei allen dasselbe. Aber die Beichte ist nicht bei allen auf dieselbe Weise vorhanden. Daher entspricht sie nicht dem Naturgesetz. Ferner wird die Beichte vor dem abgelegt, der die Schlüsselgewalt hat. Aber die Schlüssel der Kirche sind keine Einrichtung des Naturgesetzes; daher ist es auch die Beichte nicht.
Ich antworte darauf, dass die Sakramente Glaubensbekenntnisse sind, weshalb sie dem Glauben angemessen sein müssen. Nun übersteigt der Glaube die Erkenntnis der natürlichen Vernunft, deren Diktat daher von den Sakramenten übertroffen wird. Und da „das Naturgesetz nicht aus einer Meinung entsteht, sondern ein Produkt einer gewissen angeborenen Kraft ist“, wie Cicero feststellt (De Inv. Rhet. ii), sind folglich die Sakramente nicht Teil des Naturgesetzes, sondern des göttlichen Gesetzes, das über der Natur steht. Letzteres wird jedoch manchmal natürlich genannt, insofern alles, was ein Ding von seinem Schöpfer ableitet, ihm natürlich ist, obwohl eigentlich jene Dinge natürlich genannt werden, die durch die Prinzipien der Natur verursacht werden. Aber solche Dinge stehen über der Natur, die Gott sich selbst vorbehält; und diese werden entweder durch das Wirken der Natur gewirkt, oder im Wirken von Wundern, oder in der Offenbarung von Geheimnissen, oder in der Einsetzung der Sakramente. Daher entspricht die Beichte, die von sakramentaler Notwendigkeit ist, dem göttlichen, aber nicht dem natürlichen Gesetz.
Antwort auf Einwand 1: Adam wird getadelt, weil er seine Sünde nicht vor Gott bekannt hat: denn das Bekenntnis, das vor Gott durch die Anerkennung der eigenen Sünde abgelegt wird, entspricht dem Naturgesetz; wohingegen wir hier von der Beichte sprechen, die vor einem Menschen abgelegt wird. Wir können auch antworten, dass in einem solchen Fall das Bekenntnis der eigenen Sünde dem Naturgesetz entspricht, nämlich wenn man vom Richter aufgefordert wird, vor einem Gerichtshof zu gestehen, denn dann sollte der Sünder nicht lügen, indem er seine Sünde entschuldigt oder leugnet, wofür Adam und Kain getadelt werden. Aber das Bekenntnis, das freiwillig einem Menschen gegenüber abgelegt wird, um von Gott die Vergebung der eigenen Sünden zu empfangen, entspricht nicht dem Naturgesetz.
Antwort auf Einwand 2: Die Vorschriften des Naturgesetzes gelten im Gesetz des Mose und im Neuen Gesetz auf dieselbe Weise. Aber obwohl es eine Art von Bekenntnis im Gesetz des Mose gab, so war es doch nicht auf dieselbe Weise wie im Neuen Gesetz, noch wie im Gesetz der Natur; denn im Gesetz der Natur genügte es, die eigene Sünde innerlich vor Gott anzuerkennen; während es im Gesetz des Mose für einen Menschen notwendig war, seine Sünde durch ein äußeres Zeichen zu erklären, wie durch das Darbringen eines Sündopfers, wodurch die Tatsache, dass er gesündigt hatte, einem anderen Menschen bekannt wurde; aber es war für ihn nicht notwendig bekannt zu machen, welche besondere Sünde er begangen hatte oder was ihre Umstände waren, wie im Neuen Gesetz.
Antwort auf Einwand 3: Ijob spricht von dem Menschen, der seine Sünde verbirgt, indem er sie leugnet oder sich entschuldigt, wenn er ihrer beschuldigt wird, wie wir einer Glosse [*Vgl. Gregor, Moral. xxii, 9] zu dieser Stelle entnehmen können.