Suppl., q. 7 a. 1
Ob Augustinus die Beichte passend definiert?
Quaestio 7 · Vom Wesen der Beichte
Einwand 1: Es scheint, dass Augustinus die Beichte unangemessen definiert, wenn er sagt (Super Ps. 21), dass die Beichte "die verborgene Krankheit durch die Hoffnung auf Verzeihung offenlegt". Denn die Krankheit, gegen die die Beichte angeordnet ist, ist die Sünde. Nun ist die Sünde manchmal offenkundig. Deshalb sollte nicht gesagt werden, dass die Beichte das Heilmittel für eine "verborgene" Krankheit ist.
Einwand 2: Ferner ist der Anfang der Buße die Furcht. Die Beichte aber ist ein Teil der Buße. Daher sollte eher die Furcht als die "Hoffnung" als Ursache der Beichte festgesetzt werden.
Einwand 3: Ferner wird das, was unter ein Siegel gelegt wird, nicht offengelegt, sondern verschlossen. Aber die Sünde, die gebeichtet wird, wird unter das Siegel der Beichte gelegt. Daher wird die Sünde in der Beichte nicht offengelegt, sondern verschlossen.
Einwand 4: Ferner finden sich andere Definitionen, die von der obigen abweichen. Denn Gregor sagt (Hom. xl in Evang.), dass die Beichte "die Aufdeckung der Sünden und das Öffnen der Wunde" ist. Andere sagen, dass "die Beichte eine gesetzmäßige Erklärung unserer Sünden in Gegenwart eines Priesters ist". Andere definieren sie so: "Die Beichte ist die sakramentale Selbstanklage des Sünders aus Scham über das, was er getan hat, welche durch die Schlüssel der Kirche Genugtuung für seine Sünden leistet und ihn verpflichtet, die ihm auferlegte Buße zu verrichten." Daher scheint die fragliche Definition unzureichend zu sein, da sie nicht alles enthält, was diese enthalten.
Ich antworte darauf, dass sich beim Akt der Beichte mehrere Dinge unserer Betrachtung darbieten: erstens die Substanz oder die Gattung des Aktes selbst, welche eine Art von Offenbarung ist; zweitens die offenbarte Materie, nämlich die Sünde; drittens die Person, der gegenüber die Offenbarung gemacht wird, nämlich der Priester; viertens ihre Ursache, nämlich die Hoffnung auf Verzeihung; fünftens ihre Wirkung, nämlich die Befreiung von einem Teil der Strafe und die Verpflichtung, den anderen Teil zu bezahlen. Dementsprechend zeigt die erste Definition, die von Augustinus gegeben wird, die Substanz des Aktes an, indem sie sagt, dass sie "offenlegt" – die Materie der Beichte, indem sie sagt, dass es eine "verborgene Krankheit" ist – ihre Ursache, welche die "Hoffnung auf Verzeihung" ist; während die anderen Definitionen das eine oder andere der fünf genannten Dinge einschließen, wie jeder sehen kann, der die Sache betrachtet.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl der Priester als Mensch manchmal Kenntnis von der Sünde des Büßenden haben mag, so kennt er sie doch nicht als Stellvertreter Christi (so wie auch ein Richter manchmal als Mensch eine Sache weiß, von der er als Richter nichts weiß), und in dieser Hinsicht wird sie ihm durch die Beichte bekannt gemacht. Oder wir können antworten, dass, obwohl der äußere Akt offen sein mag, der innere Akt, der die Ursache des äußeren Aktes ist, verborgen ist; so dass er durch die Beichte offenbart werden muss.
Antwort auf Einwand 2: Die Beichte setzt die Liebe voraus, die uns das Leben gibt, wie im Text dargelegt (Sent. iv, D, 17). Nun wird in der Reue die Liebe gegeben; während die knechtische Furcht, die ohne Hoffnung ist, der Liebe vorausgeht: doch wer die Liebe hat, wird mehr durch Hoffnung als durch Furcht bewegt. Daher wird eher die Hoffnung als die Furcht als Ursache der Beichte festgesetzt.
Antwort auf Einwand 3: In jeder Beichte wird die Sünde dem Priester offengelegt und anderen durch das Beichtsiegel verschlossen.
Antwort auf Einwand 4: Es ist nicht notwendig, dass jede Definition alles enthält, was mit der definierten Sache verbunden ist: und aus diesem Grund finden wir einige Definitionen oder Beschreibungen, die eine Ursache angeben, und einige, die eine andere angeben.