Suppl., q. 49 a. 6
Ob es eine Todsünde ist, wenn ein Mann seine Frau nicht in der Absicht auf ein Ehegut, sondern nur um der Lust willen erkennt?
Quaestio 49 · Von den Gütern der Ehe
Einwand 1: Es scheint, dass, wann immer ein Mann seine Frau nicht in der Absicht auf ein Ehegut, sondern nur um der Lust willen erkennt, er eine Todsünde begeht. Denn nach Hieronymus (Comment. in Eph. 5,25), wie im Text zitiert (Sent. iv, D, 31), ist „die Lust, die in den Umarmungen einer Buhlerin genommen wird, bei einem Ehemann verdammenswert“. Nun wird nichts außer der Todsünde verdammenswert genannt. Daher ist es immer eine Todsünde, seine Frau aus bloßer Lust zu erkennen.
Einwand 2: Ferner ist die Zustimmung zur Lust eine Todsünde, wie im Zweiten Buch dargelegt (Sent. ii, D, 24). Nun stimmt jeder, der seine Frau um der Lust willen erkennt, der Lust zu. Daher sündigt er tödlich.
Einwand 3: Ferner genießt jeder, der es unterlässt, den Gebrauch eines Geschöpfes auf Gott zu beziehen, ein Geschöpf, und dies ist eine Todsünde. Aber wer seine Frau aus bloßer Lust gebraucht, bezieht jenen Gebrauch nicht auf Gott. Daher sündigt er tödlich.
Einwand 4: Ferner sollte niemand exkommuniziert werden außer für eine Todsünde. Nun ist nach dem Text (Sent. ii, D, 24) ein Mann, der seine Frau aus bloßer Lust erkennt, vom Betreten der Kirche ausgeschlossen, als ob er exkommuniziert wäre. Daher sündigt jeder solche Mann tödlich.
Dagegen spricht, Wie im Text dargelegt (Sent. ii, D, 24), ist nach Augustinus (Contra Jul. ii, 10; De Decem Chord. xi; Serm. xli, de Sanct.) fleischlicher Verkehr dieser Art eine der täglichen Sünden, für die wir das „Vaterunser“ beten. Nun sind dies keine Todsünden. Daher usw.
Ferner ist es keine Todsünde, Nahrung aus bloßer Lust zu sich zu nehmen. Daher ist es in gleicher Weise keine Todsünde für einen Mann, seine Frau bloß zur Befriedigung seines Verlangens zu gebrauchen.
Ich antworte darauf, Einige sagen, dass, wann immer Lust das Hauptmotiv für den ehelichen Akt ist, es eine Todsünde ist; dass, wenn es ein indirektes Motiv ist, es eine lässliche Sünde ist; und dass, wenn er die Lust gänzlich verschmäht und sie missfällig ist, er gänzlich frei von lässlicher Sünde ist; so dass es eine Todsünde wäre, Lust in diesem Akt zu suchen, eine lässliche Sünde, die Lust zu nehmen, wenn sie sich bietet, aber dass Vollkommenheit erfordert, sie zu verabscheuen. Aber dies ist unmöglich, da nach dem Philosophen (Ethic. x, 3,4) dasselbe Urteil für die Lust wie für die Handlung gilt, weil Lust an einer guten Handlung gut ist, und an einer bösen Handlung böse; weshalb, da der eheliche Akt an sich nicht böse ist, es auch nicht immer eine Todsünde sein wird, Lust darin zu suchen. Folglich ist die richtige Antwort auf diese Frage, dass, wenn Lust in einer solchen Weise gesucht wird, dass sie die Ehrbarkeit der Ehe ausschließt, so dass, nämlich, ein Mann seine Frau nicht als Ehefrau, sondern als Frau behandelt, und dass er bereit ist, sie in derselben Weise zu gebrauchen, wenn sie nicht seine Frau wäre, es eine Todsünde ist; weshalb ein solcher Mann ein allzu feuriger Liebhaber seiner Frau genannt wird, weil sein Feuer ihn von den Gütern der Ehe fortträgt. Wenn er jedoch Lust innerhalb der Grenzen der Ehe sucht, so dass sie nicht bei einer anderen als seiner Frau gesucht würde, ist es eine lässliche Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Ein Mann sucht die Lust einer Buhlerin bei seiner Frau, wenn er in ihr nicht mehr sieht, als er in einer Buhlerin sehen würde.
Antwort auf Einwand 2: Die Zustimmung zur Lust des Verkehrs, der eine Todsünde ist, ist selbst eine Todsünde; aber derart ist nicht die Zustimmung zum ehelichen Akt.
Antwort auf Einwand 3: Obwohl er die Lust nicht aktuell auf Gott bezieht, setzt er nicht das letzte Ziel seines Willens darin; andernfalls würde er sie überall unterschiedslos suchen. Daher folgt nicht, dass er ein Geschöpf genießt; sondern er gebraucht ein Geschöpf aktuell um seiner selbst willen, und sich selbst habituell, wenn auch nicht aktuell, um Gottes willen.
Antwort auf Einwand 4: Der Grund für diese Aussage ist nicht, dass der Mensch verdient, für diese Sünde exkommuniziert zu werden, sondern weil er sich untauglich für geistliche Dinge macht, da er in jenem Akt Fleisch wird und nichts weiter.