Suppl., q. 49 a. 5
Ob der eheliche Akt ohne die Ehegüter entschuldigt werden kann?
Quaestio 49 · Von den Gütern der Ehe
Einwand 1: Es scheint, dass der eheliche Akt sogar ohne die Ehegüter entschuldigt werden kann. Denn wer allein von der Natur zum ehelichen Akt bewegt wird, beabsichtigt anscheinend keines der Ehegüter, da die Ehegüter zur Gnade oder Tugend gehören. Doch wenn eine Person allein durch das natürliche Begehren zum vorgenannten Akt bewegt wird, begeht sie anscheinend keine Sünde, denn nichts Natürliches ist ein Übel, da „das Übel gegen Natur und Ordnung ist“, wie Dionysius sagt (Div. Nom. iv). Daher kann der eheliche Akt sogar ohne die Ehegüter entschuldigt werden.
Einwand 2: Ferner, wer mit seiner Frau Verkehr hat, um Unzucht zu vermeiden, beabsichtigt anscheinend keines der Ehegüter. Dennoch sündigt er anscheinend nicht, weil die Ehe der menschlichen Schwachheit gerade zu dem Zweck gewährt wurde, Unzucht zu vermeiden (1 Kor 7,2.6). Daher kann der eheliche Akt sogar ohne die Ehegüter entschuldigt werden.
Einwand 3: Ferner, wer das, was sein Eigen ist, gebraucht, wie er will, handelt nicht gegen die Gerechtigkeit und sündigt somit anscheinend nicht. Nun macht die Ehe die Frau zum Eigentum des Mannes und „umgekehrt“. Wenn sie also einander nach Belieben durch den Anreiz der Lust gebrauchen, scheint es, dass es keine Sünde ist; und so folgt dieselbe Schlussfolgerung.
Einwand 4: Ferner wird das, was der Gattung nach gut ist, nicht böse, es sei denn, es geschieht mit einer bösen Absicht. Nun ist der eheliche Akt, wodurch ein Ehemann seine Frau erkennt, der Gattung nach gut. Daher kann er nicht böse sein, es sei denn, er geschieht mit einer bösen Absicht. Nun kann er mit einer guten Absicht geschehen, sogar ohne irgendein Ehegut zu beabsichtigen, zum Beispiel indem man beabsichtigt, die körperliche Gesundheit zu erhalten oder zu erlangen. Daher scheint es, dass dieser Akt sogar ohne die Ehegüter entschuldigt werden kann.
Dagegen spricht, Wenn die Ursache entfernt wird, wird die Wirkung entfernt. Nun sind die Ehegüter die Ursache der Richtigkeit im ehelichen Akt. Daher kann der eheliche Akt ohne sie nicht entschuldigt werden.
Ferner unterscheidet sich der vorgenannte Akt nicht vom Akt der Unzucht außer in den vorgenannten Gütern. Aber der Akt der Unzucht ist immer böse. Daher wird auch der eheliche Akt immer böse sein, wenn er nicht durch die vorgenannten Güter entschuldigt wird.
Ich antworte darauf, So wie die Ehegüter, insofern sie in einem Habitus bestehen, eine Ehe ehrbar und heilig machen, so machen sie auch, insofern sie in der aktuellen Absicht sind, den ehelichen Akt ehrbar, was jene zwei Ehegüter betrifft, die sich auf den ehelichen Akt beziehen. Wenn daher Eheleute zusammenkommen zum Zweck der Zeugung von Kindern oder um einander die Schuld zu bezahlen (was zur „Treue“ gehört), sind sie gänzlich von Sünde entschuldigt. Aber das dritte Gut bezieht sich nicht auf den Gebrauch der Ehe, sondern auf ihre Entschuldigung, wie oben gesagt (Artikel [3]); weshalb es die Ehe selbst ehrbar macht, aber nicht ihren Akt, als ob ihr Akt gänzlich von Sünde entschuldigt wäre, dadurch dass er wegen irgendeiner Bedeutung vollzogen wird. Folglich gibt es nur zwei Wege, auf denen Eheleute ohne irgendeine Sünde zusammenkommen können, nämlich um Nachkommenschaft zu haben und um die Schuld zu bezahlen. Andernfalls ist es immer zumindest eine lässliche Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Die Nachkommenschaft, als ein Ehegut betrachtet, schließt etwas ein außer der Nachkommenschaft als ein von der Natur beabsichtigtes Gut. Denn die Natur beabsichtigt Nachkommenschaft zur Sicherung des Gutes der Art, wohingegen die Nachkommenschaft als ein Gut des Sakraments der Ehe außerdem die Ausrichtung des Kindes auf Gott einschließt. Weshalb die Absicht der Natur, welche die Nachkommenschaft beabsichtigt, notwendigerweise entweder aktuell oder habituell auf die Absicht bezogen werden muss, eine Nachkommenschaft als ein Gut des Sakraments zu haben: andernfalls würde die Absicht nicht weiter gehen als bis zu einem Geschöpf; und dies ist immer eine Sünde. Folglich, wann immer die Natur allein eine Person zum ehelichen Akt bewegt, ist sie nicht gänzlich von Sünde entschuldigt, außer insofern die Bewegung der Natur weiter aktuell oder habituell auf die Nachkommenschaft als ein Gut des Sakraments ausgerichtet ist. Auch folgt daraus nicht, dass der Anreiz der Natur böse ist, sondern dass er unvollkommen ist, wenn er nicht weiter auf irgendein Ehegut ausgerichtet ist.
Antwort auf Einwand 2: Wenn ein Mann durch den ehelichen Akt beabsichtigt, Unzucht bei seiner Frau zu verhindern, ist es keine Sünde, weil dies eine Art der Bezahlung der Schuld ist, die unter das Gut der „Treue“ fällt. Aber wenn er beabsichtigt, Unzucht bei sich selbst zu vermeiden, dann gibt es eine gewisse Überflüssigkeit, und dementsprechend gibt es eine lässliche Sünde, noch wurde das Sakrament zu diesem Zweck eingesetzt, außer durch Nachsicht, welche lässliche Sünden betrifft.
Antwort auf Einwand 3: Ein einziger gebührender Umstand genügt nicht, um einen Akt gut zu machen, und folglich folgt nicht, dass, egal wie man sein Eigentum gebraucht, der Gebrauch gut ist, sondern wenn man es gebraucht, wie man soll, gemäß allen Umständen.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl es an sich nicht böse ist, zu beabsichtigen, sich bei guter Gesundheit zu erhalten, wird diese Absicht böse, wenn man Gesundheit mittels etwas beabsichtigt, das nicht von Natur aus zu diesem Zweck geordnet ist; zum Beispiel wenn man nur körperliche Gesundheit durch das Sakrament der Taufe suchte, und dasselbe gilt für den ehelichen Akt in der vorliegenden Frage.