Suppl., q. 49 a. 2
Ob die Güter der Ehe hinreichend aufgezählt sind?
Quaestio 49 · Von den Gütern der Ehe
Einwand 1: Es scheint, dass die Güter der Ehe vom Magister (Sent. iv, D, 31) unzureichend aufgezählt werden, nämlich „Treue, Nachkommenschaft und Sakrament“. Denn der Zweck der Ehe unter Menschen ist nicht nur das Zeugen und Ernähren von Kindern, sondern auch die Partnerschaft eines gemeinsamen Lebens, wodurch jeder seinen Anteil an Arbeit zum gemeinsamen Bestand beiträgt, wie in Ethic. viii, 12 dargelegt. Daher sollte, so wie die Nachkommenschaft als ein Gut der Ehe gerechnet wird, auch die Gemeinschaft der Werke dazu gerechnet werden.
Einwand 2: Ferner ist die Vereinigung Christi mit der Kirche, die durch die Ehe bezeichnet wird, die Wirkung der Liebe (Caritas). Daher sollte eher die Liebe als die Treue (Glaube) unter die Güter der Ehe gerechnet werden.
Einwand 3: Ferner ist in der Ehe, so wie gefordert wird, dass kein Partner Verkehr mit einem anderen hat, so auch gefordert, dass der eine dem anderen die eheliche Schuld bezahlt. Nun gehört ersteres zur Treue gemäß dem Magister (Sent. iv, D, 31). Daher sollte auch die Gerechtigkeit wegen der Bezahlung der Schuld unter die Güter der Ehe gerechnet werden.
Einwand 4: Ferner wird in der Ehe, da sie die Vereinigung Christi mit der Kirche bezeichnet, so wie Unteilbarkeit gefordert wird, auch Einheit gefordert, wodurch ein Mann eine Frau hat. Aber das Sakrament, das unter die drei Ehegüter gerechnet wird, bezieht sich auf die Unteilbarkeit. Daher sollte es etwas anderes geben, das sich auf die Einheit bezieht.
Einwand 5: Andererseits scheint es, dass es zu viele sind. Denn eine Tugend genügt, um einen Akt recht zu machen. Nun ist die Treue eine Tugend. Daher war es nicht notwendig, zwei andere Güter hinzuzufügen, um die Ehe recht zu machen.
Einwand 6: Ferner macht ein und dieselbe Ursache eine Sache nicht zugleich nützlich und tugendhaft, da das Nützliche und das Tugendhafte entgegengesetzte Unterteilungen des Guten sind. Nun leitet die Ehe ihren Charakter des Nützlichen von der Nachkommenschaft her. Daher sollte die Nachkommenschaft nicht unter die Güter gerechnet werden, die die Ehe tugendhaft machen.
Einwand 7: Ferner sollte nichts als Eigenschaft oder Bedingung seiner selbst gerechnet werden. Nun werden diese Güter als Bedingungen der Ehe gerechnet. Da also die Ehe ein Sakrament ist, sollte das Sakrament nicht als eine Bedingung der Ehe gerechnet werden.
Ich antworte darauf, Die Ehe ist sowohl als Dienstpflicht der Natur als auch als Sakrament der Kirche eingesetzt. Als Dienstpflicht der Natur wird sie von zwei Dingen geleitet, wie jeder andere tugendhafte Akt. Eines davon ist auf Seiten des Handelnden erforderlich und ist die Intention des gebührenden Zwecks, und so wird die „Nachkommenschaft“ als ein Gut der Ehe angesehen; das andere ist auf Seiten des Aktes erforderlich, der der Gattung nach gut ist, indem er über eine gebührende Materie ist; und so haben wir die „Treue“, wodurch ein Mann Verkehr mit seiner Frau und mit keiner anderen Frau hat. Außerdem hat sie eine gewisse Güte als Sakrament, und dies wird durch das Wort „Sakrament“ selbst bezeichnet.
Antwort auf Einwand 1: Nachkommenschaft bezeichnet nicht nur die Zeugung von Kindern, sondern auch deren Erziehung, auf welche als ihren Zweck die gesamte Gemeinschaft der Werke ausgerichtet ist, die zwischen Mann und Frau besteht, insofern sie in der Ehe vereint sind, da Eltern von Natur aus für ihre „Kinder Schätze sammeln“ (2 Kor 12,14); so dass die Nachkommenschaft als ein Hauptzweck einen anderen, gleichsam sekundären Zweck einschließt.
Antwort auf Einwand 2: Treue wird hier nicht als theologische Tugend genommen, sondern als Teil der Gerechtigkeit, insofern Treue [fides] das Übereinstimmen von Tat und Wort [fiant dicta] durch das Halten von Versprechen bezeichnet; denn da die Ehe ein Vertrag ist, enthält sie ein Versprechen, wodurch dieser Mann dieser Frau zugeordnet wird.
Antwort auf Einwand 3: So wie das Eheversprechen bedeutet, dass kein Partner Verkehr mit einem Dritten haben darf, so verlangt es auch, dass sie einander die eheliche Schuld bezahlen. Letzteres ist in der Tat das wichtigere von beiden, da es aus der Macht folgt, die jeder über den anderen empfängt. Folglich gehört beides zur Treue, obwohl das Buch der Sentenzen dasjenige erwähnt, was weniger offensichtlich ist.
Antwort auf Einwand 4: Unter Sakrament haben wir nicht nur die Unteilbarkeit zu verstehen, sondern all jene Dinge, die daraus resultieren, dass die Ehe ein Zeichen der Vereinigung Christi mit der Kirche ist. Wir können auch antworten, dass die Einheit, auf die sich der Einwand bezieht, zur Treue gehört, so wie die Unteilbarkeit zum Sakrament gehört.
Antwort auf Einwand 5: Treue bezeichnet hier nicht eine Tugend, sondern jene Bedingung der Tugend, die ein Teil der Gerechtigkeit ist und mit dem Namen Treue bezeichnet wird.
Antwort auf Einwand 6: So wie der rechte Gebrauch eines nützlichen Gutes seine Richtigkeit nicht aus dem Nützlichen herleitet, sondern aus der Vernunft, die den rechten Gebrauch verursacht, so kann auch die Ausrichtung auf ein nützliches Gut die Güte der Richtigkeit kraft der Vernunft verursachen, welche die rechte Ausrichtung bewirkt; und auf diese Weise ist die Ehe, indem sie auf die Nachkommenschaft ausgerichtet ist, nützlich und dennoch gerecht, insofern sie recht ausgerichtet ist.
Antwort auf Einwand 7: Wie der Magister sagt (Sent. iv, D, 31), bedeutet Sakrament hier nicht die Ehe selbst, sondern ihre Unauflöslichkeit, welche ein Zeichen derselben Sache ist, wie es die Ehe ist.
Wir können auch antworten, dass, obwohl die Ehe ein Sakrament ist, die Ehe als Ehe nicht dasselbe ist wie die Ehe als Sakrament, da sie nicht nur als Zeichen einer heiligen Sache, sondern auch als Dienstpflicht der Natur eingesetzt wurde. Daher ist der sakramentale Aspekt eine Bedingung, die der Ehe, an sich betrachtet, hinzugefügt ist, woher sie auch ihre Richtigkeit ableitet. Daher wird ihre Sakramentalität, wenn ich den Begriff verwenden darf, unter die Güter gerechnet, welche die Ehe rechtfertigen; und dementsprechend bezeichnet dieses dritte Gut der Ehe, nämlich das Sakrament, nicht nur ihre Unauflöslichkeit, sondern auch alles, was zu ihrer Bedeutung gehört.