Suppl., q. 49 a. 3
Ob das Sakrament das vornehmste der Ehegüter ist?
Quaestio 49 · Von den Gütern der Ehe
Einwand 1: Es scheint, dass das „Sakrament“ nicht das vornehmste der Ehegüter ist. Denn das Ziel ist bei allem das Wichtigste. Nun ist das Ziel der Ehe die Nachkommenschaft. Also ist die Nachkommenschaft das vornehmste Ehegut.
Einwand 2: Ferner ist in der spezifischen Natur der Unterschied wichtiger als die Gattung, so wie die Form wichtiger ist als die Materie in der Zusammensetzung eines natürlichen Dinges. Nun bezieht sich „Sakrament“ auf die Ehe von Seiten ihrer Gattung, während „Nachkommenschaft“ und „Treue“ sich darauf von Seiten des Unterschieds beziehen, wodurch sie eine besondere Art von Sakrament ist. Daher sind diese beiden anderen wichtiger als das Sakrament in Bezug auf die Ehe.
Einwand 3: Ferner, so wie wir die Ehe ohne „Nachkommenschaft“ und ohne „Treue“ finden, so finden wir sie auch ohne Unauflöslichkeit, wie in dem Fall, wo einer der Partner in den Ordensstand eintritt, bevor die Ehe vollzogen ist. Daher ist das „Sakrament“ auch unter diesem Gesichtspunkt nicht das wichtigste Ehegut.
Einwand 4: Ferner kann eine Wirkung nicht wichtiger sein als ihre Ursache. Nun wird der Konsens, der die Ursache der Ehe ist, oft geändert. Daher kann auch die Ehe aufgelöst werden, und folglich ist Unzertrennlichkeit nicht immer eine Bedingung der Ehe.
Einwand 5: Ferner prägen die Sakramente, die eine ewige Wirkung hervorbringen, einen Charakter ein. Aber in der Ehe wird kein Charakter eingeprägt. Daher ist sie nicht durch eine dauerhafte Unzertrennlichkeit bedingt. Folglich gibt es, so wie es eine Ehe ohne „Nachkommenschaft“ gibt, auch eine Ehe ohne „Sakrament“, und so folgt dieselbe Schlussfolgerung wie oben.
Dagegen spricht, Dasjenige, was in der Definition einer Sache Platz findet, ist ihr am wesentlichsten. Nun ist die Unzertrennlichkeit, die zum Sakrament gehört, in der Definition der Ehe enthalten (Quaestio [44], Artikel [3]), während Nachkommenschaft und Treue es nicht sind. Daher ist unter den anderen Gütern das Sakrament das wesentlichste für die Ehe.
Ferner ist die göttliche Kraft, die in den Sakramenten wirkt, wirksamer als menschliche Kraft. Aber „Nachkommenschaft“ und „Treue“ gehören zur Ehe, insofern sie auf eine Dienstpflicht der menschlichen Natur ausgerichtet ist, wohingegen „Sakrament“ zu ihr gehört, insofern sie von Gott eingesetzt ist. Daher nimmt das Sakrament einen wichtigeren Teil in der Ehe ein als die beiden anderen.
Ich antworte darauf, Dies oder jenes kann für eine Sache auf zwei Arten wichtiger sein, entweder weil es wesentlicher ist oder weil es vorzüglicher ist. Wenn der Grund ist, dass es vorzüglicher ist, dann ist das „Sakrament“ in jeder Hinsicht das wichtigste der drei Ehegüter, da es zur Ehe gehört, betrachtet als Sakrament der Gnade; während die anderen beiden zu ihr als einer Dienstpflicht der Natur gehören; und eine Vollkommenheit der Gnade ist vorzüglicher als eine Vollkommenheit der Natur. Wenn es jedoch wichtiger genannt wird, weil es wesentlicher ist, müssen wir eine Unterscheidung treffen; denn „Treue“ und „Nachkommenschaft“ können auf zwei Arten betrachtet werden. Erstens in sich selbst, und so betreffen sie den Gebrauch der Ehe bei der Zeugung von Kindern und der Einhaltung des Ehevertrags; während Unzertrennlichkeit, die durch „Sakrament“ bezeichnet wird, das Sakrament selbst betrifft, in sich betrachtet, da aus der Tatsache, dass Mann und Frau sich durch den Ehevertrag gegenseitig Macht übereinander auf ewig geben, folgt, dass sie nicht geschieden werden können. Daher gibt es keine Ehe ohne Unzertrennlichkeit, wohingegen es eine Ehe ohne „Treue“ und „Nachkommenschaft“ gibt, weil die Existenz einer Sache nicht von ihrem Gebrauch abhängt; und in diesem Sinne ist das „Sakrament“ wesentlicher für die Ehe als „Treue“ und „Nachkommenschaft“. Zweitens können „Treue“ und „Nachkommenschaft“ in ihren Prinzipien betrachtet werden, so dass „Nachkommenschaft“ die Absicht bezeichnet, Kinder zu haben, und „Treue“ die Pflicht, treu zu bleiben, und ohne diese kann es auch keine Ehe geben, da sie in der Ehe durch den Ehevertrag selbst verursacht werden, so dass, wenn etwas Gegenteiliges zu diesen im Konsens ausgedrückt würde, der eine Ehe macht, die Ehe ungültig wäre. Wenn man „Treue“ und „Nachkommenschaft“ in diesem Sinne nimmt, ist es klar, dass „Nachkommenschaft“ das Wesentlichste in der Ehe ist, zweitens „Treue“ und drittens „Sakrament“; so wie es für den Menschen wesentlicher ist, in der Natur zu sein als in der Gnade, obwohl es vorzüglicher ist, in der Gnade zu sein.
Antwort auf Einwand 1: Das Ziel steht hinsichtlich der Intention an erster Stelle in einer Sache, aber hinsichtlich der Erreichung steht es an letzter Stelle. Dasselbe gilt für „Nachkommenschaft“ unter den Ehegütern; weshalb sie in gewisser Weise das Wichtigste ist und in anderer Weise nicht.
Antwort auf Einwand 2: Das Sakrament gehört, auch wenn es den dritten Platz unter den Ehegütern einnimmt, zur Ehe aufgrund ihres Unterschieds; denn sie wird „Sakrament“ genannt aufgrund ihrer Bezeichnung jener besonderen heiligen Sache, welche die Ehe bezeichnet.
Antwort auf Einwand 3: Nach Augustinus (De Bono Conjug. ix) ist die Ehe ein Gut der Sterblichen, weshalb sie bei der Auferstehung „weder heiraten noch verheiratet werden“ (Mt 22,30). Daher dauert das Eheband nicht über das Leben hinaus an, in dem es geschlossen wird, und folglich wird es als unzertrennlich bezeichnet, weil es in diesem Leben nicht getrennt werden kann, außer durch den leiblichen Tod nach fleischlicher Vereinigung oder durch den geistlichen Tod nach einer bloß geistlichen Vereinigung.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl der Konsens, der eine Ehe macht, nicht materiell ewig ist, d.h. in Bezug auf die Substanz des Aktes, da jener Akt aufhört und ein gegenteiliger Akt ihm folgen kann, ist er dennoch formal gesprochen ewig, weil er ein Konsens zu einem ewig währenden Band ist, sonst würde er keine Ehe machen, denn ein Konsens, eine Frau für eine Zeit zu nehmen, macht keine Ehe. Daher ist er formal ewig, insofern ein Akt seine Spezies von seinem Objekt nimmt; und so kommt es, dass die Ehe ihre Unzertrennlichkeit vom Konsens ableitet.
Antwort auf Einwand 5: In jenen Sakramenten, in denen ein Charakter eingeprägt wird, wird die Vollmacht gegeben, geistliche Handlungen zu vollziehen; in der Ehe aber, leibliche Handlungen zu vollziehen. Weshalb die Ehe aufgrund der Macht, die Mann und Frau übereinander empfangen, mit den Sakramenten übereinstimmt, in denen ein Charakter eingeprägt wird, und daher leitet sie ihre Unzertrennlichkeit ab, wie der Magister sagt (Sent. iv, D, 31); doch unterscheidet sie sich von ihnen, insofern jene Macht leibliche Akte betrifft; daher verleiht sie keinen geistlichen Charakter.