Suppl., q. 49 a. 1
Ob gewisse Güter notwendig sind, um die Ehe zu entschuldigen?
Quaestio 49 · Von den Gütern der Ehe
Einwand 1: Es scheint, dass gewisse Güter nicht notwendig sind, um die Ehe zu entschuldigen. Denn ebenso wie die Erhaltung des Individuums, die durch das Ernährungsvermögen bewirkt wird, von der Natur beabsichtigt ist, so ist es auch die Erhaltung der Art, die durch die Ehe bewirkt wird; und dies umso mehr, als das Gut der Art besser und erhabener ist als das Gut des Individuums. Aber keine Güter sind notwendig, um den Akt des Ernährungsvermögens zu entschuldigen. Also sind sie auch nicht notwendig, um die Ehe zu entschuldigen.
Einwand 2: Ferner ist nach dem Philosophen (Ethic. viii, 12) die Freundschaft zwischen Mann und Frau natürlich und schließt das Tugendhafte, das Nützliche und das Angenehme ein. Was aber an sich tugendhaft ist, bedarf keiner Entschuldigung. Daher sollten auch der Ehe keine Güter zur Entschuldigung zugeschrieben werden.
Einwand 3: Ferner wurde die Ehe als Heilmittel und als Dienstpflicht eingesetzt, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [42], Artikel [2]). Nun bedarf sie keiner Entschuldigung, insofern sie als Dienstpflicht eingesetzt ist, da sie dann auch im Paradies einer Entschuldigung bedurft hätte, was falsch ist; denn dort, so sagt Augustinus, „wäre die Ehe ohne Tadel und das Ehebett ohne Flecken gewesen“ (Gen. ad lit. ix). Ebenso wenig bedarf sie einer Entschuldigung, insofern sie als Heilmittel beabsichtigt ist, genauso wenig wie die anderen Sakramente, die als Heilmittel gegen die Sünde eingesetzt wurden. Daher bedarf die Ehe dieser Entschuldigungen nicht.
Einwand 4: Ferner sind die Tugenden auf alles ausgerichtet, was recht getan werden kann. Wenn also die Ehe durch gewisse Güter rechtfertigt werden kann, bedarf sie nichts anderem, um sie recht zu machen, außer den Tugenden der Seele; und folglich ist es nicht notwendig, der Ehe irgendwelche Güter zuzuschreiben, durch die sie rechtfertigt wird, ebensowenig wie anderen Dingen, in denen uns die Tugenden leiten.
Dagegen spricht, Wo es Nachsicht gibt, muss es notwendigerweise einen Grund zur Entschuldigung geben. Nun ist die Ehe im Zustand der Schwachheit „aus Nachsicht“ erlaubt (1 Kor 7,6). Daher muss sie durch gewisse Güter entschuldigt werden.
Ferner sind der Verkehr der Unzucht und der der Ehe der Spezies der Natur nach von derselben Art. Aber der Verkehr der Unzucht ist an sich schlecht. Damit also der eheliche Verkehr nicht schlecht sei, muss ihm etwas hinzugefügt werden, um ihn recht zu machen und ihn in eine andere moralische Spezies zu überführen.
Ich antworte darauf, Kein Weiser sollte zulassen, eine Sache zu verlieren, außer für eine Entschädigung in Form eines gleichen oder besseren Gutes. Damit also eine Sache, mit der ein Verlust verbunden ist, wählbar sei, muss mit ihr irgendein Gut verbunden sein, das durch Kompensation dieses Verlustes jene Sache ordnungsgemäß und recht macht. Nun ist mit der Vereinigung von Mann und Frau ein Verlust der Vernunft verbunden, sowohl weil die Vernunft aufgrund der Heftigkeit der Lust gänzlich fortgerissen wird, so dass sie unfähig ist, zur gleichen Zeit irgendetwas zu verstehen, wie der Philosoph sagt (Ethic. vii, 11); als auch wegen der Trübsal des Fleisches, welche solche Personen aus Sorge um zeitliche Dinge zu erleiden haben (1 Kor 7,28). Folglich kann die Wahl dieser Vereinigung nicht ordnungsgemäß getroffen werden, außer durch gewisse Kompensationen, durch welche ebendiese Vereinigung rechtfertigt wird; und dies sind die Güter, welche die Ehe entschuldigen und sie recht machen.
Antwort auf Einwand 1: Im Akt des Essens gibt es keine so intensive Lust, welche die Vernunft überwältigt, wie in der vorgenannten Handlung, sowohl weil das Zeugungsvermögen, durch welches die Erbsünde übertragen wird, infiziert und verdorben ist, wohingegen das Ernährungsvermögen, durch welches die Erbsünde nicht übertragen wird, weder verdorben noch infiziert ist; als auch weil jeder in sich selbst einen Mangel des Individuums stärker spürt als einen Mangel der Art. Um daher einen Menschen dazu zu locken, Nahrung zu sich zu nehmen, die einem Mangel des Individuums abhilft, genügt es, dass er diesen Mangel spürt; um ihn aber zu dem Akt zu locken, durch den einem Mangel der Art abgeholfen wird, hat die göttliche Vorsehung Lust mit diesem Akt verknüpft, welche sogar unvernünftige Tiere bewegt, in denen nicht der Makel der Erbsünde ist. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 2: Diese Güter, welche die Ehe rechtfertigen, gehören zur Natur der Ehe, welche ihrer folglich bedarf, nicht als äußere Ursachen ihrer Richtigkeit, sondern als Ursachen jener Richtigkeit in ihr, die ihr von Natur aus zukommt.
Antwort auf Einwand 3: Eben aus der Tatsache, dass die Ehe als Dienstpflicht oder als Heilmittel beabsichtigt ist, hat sie den Aspekt von etwas Nützlichem und Rechtem; dennoch kommen ihr beide Aspekte aufgrund der Tatsache zu, dass sie diese Güter besitzt, durch welche sie die Dienstpflicht erfüllt und der Begehrlichkeit ein Heilmittel bietet.
Antwort auf Einwand 4: Ein Akt der Tugend kann seine Richtigkeit sowohl von der Tugend als seinem hervorbringenden Prinzip als auch von seinen Umständen als seinen formalen Prinzipien herleiten; und die Güter der Ehe verhalten sich zur Ehe wie Umstände zu einem Akt der Tugend, der es diesen Umständen verdankt, dass er ein Akt der Tugend sein kann.