Suppl., q. 40 a. 4
Ob es über der Priesterweihe eine bischöfliche Gewalt geben muss?
Quaestio 40 · Von dem, was mit dem Weihesakrament verbunden ist.
Einwand 1: Es scheint, dass es über der Priesterweihe keine bischöfliche Gewalt geben sollte. Denn wie im Text dargelegt (Sent. IV, D. 24), „nahm die Priesterweihe ihren Ursprung von Aaron.“ Nun gab es im Alten Gesetz niemanden über Aaron. Daher sollte es auch im Neuen Gesetz keine Gewalt über der der Priester geben.
Einwand 2: Ferner ordnen sich Gewalten gemäß ihren Akten. Nun kann kein heiliger Akt größer sein, als den Leib Christi zu konsekrieren, worauf die priesterliche Gewalt ausgerichtet ist. Daher sollte es keine bischöfliche über der priesterlichen Gewalt geben.
Einwand 3: Ferner repräsentiert der Priester beim Opfern Christus in der Kirche, der sich selbst für uns dem Vater dargebracht hat. Nun ist niemand über Christus in der Kirche, da Er das Haupt der Kirche ist. Daher sollte es keine bischöfliche über der priesterlichen Gewalt geben.
Dagegen spricht, dass eine Gewalt umso höher ist, je mehr Dinge sie umfasst. Nun erstreckt sich die priesterliche Gewalt gemäß Dionysius (Eccl. Hier. v) nur auf das Reinigen und Erleuchten, während sich die bischöfliche Gewalt sowohl hierauf als auch auf das Vollenden erstreckt. Daher sollte die bischöfliche über der priesterlichen Gewalt stehen.
Ferner sollten die göttlichen Dienste geordneter sein als menschliche Dienste. Nun erfordert die Ordnung menschlicher Dienste, dass in jedem Amt eine Person vorsteht, so wie ein Feldherr über die Soldaten gestellt ist. Daher sollte auch über die Priester einer bestellt sein, der der Oberpriester ist, und dies ist der Bischof. Daher sollte die bischöfliche über der priesterlichen Gewalt stehen.
Ich antworte darauf, dass ein Priester zwei Akte hat: einer ist der hauptsächliche, nämlich den Leib Christi zu konsekrieren; der andere ist sekundär, nämlich das Volk Gottes für den Empfang dieses Sakraments vorzubereiten, wie oben dargelegt (Frage [37], Artikel [2],4). Hinsichtlich des ersten Aktes hängt die Gewalt des Priesters von keiner höheren Gewalt ab außer der Gottes; aber hinsichtlich des zweiten hängt sie von einer höheren und zwar einer menschlichen Gewalt ab. Denn jede Gewalt, die ihren Akt nicht ohne gewisse Anordnungen ausüben kann, hängt von der Gewalt ab, die diese Anordnungen trifft. Nun kann ein Priester nicht lösen und binden, außer wir setzen voraus, dass er die Jurisdiktionsgewalt besitzt, wodurch jene, die er absolviert, ihm unterworfen sind. Aber er kann jede von Christus bestimmte Materie konsekrieren, noch ist irgendetwas anderes für die Gültigkeit des Sakraments erforderlich; wenngleich aufgrund einer gewissen Angemessenheit der Akt des Bischofs bei der Weihe des Altars, der Gewänder und so weiter vorausgesetzt wird. Daher ist es klar, dass es sich ziemt, dass die bischöfliche Gewalt über der priesterlichen steht, was den sekundären Akt des Priesters betrifft, nicht aber was seinen primären Akt betrifft.
Antwort auf Einwand 1: Aaron war sowohl Priester als auch Pontifex, das heißt Hohepriester. Dementsprechend nahm die priesterliche Gewalt ihren Ursprung von ihm, insofern er ein Priester war, der Opfer darbrachte, was auch den geringeren Priestern erlaubt war; aber sie nimmt ihren Ursprung nicht von ihm als Pontifex, durch welche Gewalt er fähig war, gewisse Dinge zu tun; zum Beispiel einmal im Jahr das Allerheiligste zu betreten, was den anderen Priestern zu tun nicht erlaubt war.
Antwort auf Einwand 2: Es gibt keine höhere Gewalt in Bezug auf diesen Akt, wohl aber in Bezug auf einen anderen, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 3: So wie die Vollkommenheiten aller natürlichen Dinge in Gott als ihrem Urbild präexistieren, so war Christus das Urbild aller kirchlichen Ämter. Weshalb jeder Diener der Kirche in gewisser Hinsicht ein Abbild Christi ist, wie im Text dargelegt (Sent. IV, D. 24). Doch ist jener der höhere, der Christus gemäß einer größeren Vollkommenheit repräsentiert. Nun repräsentiert ein Priester Christus darin, dass Er einen gewissen Dienst selbst erfüllte, während ein Bischof Ihn darin repräsentiert, dass Er andere Diener einsetzte und die Kirche gründete. Daher kommt es einem Bischof zu, eine Sache für die göttlichen Dienste zu widmen, gleichsam den göttlichen Kult nach der Weise Christi begründend. Aus diesem Grund wird ein Bischof auch besonders der Bräutigam der Kirche genannt, so wie Christus es ist.