Suppl., q. 40 a. 2
Ob die Tonsur eine Weihe (Ordo) ist?
Quaestio 40 · Von dem, was mit dem Weihesakrament verbunden ist.
Einwand 1: Es scheint, dass die Tonsur eine Weihe ist. Denn in den Handlungen der Kirche entspricht das Geistige dem Körperlichen. Nun ist die Tonsur ein körperliches Zeichen, das von der Kirche verwendet wird. Daher gibt es scheinbar eine entsprechende innere Bedeutung; so dass eine Person ein Prägemal (Character) empfängt, wenn sie die Tonsur empfängt, und folglich ist letztere eine Weihe.
Einwand 2: Ferner, so wie die Firmung und die anderen Weihen allein vom Bischof gespendet werden, so auch die Tonsur. Nun wird in der Firmung und den anderen Weihen ein Prägemal eingeprägt. Daher wird auch beim Empfang der Tonsur eines eingeprägt. Folglich ergibt sich derselbe Schluss.
Einwand 3: Ferner bezeichnet eine Weihe (Ordo) einen Grad der Würde. Nun wird ein Kleriker allein durch die Tatsache, dass er Kleriker ist, auf eine Stufe über das Volk gestellt. Daher ist die Tonsur, durch die er zum Kleriker gemacht wird, eine Weihe.
Dagegen spricht, dass keine Weihe außer während der Feier der Messe gespendet wird. Die Tonsur aber wird auch außerhalb des Messdienstes gespendet. Daher ist sie keine Weihe.
Ferner wird bei der Spendung jeder Weihe eine verliehene Vollmacht erwähnt, nicht aber bei der Spendung der Tonsur. Daher ist sie keine Weihe.
Ich antworte darauf, dass die Diener der Kirche vom Volk ausgesondert werden, damit sie sich ganz dem göttlichen Kult widmen können. Nun gibt es im göttlichen Kult gewisse Handlungen, die kraft bestimmter definierter Vollmachten ausgeübt werden müssen, und zu diesem Zweck wird die geistliche Weihegewalt gegeben; während andere Handlungen von der gesamten Körperschaft der Diener gemeinsam vollzogen werden, zum Beispiel der Vortrag des göttlichen Lobpreises. Für solche Dinge ist es nicht notwendig, die Weihegewalt zu haben, sondern nur, für ein solches Amt bestimmt zu sein; und dies geschieht durch die Tonsur. Folglich ist sie keine Weihe, sondern eine Vorstufe zu den Weihen.
Antwort auf Einwand 1: Der Tonsur entspricht innerlich etwas Geistliches, wie das Bezeichnete dem Zeichen entspricht; aber dies ist keine geistliche Vollmacht. Weshalb in der Tonsur kein Prägemal eingeprägt wird wie in einer Weihe.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl ein Mensch in der Tonsur kein Prägemal empfängt, wird er dennoch zum göttlichen Kult bestellt. Daher sollte diese Bestellung durch den obersten Diener erfolgen, nämlich den Bischof, der überdies die Gewänder und Gefäße und was sonst noch im göttlichen Kult verwendet wird, segnet.
Antwort auf Einwand 3: Ein Mensch befindet sich dadurch, dass er Kleriker ist, in einem höheren Stand als ein Laie; aber hinsichtlich der Vollmacht hat er nicht den höheren Grad, der für die Weihen erforderlich ist.