Suppl., q. 2 a. 1
Ob der Mensch wegen der Strafe Zerknirschung haben soll und nicht nur wegen seiner Sünde?
Quaestio 2 · Vom Gegenstand der Reue
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch wegen der Strafe Zerknirschung haben sollte und nicht nur wegen seiner Sünde. Denn Augustinus sagt in De Poenitentia [*Cf. Hom. 50 inter 50]: „Niemand begehrt das ewige Leben, wenn er nicht dieses sterbliche Leben bereut.“ Die Sterblichkeit dieses Lebens aber ist eine Strafe. Also sollte der Büßer auch wegen seiner Strafen Zerknirschung haben.
Einwand 2: Ferner sagt der Magister (Sent. iv, D, 16, cap. i) unter Berufung auf Augustinus (De vera et falsa Poenitentia [*Werk eines unbekannten Autors]), dass der Büßer betrübt sein sollte, weil er sich der Tugend beraubt hat. Der Beraubung der Tugend aber ist eine Strafe. Also ist die Zerknirschung ein Schmerz auch über Strafen.
Dagegen spricht: Niemand hält an dem fest, worüber er Schmerz empfindet. Ein Büßer (poenitens) aber ist, der Wortbedeutung nach, einer, der an seiner Strafe festhält [*„Poenitens“, d. h. „poenam tenens“ – die Strafe haltend]. Also empfindet er keinen Schmerz wegen seiner Strafe, so dass die Zerknirschung, welche der bußfertige Schmerz ist, nicht wegen der Strafe erfolgt.
Ich antworte darauf: Wie oben dargelegt (Frage [1], Artikel [1]), impliziert Zerknirschung (contritio) das Zerreiben von etwas Hartem und Ganzem. Diese Ganzheit und Härte findet sich nun im Übel der Schuld, da der Wille, welcher beim Übeltäter die Ursache davon ist, auf seinem eigenen Gebiet verharrt* und sich weigert, dem Gebot des Gesetzes nachzugeben; weshalb das Missfallen an einem solchen Übel metaphorisch „Zerknirschung“ genannt wird. [*Hier liegt ein Wortspiel vor – ‚integer‘ (ganz) und ‚in suis terminis‘ (auf seinem eigenen Gebiet/in seinen Grenzen)]. Diese Metapher kann jedoch nicht auf das Übel der Strafe angewendet werden, da Strafe schlechthin eine Minderung bezeichnet, so dass es möglich ist, Schmerz über die Strafe zu empfinden, nicht aber Zerknirschung.
Antwort auf Einwand 1: Nach dem heiligen Augustinus sollte die Buße wegen dieses sterblichen Lebens erfolgen, nicht aufgrund seiner Sterblichkeit (es sei denn, Buße wird im weiten Sinne für jede Art von Schmerz genommen), sondern aufgrund der Sünden, zu denen wir wegen der Schwachheit dieses Lebens neigen.
Antwort auf Einwand 2: Der Schmerz über den Verlust der Tugend durch die Sünde ist nicht wesensgleich mit der Zerknirschung, sondern ist deren Prinzip. Denn so wie wir bewegt werden, eine Sache zu begehren wegen des Guten, das wir von ihr zu erlangen hoffen, so werden wir bewegt, Schmerz über etwas zu empfinden wegen des Übels, das uns daraus erwächst.