Suppl., q. 2 a. 3
Ob wir für jede wirkliche Sünde Zerknirschung haben sollten?
Quaestio 2 · Vom Gegenstand der Reue
Einwand 1: Es scheint, dass wir nicht nötig haben, für jede wirkliche Sünde, die wir begangen haben, Zerknirschung zu haben. Denn Gegensätze werden durch ihre Gegensätze geheilt. Nun werden einige Sünden durch Traurigkeit begangen, z. B. Trägheit und Neid. Daher sollte ihr Heilmittel nicht Traurigkeit sein, wie es die Zerknirschung ist, sondern Freude.
Einwand 2: Ferner ist die Zerknirschung ein Akt des Willens, der sich nicht auf das beziehen kann, was nicht bekannt ist. Es gibt aber Sünden, von denen wir keine Kenntnis haben, wie jene, die wir vergessen haben. Also können wir für sie keine Zerknirschung haben.
Einwand 3: Ferner werden durch freiwillige Zerknirschung jene Sünden getilgt, die wir freiwillig begangen haben. Unwissenheit aber nimmt die Freiwilligkeit hinweg, wie der Philosoph erklärt (Ethic. iii, 1). Also muss die Zerknirschung nicht Dinge abdecken, die durch Unwissenheit geschehen sind.
Einwand 4: Ferner müssen wir nicht zerknirscht sein über eine Sünde, die durch Zerknirschung nicht entfernt wird. Nun werden einige Sünden durch Zerknirschung nicht entfernt, z. B. lässliche Sünden, die nach der Gnade der Zerknirschung verbleiben. Also ist es nicht nötig, Zerknirschung für alle vergangenen Sünden zu haben.
Dagegen spricht: Die Buße ist ein Heilmittel für alle wirklichen Sünden. Die Buße kann sich aber nicht auf einige Sünden beziehen, ohne dass sich die Zerknirschung auch auf sie bezieht, denn sie ist der erste Teil der Buße. Also sollte die Zerknirschung für alle vergangenen Sünden sein.
Ferner wird dem Menschen keine Sünde vergeben, wenn er nicht gerechtfertigt wird. Die Rechtfertigung aber erfordert Zerknirschung, wie oben dargelegt (Frage [1], Artikel [1]; FS, Frage [113]). Also ist es notwendig, Zerknirschung für alle Sünden zu haben.
Ich antworte darauf: Jede wirkliche Sünde wird dadurch verursacht, dass unser Wille dem Gesetz Gottes nicht nachgibt, entweder indem er es übertritt, oder indem er es unterlässt, oder indem er daran vorbei handelt: und da ein hartes Ding eines ist, das dazu neigt, nicht leicht nachzugeben, so findet sich in jeder wirklichen Sünde eine gewisse Härte des Willens. Wenn also eine Sünde geheilt werden soll, muss sie durch die Zerknirschung, die sie zerreibt, hinweggenommen werden.
Antwort auf Einwand 1: Wie oben klar gezeigt (Artikel [2], ad 1), steht die Zerknirschung der Sünde entgegen, insofern sie aus der Wahl des Willens hervorgeht, der es versäumt hat, dem Gebot von Gottes Gesetz zu gehorchen, und nicht hinsichtlich des materiellen Teils der Sünde: und darauf fällt die Wahl des Willens. Nun fällt die Wahl des Willens nicht nur auf die Akte der anderen Kräfte, die der Wille für seinen eigenen Zweck gebraucht, sondern auch auf den eigenen Akt des Willens: denn der Wille will etwas wollen. Dementsprechend fällt die Wahl des Willens auf jenen Schmerz oder jene Traurigkeit, die in der Sünde des Neides und dergleichen zu finden ist, sei es, dass solcher Schmerz in den Sinnen oder im Willen selbst ist. Folglich steht der Schmerz der Zerknirschung jenen Sünden entgegen.
Antwort auf Einwand 2: Man kann eine Sache auf zwei Arten vergessen: entweder so, dass sie dem Gedächtnis gänzlich entfällt, und dann kann man nicht nach ihr suchen; oder so, dass sie dem Gedächtnis teilweise entfällt und teilweise verbleibt, wie wenn ich mich erinnere, etwas im Allgemeinen gehört zu haben, aber nicht weiß, was es im Besonderen war, und dann suche ich in meinem Gedächtnis, um es zu entdecken. Dementsprechend kann auch eine Sünde auf zwei Arten vergessen werden: entweder so, dass sie in einer allgemeinen, aber nicht in einer besonderen Erinnerung verbleibt, und dann ist der Mensch verpflichtet, sich zu besinnen, um die Sünde zu entdecken, weil er verpflichtet ist, für jede einzelne Todsünde Zerknirschung zu haben. Und wenn er unfähig ist, sie zu entdecken, nachdem er sich mit gebührender Sorgfalt bemüht hat, genügt es, dass er für sie zerknirscht ist, so wie sie in seiner Kenntnis steht, und in der Tat sollte er sich nicht nur wegen der Sünde grämen, sondern auch darüber, sie vergessen zu haben, weil dies seiner Nachlässigkeit geschuldet ist. Wenn jedoch die Sünde seinem Gedächtnis gänzlich entfallen ist, dann ist er von seiner Pflicht entschuldigt, da er unfähig ist, sie zu erfüllen, und es genügt, dass er im Allgemeinen für alles zerknirscht ist, worin er Gott beleidigt hat. Aber wenn diese Unfähigkeit behoben ist, wie wenn die Sünde in sein Gedächtnis zurückgerufen wird, dann ist er verpflichtet, für jene Sünde im Besonderen Zerknirschung zu haben, so wie ein armer Mann, der eine Schuld nicht bezahlen kann, entschuldigt ist, und doch dazu verpflichtet ist, sobald er kann.
Antwort auf Einwand 3: Wenn Unwissenheit den Willen, Böses zu tun, gänzlich entfernen würde, würde sie entschuldigen, und es gäbe keine Sünde: und manchmal entfernt sie den Willen nicht gänzlich, und dann entschuldigt sie nicht gänzlich, sondern nur bis zu einem gewissen Grad: weshalb ein Mensch verpflichtet ist, über eine aus Unwissenheit begangene Sünde zerknirscht zu sein.
Antwort auf Einwand 4: Eine lässliche Sünde kann nach der Zerknirschung über eine Todsünde verbleiben, aber nicht nach der Zerknirschung über die lässliche Sünde: weshalb die Zerknirschung auch lässliche Sünden abdecken sollte, so wie es die Buße tut, wie oben dargelegt (Sent. iv, D, 16, Frage [2], Artikel [2], qu. 2; XP, Frage [87], Artikel [1]).